Vorlage - RAT/1853/2010  

 
 
Betreff: Antrag des Stadtverordneten Rainer Schneider, "Die Linke";
Gewährung von finanziellen Zuwendungen an ein Ratsmitglied ohne Fraktionsstatus
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
08.03.2010 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Linke_Antrag_Zuwendungen  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Stadtverordneten Rainer Schneider, „Die Linke“, zur Vorbereitung auf die Ratssitzungen finanzielle Zuwendungen in Höhe von pauschal 100,00 € pro Monat zu gewähren. Diese Zahlung entfällt in dem Fall, wenn sich Herr Schneider einer Fraktion oder einer Gruppe im Rat der Stadt Wermelskirchen anschließen sollte. Für diesen Fall wird Herr Schneider aufgefordert, dies umgehend dem Bürgermeister anzuzeigen.

 

Die Zuwendungen an Herrn Stadtverordneten Schneider sind gem. § 56 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Rainer Schneider stellt mit Schreiben vom 25.01.2010 (Eingang am 22.02.2010) einen Antrag auf Gewährung von finanziellen Zuwendungen in Höhe von 100,00 € monatlich zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzungen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Grundlage für diesen Antrag ist § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dort heißt es:

 

„5Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. 6Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. 7In diesem Fall ist nach den Sätzen 2 und 3 zu verfahren.“

 

Hieraus ergibt sich Folgendes:

 

Es sind entweder Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke der Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung zu stellen.

 

Stattdessen kann der Rat beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält.

 

Dies bedeutet:

 

  1. Die gleichzeitige Bereitstellung von Sach- und Kommunikationsmitteln auf der einen Seite und von monatlichen Zuwendungen auf der anderen Seite ist ausgeschlossen.
  2. Falls die Gewährung von monatlichen Zuwendungen gewünscht wird, ist hierzu ein Ratsbeschluss erforderlich („Kann-Bestimmung“).
  3. Die Höhe der monatlichen Zuwendung darf die Hälfte des Betrages nicht übersteigen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. Dieser Betrag errechnet sich wie folgt: Eine Gruppe erhielte eine Zuwendung, die 2/3 der kleinstmöglichen Fraktionszuwendung entspricht. Eine Fraktion mit 2 Personen erhielte als Grundbetrag = 260,00 € zuzüglich 2 x 20,00 € für die beiden Fraktionsmitglieder, in der Summe also einen Betrag in Höhe von 300,00 € pro Monat. Eine Gruppe erhielte hiervon 2/3, = 200,00 € pro Monat. Dem einzelnen Stadtverordneten kann eine monatliche Zuwendung gewährt werden, welche die Hälfte dieses Betrages nicht übersteigt, also max. 100,00 € pro Monat.

 

Da Herr Stadtverordneter Rainer Schneider keiner Fraktion oder Gruppe angehört, sind die Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfüllt. Herrn Schneider sind also entweder Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung zu stellen oder, wie im vorliegenden Fall beantragt, finanzielle Zuwendungen. Aus Sicht der Verwaltung wird die Gewährung finanzieller Zuwendungen favorisiert, da die Bereitstellung von Sachmitteln und Kommunikationsmitteln neben den Anschaffungskosten zu nicht unerheblichen laufenden Kosten und zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen würde. Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.200,00 € p.a. können aus den Haushaltsmitteln der Position 001.001.001.5492000 „Fraktionszuwendungen“ bestritten werden.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, dem Antrag von Herrn Schneider entsprechend zu beschließen.

Anlage:

Anlage:

 

Antrag von Herrn Stadtverordneten Rainer Schneider vom 25.01.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Linke_Antrag_Zuwendungen (13 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

001.001.001.5492000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

1.200,00

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift