Vorlage - RAT/1855/2010  

 
 
Betreff: Sachstand Bau einer Mensa für die Realschule
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
08.03.2010 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 14.12.2009 folgendes beschlossen:

a)         die Verwaltung mit der weiteren Beplanung der Mensa Realschule nach der Variante     III zu beauftragen

b)         den Kostenrahmen von maximal 900.000 € nicht zu überschreiten

c)         einen möglichen Architektenwechsel zu prüfen.

 

Bei einer Kündigung zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses – also nach Fertigstellung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) – wären für eine Kündigung nach dem Vertragstext Kosten in Höhe von 21.212.49 € entstanden. Wenn die bisher von der Schule und von allen Gremien als positiv bewerteten Vorentwürfe weiter verwendet würden, um die Fertigstellung dieses Projektes nach den Vorgaben des Konjunkturpaketes II nicht zu gefährden, wären weitere 44.174,41 € hierfür angefallen. In der Summe würde also die Kündigung oder Aufhebung des Vertrages mit dem Kölner Architekturbüro Kosten in Höhe von 65.386,90 € verursachen. Angesichts dieser Kosten hat der Bürgermeister entschieden, dass keine Kündigung ausgesprochen werden kann.

 

Nunmehr soll dieses Architekturbüro die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erbringen; hierzu gehört auch die Erstellung einer Kostenberechnung. Diese dient dazu, im Projekt eine höhere Kostensicherheit zu erlangen. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil der Rat der Stadt am 14.12.2009 beschlossen hat, den Kostenrahmen von 1.000.000 € auf 900.000 € zu senken.

 

Das Architekturbüro wird unverzüglich eine Zeitplanung erstellen um verwaltungsintern prüfen zu können, dass diese Maßnahme den Anforderungen des Konjunkturpaketes II entspricht. Die wichtigste Anforderung dabei stellt der Maßnahmenbeginn in 2010 und Fertigstellung in 2011 dar. Dies bedeutet, dass die Baumaßnahme in 2010 begonnen und in 2011 fertig gestellt und abgerechnet sein muss. Dieser Bauzeitenplan wird bis zur Ratssitzung am 08.03.2010 erstellt und dann als Tischvorlage verteilt werden.

 

Eine weitere Zeitverzögerung in diesem Projekt darf nicht mehr erfolgen, wenn die Förderung gesichert erfolgen soll. Deshalb weist die Verwaltung schon jetzt darauf hin, dass für eine reibungslose Fortführung der weiteren Beplanung ebenfalls das Kölner Architekturbüro beauftragt wird, um sowohl die zeitliche Abwicklung zu gewährleisten oder auch den bestehenden Vertrag ohne Vertragsstrafen oder sonstige finanzielle Einbußen zu erfüllen.