Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt mit dem Intensivpädagogischen Dienst Bergisch Land GmbH eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgabe des Pflegekinderdienstes gem. § 33 SGB VIII für das Amt für Jugend, Bildung und Sport abzuschließen. Sachverhalt: Nach § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Eine Alternative zur stationären Unterbringung ist gemäß § 33 SGB VIII die Vollzeitpflege. „ Hilfe zur Erziehung in einer Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kinder und Jugendlichen in einer anderen Familien eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.“ SGB VIII In der Vollzeitpflege werden überwiegend Kinder, in der Regel bis 12 Jahren, aufgenommen. Bereitschaftspflegefamilien sichern die Notwendigkeit kurzfristig erforderlicher Fremdaufnahmen anstatt kostenintensiver Aufnahmen in Heimen. Die Gemeindeprüfungsanstalt stellte 2008 fest, dass im interkommunalen Vergleich der Anteil der Vollzeitpflegefälle im Verhältnis zu den stationären Hilfen gering ausgeprägt ist. Der Benchmark liegt bei 79 Prozent und die Stadt Wermelskirchen erreicht einen Wert von 44,62 Prozent. In den letzten Jahren sind langjährige Pflegefamilien ausgeschieden und die Arbeitsdichte erlaubte es nicht, neue Pflegefamilien zu akquirieren. Darüber hinaus sollten seit Jahren Bereitschaftspflegefamilien und ein Konzept zur Bereitschaftspflege erarbeitet werden, was auch der Arbeitsüberlastung und allgemeinen Fallzahlsteigerung im Sachgebiet Erzieherische Hilfen zum Opfer fiel. Das Gemeindeprüfungsamt empfiehlt für zusätzliche 25 Plätze in Pflegefamilien personelle Ressourcen für 1 Vollzeitstelle in Anlehnung an Betreuungskonzepte für hoch qualifizierte Pflegestellen zur Verfügung zu stellen. Im GPA Bericht wird der Personalbedarf bei 35 Pflegekindern in Pflegefamilien incl. Werbung und Gewinnung von Pflegfamilien, die kontinuierliche Qualifizierung und Fachberatung der Familien bei erzieherische Fragestellungen, regelmäßige Besuchskontakte zur Qualitätssicherung der Aufgabe, Intervention in Krisensituationen und die Beteiligung an der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII bei einer Vollzeitstelle festgesetzt. Zurzeit (Stand 17.02.2010) werden 37 Pflegekinder von 28 Pflegefamilien in Wermelskirchen betreut. Durch die Vakanz in der Stelle des Pflegekinderdienstes zum 31.12.2009 ergibt sich die Möglichkeit, umfangreiche Veränderungen in diesem Bereich durchzuführen und der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt gerecht zu werden. Es ist geplant, die Stelle im Pflegekinderdienst ab 01.05.2010 nur noch mit 19,5 Stunden zu besetzen und von der Fachkraft nur die Hilfeplanung, die regelmäßigen Besuchskontakte , Krisenintervention und Arbeit mit den Herkunftsfamilien durchführen zu lassen. Für die Werbung und Gewinnung neuer Pflegefamilien, kontinuierliche Qualifizierung und Fachberatung der Familien, sowie Erarbeitung eines Konzeptes für Bereitschaftspflegefamilien und Gewinnung soll die Aufgabe an einen freien Träger der Jugendhilfe vergeben werden, Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind grundsätzlich befugt, sich zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Hilfe Dritter zu bedienen, dies entspricht auch dem Subsidiaritätsgrundsatz gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII. Danach soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen, soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können. Der intensivpädagogische Dienst Bergisch Land GmbH als Träger der freien Jugendhilfe konnte gewonnen werden, ein Teil der Aufgaben gemäß § 33 SGB VIII zu übernehmen. Informationen über den Träger sind zu finden unter www.ipd-sg.de Der Träger wird schwerpunktmäßig folgende Aufgaben übernehmen: Ø Akquise geeigneter Pflegeltern bzw. Bereitschaftspflegstellen, Ø Vorbereitung von Familien und Personen auf ihre mögliche Tätigkeit als Pflegeeltern und Pflegepersonen, Ø Schulungsangebote für bereits tätige Pflegeeltern und Pflegepersonen, Ø Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, Ø Beratung und Unterstützung der Pflegeltern. Finanzielle Auswirkungen Der Aufwand für die Leistungen des Trägers IPD wird pro Jahr 85.200 € betragen. Durch die Einsparung der ½ Stelle 30.500 € im Pflegkinderdienst reduziert sich der tatsächliche Aufwand auf 54.700 €. Die 54.700 € werden durch Einsparung im Produkt 006.003.002 erzielt. Durch zusätzliche Pflegepersonen kann auf teure stationäre Unterbringungen für jüngere Kinder verzichtet werden. Im Jahr 2009 wurden z.B. 3 Kinder in Obhut genommen und jeweils in der Einrichtung der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land untergebracht. Da die Suche nach einer geeigneten Einrichtung für eine Unterbringung auf Dauer sich schwierig gestaltete, verbrachten die Kinder einen längeren Zeitraum in der Einrichtung mit einem Tagessatz von 165,34 €. Pflegefamilien bekommen laut Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW für laufende Leistungen zum Unterhalt gemäß § 39 Abs. 5 SGB VIII Für Kinder bis 7 Jahre 677,00 € Für Kinder von 8 bis 14 Jahre 744,00 € Für Kinder von 15 bis 18 Jahre und junge Volljährige 857,00 € Gegenüberstellung tatsächlich angefallener Kosten im
Vergleich zur Pflegefamilie
Nur durch diese 3 Fälle wären die zusätzlichen Kosten für die Leistungen des freien Trägers IPD kompensiert worden. Im Jahr 2009 erfolgte bei insgesamt 29 Kindern eine Inobhutnahme, davon waren 10 Kinder jünger als 14 Jahre und hätten in einer Bereitschaftspflegefamilie aufgenommen werden können. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2009, 5 C 16/08, hat entschieden, dass eine Kostenerstattung für Beratung und Unterstützung gem. § 37 Abs. 2 SGB VIII bei Erbringung durch Pflegekinderdienst eines freien Trägers §§ 42, 86 Abs.2 S. 2 SGB VIII kostenerstattungsfähig ist. Diese neue Rechtssprechung kann zusätzliche Einnahmen ermöglichen. Haushaltsrelevante
Auswirkungen im Produkt 006 003 002 : 2010 Kosten
für Pflegekinderdienst ( Freier Träger ) für sieben Monate = 49.700,00 Euro Einsparung
halbe Stelle
= 30.500,00 Euro Einsparung
für vier Monate, weil Besetzung der halben Stelle
erst am 01.05.2010 erfolgt = 10.200,00 Euro Erwartete
Einsparungen bei Heimpflegekosten = 30.000,00 Euro __________________________________________________________________ Vorteil
im HHJ 2010 =
21.000,00 Euro 2011 Kosten
für Pflegekinderdienst ( Freier Träger ) für 12 Monate = 85.200,00 Euro Einsparung
halbe Stelle
= 30.500,00 Euro Erwartete
Einsparung bei Heimpflegekosten = 85.000,00
Euro Vorteil
im HHJ 2011
= 30.000,00 Euro Bei den
Haushaltsplanberatungen sind die Veränderungen für 2010 und die
Finanzplanungsjahre zu berücksichtigen.
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