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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den vorliegenden
Anträgen der UWG-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Kenntnis und lehnt den
Antrag der FDP-Fraktion zur Verlängerung des Einsatzes der Stadtwacht bis zum
31.12.2003 sowie Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen
Haushaltsmittel ab und verweist die
Anträge im übrigen zur weiteren Erörterung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004 in die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2003. Der Abschlussbericht der
Verwaltung ist dem Ausschuss rechtzeitig vorzulegen. Sachverhalt: Die
UWG-Fraktion hat mit Antrag vom 06.05.2003 vorgeschlagen, schnellstmöglich
Mitarbeiter der Stadtwacht beim Ordnungsamt als geringfügig Beschäftigte
einzustellen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 19.05.2003 - TOP. 9 - eingebracht und zur weiteren Beratung in die
Fraktionen verwiesen. Zum Antrag der
UWG-Fraktion hat die Verwaltung in ihrem Zwischenbericht an den Haupt- und
Finanzausschuss am 07.07.2003 - TOP. 10 - Stellung genommen. In der Anlage zur
Niederschrift (Aktenvermerk des Amtsleiters des Ordnungsamtes vom 03.07.2003)
wurden die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung dargestellt. Die Verwaltung
empfiehlt, hierüber erst nach Auswertung
des Abschlussberichts, der nach dem 30.09.2003 erstellt und dem Haupt- und
Finanzausschuss zugeleitet wird, endgültig zu entscheiden. Die FDP-Fraktion
hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2003 unter dem
gleichen Tagesordnungspunkt beantragt, die Tätigkeit der Stadtwacht über den
30.09.2003 hinaus bis zum 31.12.2003 zu verlängern und entsprechende Mittel
bereitzustellen. Ferner wurde
die Einplanung der Stadtwacht im Haushaltsplan 2004 für das ganze Jahr
beantragt. Für eine
Verlängerung bis zum 31.12.2003 sind Mehrkosten in Höhe von rund 10.000 €
zu erwarten, die überplanmässig bereitzustellen wären. Die Verwaltung
vertritt hier die Auffassung, dass der
Zeitraum in den Sommermonaten von Mai - September 2003 völlig ausreichend ist,
um in Kenntnis des Abschlussberichtes die Sinnhaftigkeit einer Stadtwacht zu
beurteilen und zu prüfen, ob die mit ihrer Einrichtung verbundenen Erwartungen
und Ziele voll erfüllt wurden. Die Verlängerung wird daher nicht befürwortet. Aufgrund der
vorstehenden Ausführungen wird vorgeschlagen, über die beiden Anträge nach
Vorlage des Berichts der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004
zu entscheiden.
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