Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt Wermelskirchen beschließt: Die
Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 in der Fassung der
2. Nachtragssatzung vom 04.07.2006 wird außer Kraft gesetzt. Sachverhalt: Die
Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, Büfo, FDP und WNK/UWG haben mit Antrag
vom 16.11.2009 die Stilllegung der Parkscheinautomaten im Stadtgebiet
Wermelskirchen beantragt. Dieser
Antrag (Vorlage: RAT/1799/2010) wurde in der Sitzung des Rates am 08.03.2010
beraten. Der Rat
der Stadt Wermelskirchen hat sich mehrheitlich für die Abschaffung der
Parkscheinautomaten ausgesprochen, so dass die Grundlage zur Erhebung der
Parkgebühren nicht mehr gegeben ist und die Parkgebührensatzung nicht mehr zur
Anwendung gelangen kann. Die
Aufhebung der Parkgebührensatzung tritt mit dem Tage nach ihrer
Veröffentlichung außer Kraft.
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