Vorlage - RAT/1870/2010  

 
 
Betreff: Aufhebung der Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Graw, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
31.05.2010 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt:

Die Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 04.07.2006 wird außer Kraft gesetzt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, Büfo, FDP und WNK/UWG haben mit Antrag vom 16.11.2009 die Stilllegung der Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Wermelskirchen beantragt.

Dieser Antrag (Vorlage: RAT/1799/2010) wurde in der Sitzung des Rates am 08.03.2010 beraten.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat sich mehrheitlich für die Abschaffung der Parkscheinautomaten ausgesprochen, so dass die Grundlage zur Erhebung der Parkgebühren nicht mehr gegeben ist und die Parkgebührensatzung nicht mehr zur Anwendung gelangen kann.

 

Die Aufhebung der Parkgebührensatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung außer Kraft.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift