Beschlussvorschlag: 1. Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per
31.12.2008 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht
fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit €
3.170.718.99 ab. 2. Der
Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von € 480.174,00 in Höhe von
€ 449.085,38 aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen
auszugleichen. Der Differenzbetrag in Höhe von € 31.088,62 wird als
Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der
Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2007 in
Höhe von € 59.279,92 durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
auszugleichen. 4. Der
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche
Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der
Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, vom
16. September 2009 vorbehaltlose Entlastung. 5. Der
Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für
Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose
Entlastung. Der
Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht
sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Gliederung: 1. Allgemeines 2. Jahresergebnis 2008 3. Prüfung 4. Beschlussfassung Zu
1. Allgemeines Seit
dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in
eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2008 ist ein
Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach §
25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Eine
Ausfertigung des Prüfberichtes 2008 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung) und des Lageberichtes zum 31.12.2008 erhalten die
Ratsmitglieder und die Mitglieder des Schule-, Sport-, Kultur- und
Betriebsauschusses. Zu
2. Jahresergebnis 2008 Der
Wirtschaftsplan 2008 wies in der Planung als Jahresverlust € 423.400,00
aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2008 ermittelte
Jahresverlust beträgt € 480.174,00. Hiervon ist ein Betrag in Höhe
von € 449.085,38 liquiditätswirksam. In dieser Höhe soll ein Ausgleich
aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen erfolgen. Der Zuschuss der Stadt
erhöht sich damit gegenüber dem Haushaltsplan 2008 um € 46.585,38. € 480.174,00 Verlust - €
449.085,38 Zuschuss der
Stadt Wermelskirchen € 31.088,62 Vortrag
auf neue Rechnung Zu
3. Prüfung Gemäß
§ 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe
und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die
sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen
Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der
Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld,
zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2008 vorgeschlagen. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab zu Beanstandungen keinen Anlass. Der
Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Mitgliedern des
„Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss
Kattwinkelsche Fabrik“ zur
Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet.
Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt und die
Gemeindeprüfungsanstalt. Bei der Sitzung des Ausschusses soll das Ergebnis der
Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung
einbezogen werden. Zur Sitzung am 20.04.2010 wird ein mit der Prüfung
beauftragter Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier
& Partner GmbH anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen. Zu
4. Beschlussfassung Zum
Jahresabschluss 2008 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen: A) zum Jahresabschluss B) zur Verlustabdeckung C) zur Abwicklung des Verlustvortrages aus dem
Vorjahr D) zur Entlastung der Betriebsleitung. Auf
den Beschlussvorschlag wird verwiesen. Anlage/n: |
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