Vorlage - RAT/1874/2010  

 
 
Betreff: Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Ponsar, Eva-Maria
Federführend:Kattwinkelsche Fabrik Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
20.04.2010 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik geändert beschlossen     
Rat der Stadt Entscheidung
31.05.2010 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
506-00-2009neu Betriebssatzung Kattwinkelsche Fabrik PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Betriebssatzung der Kattwinkelschen Fabrik in der vorgelegten Fassung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aufgrund einer Vielzahl von zu ändernden Paragrafen der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik vom 29.06.2009 (Umbenennung des Ausschusses, Änderung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), Anregung des Jugendhilfeausschusses sowie des Rechnungsprüfungsamtes und Anpassung an NKF) ist es erneut erforderlich, eine Neufassung der Betriebssatzung zu beschließen.

 

 

 

 

Dies betrifft folgende Änderungen:

 

Neufassung der Präambel

„Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV.NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW.  S. 950  Nr. 44/2009), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, 2005 S. 15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW.  S. 963  Nr. 44/2009), hat der Rat der Stadt Wermelskirchen in seiner Sitzung am __.__.____ folgende Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik beschlossen:“

 

Außerdem werden folgende Paragrafen geändert:

Paragrafen:

Grund:

Fassung alt:

Fassung neu:

§ 3 Abs. 1, 4

§ 4 Abs. 1

§ 6 Überschrift

§ 6 Abs. 1 – 5

§ 7 Abs. 4

§ 10 Abs. 5, 6

Änderung wegen Umbenennung des Ausschusses

Kultur-/Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik

Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik

§ 6 Abs. 1

Änderung der Eigenbetriebsverordnung

Hierzu legt die Betriebsleitung halbjährlich Berichte vor,

Hierzu legt die Betriebsleitung vierteljährlich Berichte vor,

§ 6 Abs. 2

Anregung Jugendhilfeausschuss

Zur Koordinierung der Kinder- und Jugendarbeit gehören… zwei Mitglieder mit beratender Stimme an, die vom Rat auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses gewählt werden.

Zur Koordinierung der Kinder- und Jugendarbeit gehört… ein Mitglied mit beratender Stimme an, das vom Rat auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses gewählt wird.

§ 8 Abs. 1

Anregung des RPA

Die Kattwinkelsche Fabrik beschäftigt kein eigenes Personal.

Die Kattwinkelsche Fabrik beschäftigt kein eigenes Personal mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten.

§ 10 Abs. 6

Änderung der Eigenbetriebsverordnung

Jahresabschluss und Lagebericht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres… aufzustellen…

Jahresabschluss und Lagebericht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres… aufzustellen…


 

Paragrafen:

Grund:

Fassung alt:

Fassung neu:

§ 10 Abs. 8

Anpassung NKF

(Keine alte Fassung, ist eine Hinzufügung)

Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Insoweit finden § 19 Absatz 2 und §§ 21 bis 25 der EigVO gemäß § 27 EigVO keine Anwendung.

§ 11

Jahresabschluss

Anpassung NKF

(Keine alte Fassung, ist eine Hinzufügung)

(1)        Der Jahresabschluss ist zum Schluss des Wirtschaftsjahres unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindehaushaltsverordnung NRW enthaltenen Maßnahmen zu erstellen.

(2)        Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW beizufügen.

§ 12

Inkrafttreten

Durch den neuen § 11 ist das Inkrafttreten nunmehr in § 12 geregelt.

Die Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen vom 03.12.1998 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 22.11.2004 außer Kraft.

Die Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen vom 29.06.2009 außer Kraft.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-                 Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen vom __.__.____

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 506-00-2009neu Betriebssatzung Kattwinkelsche Fabrik (85 KB) PDF-Dokument (44 KB)