Der
Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Betriebssatzung der Kattwinkelschen
Fabrik in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Aufgrund
einer Vielzahl von zu ändernden Paragrafen der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen
für die Kattwinkelsche Fabrik vom 29.06.2009 (Umbenennung des Ausschusses, Änderung
der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), Anregung des Jugendhilfeausschusses sowie
des Rechnungsprüfungsamtes und Anpassung an NKF) ist es erneut erforderlich,
eine Neufassung der Betriebssatzung zu beschließen.
Dies
betrifft folgende Änderungen:
Neufassung
der Präambel
„Aufgrund
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV.NW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW.S.
950Nr. 44/2009), in Verbindung mit der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, 2005 S. 15), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW.S. 963Nr. 44/2009), hat der Rat
der Stadt Wermelskirchen in seiner Sitzung am __.__.____ folgende Neufassung
der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik beschlossen:“
Außerdem
werden folgende Paragrafen geändert:
Paragrafen:
Grund:
Fassung
alt:
Fassung
neu:
§
3 Abs. 1, 4
§
4 Abs. 1
§
6 Überschrift
§
6 Abs. 1 – 5
§
7 Abs. 4
§
10 Abs. 5, 6
Änderung
wegen Umbenennung des Ausschusses
Kultur-/Betriebsausschuss
Kattwinkelsche Fabrik
Ausschuss
für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
§
6 Abs. 1
Änderung
der Eigenbetriebsverordnung
Hierzu
legt die Betriebsleitung halbjährlich Berichte vor,
Hierzu
legt die Betriebsleitung vierteljährlich Berichte vor,
§
6 Abs. 2
Anregung
Jugendhilfeausschuss
Zur
Koordinierung der Kinder- und Jugendarbeit gehören… zwei Mitglieder mit
beratender Stimme an, die vom Rat auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses gewählt
werden.
Zur
Koordinierung der Kinder- und Jugendarbeit gehört… ein Mitglied mit beratender
Stimme an, das vom Rat auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses gewählt wird.
§
8 Abs. 1
Anregung
des RPA
Die
Kattwinkelsche Fabrik beschäftigt kein eigenes Personal.
Die
Kattwinkelsche Fabrik beschäftigt kein eigenes Personal mit Ausnahme der
geringfügig Beschäftigten.
§
10 Abs. 6
Änderung
der Eigenbetriebsverordnung
Jahresabschluss
und Lagebericht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des
Wirtschaftsjahres… aufzustellen…
Jahresabschluss
und Lagebericht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des
Wirtschaftsjahres… aufzustellen…
Paragrafen:
Grund:
Fassung
alt:
Fassung
neu:
§
10 Abs. 8
Anpassung
NKF
(Keine
alte Fassung, ist eine Hinzufügung)
Für
die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind die Vorschriften der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
Insoweit finden § 19 Absatz 2 und §§ 21 bis 25 der EigVO gemäß § 27 EigVO
keine Anwendung.
§
11
Jahresabschluss
Anpassung
NKF
(Keine
alte Fassung, ist eine Hinzufügung)
(1)Der Jahresabschluss ist zum Schluss
des Wirtschaftsjahres unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
und der in der Gemeindehaushaltsverordnung NRW enthaltenen Maßnahmen zu erstellen.
(2)Der Jahresabschluss besteht aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Dem
Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 der Gemeindehaushaltsverordnung
NRW beizufügen.
§
12
Inkrafttreten
Durch
den neuen § 11 ist das Inkrafttreten nunmehr in § 12 geregelt.
Die
Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche
Fabrik Wermelskirchen vom 03.12.1998 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung
vom 22.11.2004 außer Kraft.
Die
Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche
Fabrik Wermelskirchen vom 29.06.2009 außer Kraft.
Anlage/n:
Anlage/n:
-Betriebssatzung
der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen vom
__.__.____