Vorlage - RAT/1885/2010  

 
 
Betreff: Waldwirtschaftung 2010
a) Forstwirtschafts- und Naherholungsplan 2010
b) Holzverkauf
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schmitz-Gelker, Ingrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
10.05.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Forstwirtschaftsplan 2010 einschl. Naherholungsplan zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt in 2010 ca. 500 Festmeter Fichtenstammholz aus dem Stadtforst über den Landesbetrieb Wald und Holz zu vermarkten.

 

Der Verlauf der übrigen Einschlagsmenge erfolgt, wie bisher, per Ausschreibung an den Meistbietenden.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Forstwirtschaftsplan 2010

 

Am 28.02.2010 wurden durch den Sturm Xynthia im Stadtwald ca. 2.200 Festmeter Nutzholz entwurzelt bzw. umgeknickt. Davon entfielen ca. 1.300 Festmeter auf Nadelholz, hauptsächlich Fichte, und ca. 900 Festmeter auf Laubholz. 2.200 Festmeter entsprechen ca. 75 % des normalen Jahreshiebsatzes.

Aus diesem Grund musste der schon stehende Forstwirtschaftsplan 2010 neu erstellt werden.

Der neu erstellte Forstwirtschaftsplan wurde Mitte März d. J. dem Regionalforstamt Bergisch-Land, mit dem die Stadt Wermelskirchen einen Betriebsleitungsvertrag hat, vorgelegt.

 

Am 21.04.2010 fand ein Abstimmungsgespräch mit Herrn Oberforstrat Kleppe vom Regionalforstamt statt, der dem Plan zustimmte.

Der Forstwirtschaftsplan 2010 sieht die vordringliche Aufarbeitung des Sturmholzes vor.

 

Insgesamt sind 108 Positionen geplant. Das Gesamtkostenvolumen liegt bei ca. 136.500,00 Euro. Die Einnahmen aus dem Holzverkauf werden auf ca. 108.000,00 Euro geschätzt. Diese Summe ergibt sich bei einem durchschnittlichen Nettoerlös von ca. 45,00 Euro pro Festmeter Nadelholz. Die Einnahmen aus dem Laubholzverkauf liegen bei ca. 14.000,00 Euro.

Nähere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

Naherholungsplan 2010

 

Der Naherholungsplan 2010 sieht die Instandsetzung von Wanderwegen in den Großräumen

 

            1. Eifgental

            2. Eipringhausen/Sportplatz Dhünner Str. /Elbringhausen

            3. Buchenhang/Eickerberg

            4. Kenkhausen

vor.

 

Ebenso ist die Instandsetzung der Reitwege im Bereich Eipringhausen und Kovelsberg geplant. Hierfür wurden Fördermittel beim Kreis beantragt.

Das Gesamtvolumen für die Naherholung liegt bei 15.500,00 Euro.

 

Holzverkauf

 

Der Verkauf des Nutzholzes aus dem Stadtwald erfolgt per Ausschreibung an den  Meistbietenden. Dabei fungiert das zuständige Forstamt Bergisch-Gladbach beratend. Durch die Neuorganisation der Landesforstverwaltung, nunmehr Landesbetrieb Wald und Holz NRW, ist die Struktur der Forstämter als Hoheitsträger auf Kreisebene nicht mehr gegeben.

So erfolgt auch der Holzverkauf nicht mehr auf Forstamtsebene, sondern zentral durch das Regionalforstamt Bergisch-Land mit Sitz in Gummersbach.

Zuständig für den Holzverkauf auf überregionaler Ebene ist Herr Oberforstrat Kleppe.

 

Herr Kleppe schlägt vor, einen Teil des im Stadtforst anfallenden Holzes mit in die Lieferkontingente der Holzverkaufsverträge des Regionalforstamtes einfließen zu lassen. Dies soll zu einer Erweiterung des Käuferkreises führen, da der Landesbetrieb Wald und Holz bundesweit vermarktet.

Die über das Regionalforstamt zu vermarktende Holzmenge aus dem Stadtforst beträgt ca. 500 Festmeter Fichten-Stammholz. Dies entspricht etwa 55 % der geplanten Hiebsmenge beim Stammholz.

 

Nähere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Forstwirtschaftsplan und Naherholungsplan 2010

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

013.003.001

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

152.018,00

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

x

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift