Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den
Forstwirtschaftsplan 2010 einschl. Naherholungsplan zustimmend zur Kenntnis. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt in 2010 ca.
500 Festmeter Fichtenstammholz aus dem Stadtforst über den Landesbetrieb Wald
und Holz zu vermarkten. Der
Verlauf der übrigen Einschlagsmenge erfolgt, wie bisher, per Ausschreibung an
den Meistbietenden. Sachverhalt: Forstwirtschaftsplan
2010 Am
28.02.2010 wurden durch den Sturm Xynthia im Stadtwald ca. 2.200 Festmeter
Nutzholz entwurzelt bzw. umgeknickt. Davon entfielen ca. 1.300 Festmeter auf
Nadelholz, hauptsächlich Fichte, und ca. 900 Festmeter auf Laubholz. 2.200
Festmeter entsprechen ca. 75 % des normalen Jahreshiebsatzes. Aus
diesem Grund musste der schon stehende Forstwirtschaftsplan 2010 neu erstellt
werden. Der neu
erstellte Forstwirtschaftsplan wurde Mitte März d. J. dem Regionalforstamt
Bergisch-Land, mit dem die Stadt Wermelskirchen einen Betriebsleitungsvertrag
hat, vorgelegt. Am
21.04.2010 fand ein Abstimmungsgespräch mit Herrn Oberforstrat Kleppe vom
Regionalforstamt statt, der dem Plan zustimmte. Der
Forstwirtschaftsplan 2010 sieht die vordringliche Aufarbeitung des Sturmholzes
vor. Insgesamt
sind 108 Positionen geplant. Das Gesamtkostenvolumen liegt bei ca. 136.500,00
Euro. Die Einnahmen aus dem Holzverkauf werden auf ca. 108.000,00 Euro
geschätzt. Diese Summe ergibt sich bei einem durchschnittlichen Nettoerlös von
ca. 45,00 Euro pro Festmeter Nadelholz. Die Einnahmen aus dem Laubholzverkauf
liegen bei ca. 14.000,00 Euro. Nähere
Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden. Naherholungsplan
2010 Der
Naherholungsplan 2010 sieht die Instandsetzung von Wanderwegen in den
Großräumen 1. Eifgental 2. Eipringhausen/Sportplatz Dhünner
Str. /Elbringhausen 3. Buchenhang/Eickerberg 4. Kenkhausen vor. Ebenso
ist die Instandsetzung der Reitwege im Bereich Eipringhausen und Kovelsberg
geplant. Hierfür wurden Fördermittel beim Kreis beantragt. Das
Gesamtvolumen für die Naherholung liegt bei 15.500,00 Euro. Holzverkauf Der
Verkauf des Nutzholzes aus dem Stadtwald erfolgt per Ausschreibung an den Meistbietenden. Dabei fungiert das zuständige
Forstamt Bergisch-Gladbach beratend. Durch die Neuorganisation der
Landesforstverwaltung, nunmehr Landesbetrieb Wald und Holz NRW, ist die
Struktur der Forstämter als Hoheitsträger auf Kreisebene nicht mehr gegeben. So
erfolgt auch der Holzverkauf nicht mehr auf Forstamtsebene, sondern zentral
durch das Regionalforstamt Bergisch-Land mit Sitz in Gummersbach. Zuständig
für den Holzverkauf auf überregionaler Ebene ist Herr Oberforstrat Kleppe. Herr
Kleppe schlägt vor, einen Teil des im Stadtforst anfallenden Holzes mit in die
Lieferkontingente der Holzverkaufsverträge des Regionalforstamtes einfließen zu
lassen. Dies soll zu einer Erweiterung des Käuferkreises führen, da der
Landesbetrieb Wald und Holz bundesweit vermarktet. Die über
das Regionalforstamt zu vermarktende Holzmenge aus dem Stadtforst beträgt ca. 500
Festmeter Fichten-Stammholz. Dies entspricht etwa 55 % der geplanten Hiebsmenge
beim Stammholz. Nähere
Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Anlage/n: Forstwirtschaftsplan
und Naherholungsplan 2010
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||