Vorlage - RAT/1892/2010  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom ......
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hagenbücher, Angelika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.05.2010 
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gegenüberstellung Sondernutzungssatzung PDF-Dokument
Neufassung Sondernutzungssatzung  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Änderungen der Satzung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom… in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der kommunale Blickwinkel auf innerörtliche Straßen hat sich deutlich geändert. Der Aufenthaltsfunktion der Straße wird im Vergleich zur Verkehrsfunktion eine steigende Bedeutung beigemessen.

 

Es besteht eine große Nachfrage nach Sondernutzungen vor allem des örtlichen Einzelhandels, seiner Warenangebote und seiner Werbung auf öffentlichen Straßen zu präsentieren. Hinzu kommt die steigende Sensibilisierung für die Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum.

 

Um dieser aktuellen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 02.08.2002 überarbeitet.

 

Auf die aufgenommenen Regelungen und Änderungen wird im Folgenden eingegangen. Rein redaktionelle Änderungen werden hierbei nicht kommentiert.

 

§ 2 Gemeingebrauch, Anliegergebrauch

 

Gemeingebrauch und Anliegergebrauch werden zur Abgrenzung von (insbesondere erlaubnisbedürftigen) Sondernutzungen eindeutig definiert. Den Bürgern wird hierdurch verdeutlicht, für welche Nutzung er gegebenenfalls eine Erlaubnis benötigt und ob er mit einer Gebührenerhebung zu rechnen hat.

 

§ 3 Erlaubnisfreie Sondernutzung

 

Die hier genannten Nutzungen gehen in ihrer Intensität, im wirtschaftlichen Interesse des Nutzers und in der Einwirkung auf den Straßenraum über die in § 2 genannten Nutzungen hinaus und werden daher als Sondernutzungen angesehen.

 

Zur Eindämmung der Werbung im öffentlichen Straßenraum dient die Beschränkung auf je eine erlaubnisfreie Werbeanlage an der Stätte der Leistung. Darüber hinaus gehende Anlagen sollen beantragt und ggfls. auch gebührenpflichtig gestellt werden.

 

Zur Förderung der Außengastronomie im Innenstadtbereich besteht für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gewerblichen Zwecken zukünftig nur noch eine Anzeigepflicht. Auf die Erhebung von Gebühren wird verzichtet.

 

§ 4 Einschränkung erlaubnisfreier Sondernutzungen

 

Die Barrierefreiheit als auch die Umsetzung eines städtebaulichen Konzeptes sind sachliche Abwägungskriterien, die bei der Erteilung bzw. Versagung von Sondernutzungserlaubnissen berücksichtigt werden müssen. Sondernutzungen die Barrieren darstellen sind nicht zulässig.

 

§ 8 Werbeanlagen

 

Zur besseren Regulierung kommerzieller Werbung auf Plakaten und anderen Einrichtungen ist § 8 in die Satzung aufgenommen worden. Werbeanlagen im Sinne der Satzung wurden genau definiert, ebenso die zahlenmäßige Beschränkung.

 

Plakate im Straßenraum haben in der Regel Einfluss auf den Straßenverkehr, bei ihrer Genehmigung wird daher ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrssicherheit gelegt.

 

§ 9 Wahlveranstaltungen, Wahlsichtwerbung

 

Die Verfahrensregelungen für die Wahlsichtwerbung als auch für die Wahlveranstaltungen der politischen Parteien und Wählergruppen sollen genauer bestimmt werden. Daher wurde dieser Bereich aus der allgemeinen Sondernutzungssatzung herausgenommen. Eine eigene Satzung (Sondernutzungssatzung - Wahlsichtwerbung) wird zurzeit erarbeitet. 

 

Hierbei wird auch der Antrag der WNK UWG vom 29.07.2009, eingebracht in die Sitzung des Rates am 21.09.2009, Vorlage: RAT/1711/2009 Berücksichtigung finden.

 

§ 13 Erlaubnis

 

Die Ermessensgrundlagen, die bei der Erteilung bzw. Nichterteilung der Genehmigung herangezogen werden, werden dem Antragsteller verdeutlicht. Hinweise und Handlungspflichten dienen zur frühzeitigen Information.

 

§ 16 Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit

 

Es ist nicht immer eindeutig festzustellen, wie lange eine Sondernutzung (z.B. bei abgestellten Anhängern zu Werbezwecken) erfolgte. Daher wird das Ende der Gebührenpflicht zur Klarstellung definiert.

 

§ 17 Gebührenverzicht, Gebührenerstattung

 

Neben der Gebührenerstattung soll auch die Möglichkeit gegeben sein, bezüglich einzelner –unter den genannten Kriterien fallenden- Sondernutzungen auf eine Gebührenerhebung zu verzichten. Mit dieser Regelung erhält die Stadt Kenntnis über die Nutzung auf ihren Straßen und kann die Ausübung über Nebenbestimmungen regeln. Die Barrierefreiheit erfährt auch hier mit dem Gebührenverzicht eine besondere Beachtung.

 

Anlage zu § 14 der Sondernutzungssatzung

 

Gebührentarif

 

Straßen- und Teilstrecken von Straßen, für die die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten, wurden in zwei Zonen unterteilt. Die zur Zone I gehörenden Straßen- und Teilstrecken von Straßen wurden neu festgelegt.

 

Gebühren

 

Die Gebühren sind seit Inkrafttreten der Satzung im Jahre 2002 unverändert geblieben. Sie wurden daher vollständig überarbeitet und den heutigen Verhältnissen angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

           Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Anlage 1)

 

 

           Neufassung:

Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für  Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung vom … (Anlage 2)

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung Sondernutzungssatzung (179 KB) PDF-Dokument (117 KB)    
Anlage 2 2 Neufassung Sondernutzungssatzung (255 KB)