Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten
Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl.
Jahre 2011 - 2013). Das Volumen ändert sich dadurch: -
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um -
787.000 € Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um - 760.600 € - Änderung Gesamtbetrag der Kreditermächtigung +
611.200 € - Änderung Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen + 3.516.000 € bb) die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2010 mit der Neufassung der Präambel und der Änderung der §§ 1 bis 4 gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gem.
Anlage IV. b) den Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2010 in der Fassung des für die Sitzung des Haupt- und
Finanzausschuss am 17.05.2010 vorgelegten Verwaltungsentwurfes. Der Rat Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt
Wermelskirchen nach § 117 GO NW (s. Seiten 159 - 164 des Heftes “Erläuterungen zum
Entwurf des Haushaltsplanes 2010 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlagen beizufügen. Sachverhalt: Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und
Finanzausschuss soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 31.05.2010 die
Verabschiedung des Haushaltes 2010 sowie des Stellenplanes
erfolgen. Es wird auf die Drucksache-Nr. RAT/1888/2010 –
verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2010
über die vorliegenden Änderungsvorschläge der Fraktionen und über die Änderungsvorschläge
der Verwaltung beschlossen. Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen
Änderungsempfehlungen sind aus den Anlagen I und II ersichtlich. Zum Punkt b) - Stellenplan - wird auf die Vorlage zu
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2010 (RAT/1785/2010) bzw.
auf die für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2010
vorgelegte Fassung verwiesen. Die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen sind zum
Schluss der Vorlage aufgeführt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten
Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl.
Jahre 2011 - 2013). Das Volumen ändert sich dadurch: -
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um -
787.000 € Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um - 760.600 € - Änderung Gesamtbetrag der Kreditermächtigung +
611.200 € - Änderung Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen + 3.516.000 € bb) die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2010 mit der Neufassung der Präambel und der Änderung der §§ 1 bis 4 gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gem.
Anlage IV. b) den Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2010 in der Fassung des für die Sitzung des Haupt- und
Finanzausschuss am 17.05.2010 vorgelegten Verwaltungsentwurfes. Der Rat Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt
Wermelskirchen nach § 117 GO NW (s. Seiten 159 - 164 des Heftes “Erläuterungen zum
Entwurf des Haushaltsplanes 2010 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlagen beizufügen. Anlage/n: Anlage I: Zusammenstellung
der Änderungsvorschläge der Verwaltung Anlage II: Zusammenstellung der
Änderungsanträge der Fraktionen II a) Zusammenstellung
der verschiedenen Änderungsanträge der Fraktionen II b) Zusammenstellung
zu Änderungen im konsumtiven Bereich über 750.000 € (Stand: jeweils nach Beratung und Beschlussempfehlungen im
Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2010) Anlage III: Saldierung Anlagen
I – II Anlage IV: Neufassung des Entwurfs der
Haushaltssatzung
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