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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, mit der
WestGkA Management Gesellschaft für kommunale Anlagen mbH, Völklinger Straße 4,
40219 Düsseldorf, den Erschließungsvertrag für den Bereich Bebauungsplan Nr. 48
“Ostringhausen” in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung
abzuschließen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat sich bereits
umfassend mit dem Thema der Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes
Ostringhausen beschäftigt. Hierzu wird u.a. auf die Drucks.-Nr. RAT/0127/2003
verwiesen. Der Bebauungsplan hat mit der
öffentlichen Bekanntmachung im Frühjahr 2003 Rechtskraft erlangt und das
Umlegungsverfahren im Herbst 2003 wird durch den Umlegungsplan beendet. Die
WestGkA beabsichtigt daher auf der Grundlage des Rahmenvertrages über die
Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes Ostringhausen das neue
Gewerbegebiet in der Stadt Wermelskirchen zu realisieren. Hierzu wird die
WestGkA mit qualifizierten Dritten entsprechende Planungs- und
Dienstleistungsverträge abschließen, damit die Erschließung im Bereich
Ostringhausen in Verbindung mit der Vermarktung der Gewerbegrundstücke
verwirklicht wird. Die Stadt hat die städtebaulichen
Ziele für den Bereich Ostringhausen in Form eines Bebauungsplanes mit Planteil
und textlichen Festsetzungen sowie der dazugehörigen Begründungen festgelegt.
Für die weitere Realisierung des neuen Gewerbegebietes im Bereich Ostringhausen
ist auf Grundlage des Erschließungsvertrages die Herstellung der
Erschließungsanlage nach den Grundzügen des Vertrages mit Straßen- und
Kanalbau, Ausgleichsflächen sowie der Versorgungsleitungen u.a. erforderlich.
Zu diesem Zweck ist der Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und der WestGkA
abzuschließen. Der Vertragsentwurf wurde mit der WestGkA einvernehmlich
abgestimmt. Anlagen: Erschließungsvertrag
“Ostringhausen” Lageplan
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