Vorlage - RAT/0217/2003  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 48 "Ostringhausen"
hier: Abschluss des Erschließungsvertrages
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
22.09.2003 
40. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.09.2003 
27. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, mit der WestGkA Management Gesellschaft für kommunale Anlagen mbH, Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf, den Erschließungsvertrag für den Bereich Bebauungsplan Nr. 48 “Ostringhausen” in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat sich bereits umfassend mit dem Thema der Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes Ostringhausen beschäftigt. Hierzu wird u.a. auf die Drucks.-Nr. RAT/0127/2003 verwiesen.

 

Der Bebauungsplan hat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Frühjahr 2003 Rechtskraft erlangt und das Umlegungsverfahren im Herbst 2003 wird durch den Umlegungsplan beendet. Die WestGkA beabsichtigt daher auf der Grundlage des Rahmenvertrages über die Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes Ostringhausen das neue Gewerbegebiet in der Stadt Wermelskirchen zu realisieren. Hierzu wird die WestGkA mit qualifizierten Dritten entsprechende Planungs- und Dienstleistungsverträge abschließen, damit die Erschließung im Bereich Ostringhausen in Verbindung mit der Vermarktung der Gewerbegrundstücke verwirklicht wird.

 

Die Stadt hat die städtebaulichen Ziele für den Bereich Ostringhausen in Form eines Bebauungsplanes mit Planteil und textlichen Festsetzungen sowie der dazugehörigen Begründungen festgelegt. Für die weitere Realisierung des neuen Gewerbegebietes im Bereich Ostringhausen ist auf Grundlage des Erschließungsvertrages die Herstellung der Erschließungsanlage nach den Grundzügen des Vertrages mit Straßen- und Kanalbau, Ausgleichsflächen sowie der Versorgungsleitungen u.a. erforderlich. Zu diesem Zweck ist der Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und der WestGkA abzuschließen. Der Vertragsentwurf wurde mit der WestGkA einvernehmlich abgestimmt.

 

 

 

Anlage/n:

Anlagen:

Erschließungsvertrag “Ostringhausen”

Lageplan

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift