Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§§ 6 und 14 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten
Flurstückes der Straße „Ketzberg“ zum Gemeingebrauch für den
öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dabringhausen, Flur 17,
Flurstück 172 (Teilstück) Die zu widmende Verkehrsfläche wird
gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die
Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der
Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt
zu machen. Sachverhalt: Die Erschließungsanlage
„Ketzberg“ wurde erstmalig und endgültig nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches hergestellt. Die tatsächlichen und rechtlichen
Voraussetzungen, die Erschließungsanlage förmlich zu widmen, liegen nun vor.
Hinsichtlich der beitragsauslösenden Herstellung greifen die Bestimmungen des
Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) in
Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der
Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung. Voraussetzung für die endgültige
Beitragserhebung ist unter anderem, dass es sich um eine öffentliche Straße
handelt. Mit der Widmung gemäß § 6 Straßen-
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09.1995 in der
derzeit gültigen Fassung erhalten Verkehrsanlagen die Eigenschaft einer
öffentlichen Straße. Hierfür liegen die Voraussetzungen insgesamt vor. Die
Stadt ist als Träger der Straßenbaulast Eigentümerin der Straßenlandfläche. Das nachstehend zu widmende
Flurstück der Erschließungsanlage ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet: Gemarkung Dabringhausen, Flur 17,
Flurstück 172 (Teilstück) Nach dem StrWG NW handelt es sich bei
der Straße „Ketzberg“ um eine Erschließungsanlage, bei der die
Belange der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an dem
Flurstück der Verkehrsanlage wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Anlage Lageplan Anlage/n:
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