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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG vom 20.02.2010 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 19.04.2010 eingebracht. (Anlage 1)
Bisheriger Sachstand:
Wie im vorliegenden Antrag beschrieben hat die Fraktion von WNK UWG bereits einen Antrag (damals UWG und WNK) mit Datum vom 20.05.2005 gestellt und eine Planung für einen Kreisverkehr im Bereich der Kreuzung Dabringhauser Straße / Eich gefordert. Die Verwaltung hat daraufhin den Sachverhalt geprüft und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 07.11.2005 mit der Vorlage RAT/0482/2005 einen Sachstandsbericht verfasst. (Anlage 2)
Nach umfangreicher Diskussion im Ausschuss hat die Fraktion seinerzeit den Antrag zurück gestellt. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass eine umfangreiche Verkehrszählung erst nach der Fertigstellung der Innenstadt Sinn macht. (Niederschrift / Anlage 3)
Aus der Diskussion im Ausschuss hat sich ergeben, dass es notwendig ist, den Ausbau der Innenstadt abzuwarten, um die Veränderung der Verkehrsströme zu erfassen und anschließend diese zu prüfen, bewerten und in einer möglichen Planung zu berücksichtigen.
Im Antrag vom 20.05.2005 wurde auf einen funktionierenden Kreisverkehr im Bereich der Zufahrt OBI/Toom-Markt hingewiesen. Dieser Kreisverkehr ist mit seiner Lage und Funktion (ohne Fußgängerverkehre) nicht direkt vergleichbar mit der Kreuzungssituation Dabringhauser Straße / Eich.
Weitere Planungsgrundlagen
Die Kreuzungsanlage Dabringhauser Straße / Eich ist Lichtsignalgesteuert, diese LSA (Lichtsignalanlage) ist aufgrund der unmittelbaren Einflussnahme und Nähe zur Kreuzung Dabringhauser Straße / Dellmannstraße eingebunden in das Gesamtkonzept der Anlagenplanung der gesamten B 51.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat neben der Existenz einer Lichtsignalanlage auch Akustikgeber u.a. für diese Anlage gefordert. Diese Akustikgeber sind an der Lichtsignalanlage installiert worden.
Nach Mitteilung der Kreispolizeibehörde liegt für den Kreuzungsbereich keine besondere Unfallhäufigkeit vor (kein Unfallhäufungspunkt).
Die Verwaltung hat auf Grund des vorliegenden Antrages eine Machbarkeitsstudie für einen Kreisverkehr im genannten Kreuzungsbereich durchgeführt. In Anlage 4 ist ein möglicher kleiner Kreisverkehr (ø 26 m) dargestellt, der in der jetzt vorhandenen Kreuzungsfläche projektiert worden ist. Hierbei ist festzustellen, dass die vier Kreuzungsarme planungstechnisch mittels einer Tropfenform teilweise unzureichend angebunden werden können. Die Anbindung der Eich ist für LKW-Fahrzeuge als Rechtsabbieger, aufgrund der ungleichmäßigen Winkelung technisch problematisch. Größere LKW´s benötigen hier überfahrbare Bereiche (schraffiert dargestellt). Die projektierte Kreisverkehrsgröße von 26 m stellt ein Mindestmaß dar. Ein größerer Kreisverkehr, der die geschilderte Problematik wieder aufheben könnte, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen nicht möglich. Weitergehende Planungsgrundlagen und Hinweise zur Planung eines Kreisverkehrs sind in einer separaten Aufstellung zusammengefasst. (Anlage 5)
Verkehrsversuch
Ob in dem genannten Kreuzungsbereich ein Verkehrsversuch (Kreisverkehr mittels eines Provisoriums) durchgeführt werden kann, hängt nicht allein von der Stadtverwaltung Wermelskirchen ab, sondern hier ist das Einverständnis der zuständigen Polizeibehörden, der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers (hier: Landesbetrieb Straßenbau) notwendig. Die Verwaltung hat den Landesbetrieb für die Errichtung eines Verkehrsversuchs angeschrieben. Eine Antwort liegt zurzeit noch nicht vor.
Durchführung / Kosten
Die geschätzten Gesamtkosten betragen für die Errichtung eines Kreisverkehrs an der genannten Kreuzung rd. 300.000 bis 400.000 €. Eine Kostenverteilung für eine mögliche Durchführung eines neuen Kreisverkehrs muss mit dem Landesbetrieb abgestimmt werden. Ob der Landesbetrieb einem Bau eines Kreisverkehrs an dieser Stelle zustimmen würde, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorherzusagen.
Weitere Vorgehensweise
Um eine weiterführende Planung und Berechnung zu erstellen und eine Grundlage für eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb zu ermöglichen, muss eine Verkehrszählung der Fahrzeuge und des Fußgängerverkehrs durchgeführt werden. Die Kosten für eine Zählung und einer anschließenden Kreisverkehrsberechnung betragen ca. 5.000 €. Die Mittel müssten für den Haushalt 2011 angemeldet werden. Wenn die Mittel bereitgestellt werden und die Berechnungsergebnisse vorliegen wird eine weitere Information im Ausschuss erfolgen. Zwischenzeitlich könnte die Anhörung / Beteiligung aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht (Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei) erfolgen. Diese Ergebnisse werden zusammen mit den Berechnungsergebnissen mitgeteilt.
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