Vorlage - RAT/1917/2010  

 
 
Betreff: Immer-Rot-Schaltung für Ampelanlagen in Wermelskirchen zu Nachtzeiten
hier: Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG vom 20.02.2010
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
05.07.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Stanstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und weist den Antrag aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen zurück.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG vom 20.02.2010 „Immer-Rot-Schaltung für Ampelanlagen in Wermelskirchen zu Nachtzeiten“ wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 19.04.2010 eingebracht.

Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Herbst 2009 hat Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Rhein- Berg im Rahmen einer Optimierung alle Lichtsignalanlagen im Zuge der „Grünen Welle“, betroffen ist die B 51 und L 409, während der Nachtzeit in Einzelsteuerung geschaltet. Die Anlagen arbeiten voll verkehrsabhängig und stehen in der Grundstellung in Hauptrichtung auf „grün“. Hierdurch wird auf Verkehre aus der Nebenrichtung schneller reagiert. Da die Anlagen in der Hauptrichtung in Ruhestellung auf „grün“ stehen, bleibt der Charakter der „Grünen Welle“ weitestgehend erhalten.

 

Das Steuerungsverfahren „Alles-Rot-/Sofort-Grün-Schaltung“ ist nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ein  mögliches Steuerverfahren, um während der verkehrsschwachen Zeit die Wartezeiten und die Zahl der Halte der Verkehrsteilnehmer zu verringern. Aus Sicht des Straßenbaulastträgers, als Betreiber der Anlagen auf der B 51 und         L 409, hat sich das Steuerverfahren nur da bewährt, wo Einzelanlagen betrieben werden (in Wermelskirchen Kreuzung Sonne und Hilfringhauser Straße). Nach Angaben des Landesbetriebs haben sich an Lichtsignalanlagen, die nach dem Steuerverfahren „Alles-Rot-/Sofort-Grün“ betrieben werden, in den letzten Jahren die Rotlichtverstöße und Unfallhäufungen vermehrt.

 

Zur Realisierung von „Alles-Rot-/Sofort-Grün-Schaltungen“ an den Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet sind nach Angabe des Landesbetriebs umfangreiche Aufrüstungsarbeiten erforderlich. Es müssen zusätzliche Erfassungssysteme installiert werden, die den Verkehr aus allen Richtungen erfasst, um ein automatisches Umschalten der Lichtsignalanlagen bei Annäherung der Fahrzeuge mit den jeweiligen zulässigen Geschwindigkeiten zu gewährleisten.

 

Durch die Stadt Wermelskirchen muss die notwendige Planung hierfür erstellt werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 25.000,-- €.

Die Kosten für die Nachrüstung der Lichtsignalanlagen liegen für den Landesbetrieb bei ca. 130.000,-- € (Hardware). Für die Umsetzung der Planung entstehen dem Landesbetrieb weitere Kosten in Höhe von ca. 30.000,-- € (Software).

 

Durch den Landesbetrieb Straßenbau wird eine Umstellung auf das Steuerungsverfahren „Alles-Rot-/Sofort-Grün-Schaltung“ nicht befürwortet. Deshalb kann nach einer verkehrlichen  Anordnung des Steuerungsverfahrens „Alles-Rot-/Sofort-Grün-Schaltung“ durch die Stadt Wermelskirchen nicht damit gerechnet werden, dass die Realisierung dieser Maßnahme beim Landesbetrieb Straßenbau eine hohe Priorität haben wird.

 

Im städtischen Haushalt stehen für 2010 keine Mittel für die Aufstellung einer Planung zur Umsetzung des genannten Steuerungsverfahrens zur Verfügung.

 

Wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen einen Beschluss über ein neues Steuerungsverfahren durchführt können die Planungskosten für das Jahr 2011 angemeldet werden. Weiterhin müsste von Seiten der Stadt Wermelskirchen die Wichtigkeit einer solchen Maßnahme herausgestellt werden um beim Landesbetrieb eine höhere Priorität zu erzielen.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift