Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den
Stanstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und weist den Antrag aus
verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen zurück. Sachverhalt: Der
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG
vom 20.02.2010 „Immer-Rot-Schaltung für Ampelanlagen in Wermelskirchen zu
Nachtzeiten“ wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und
Umweltfragen am 19.04.2010 eingebracht. Die
Verwaltung wurde beauftragt, dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzung eine
Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Im Herbst 2009 hat Straßen NRW Landesbetrieb
Straßenbau Regionalniederlassung Rhein- Berg im Rahmen einer Optimierung alle
Lichtsignalanlagen im Zuge der „Grünen Welle“, betroffen ist die B
51 und L 409, während der Nachtzeit in Einzelsteuerung geschaltet. Die Anlagen
arbeiten voll verkehrsabhängig und stehen in der Grundstellung in Hauptrichtung
auf „grün“. Hierdurch wird auf Verkehre aus der Nebenrichtung
schneller reagiert. Da die Anlagen in der Hauptrichtung in Ruhestellung auf
„grün“ stehen, bleibt der Charakter der „Grünen Welle“
weitestgehend erhalten. Das
Steuerungsverfahren „Alles-Rot-/Sofort-Grün-Schaltung“ ist nach den
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ein
mögliches Steuerverfahren, um während der verkehrsschwachen Zeit die
Wartezeiten und die Zahl der Halte der Verkehrsteilnehmer zu verringern. Aus
Sicht des Straßenbaulastträgers, als Betreiber der Anlagen auf der B 51
und L 409, hat sich das
Steuerverfahren nur da bewährt, wo Einzelanlagen betrieben werden (in
Wermelskirchen Kreuzung Sonne und Hilfringhauser Straße). Nach Angaben des
Landesbetriebs haben sich an Lichtsignalanlagen, die nach dem Steuerverfahren
„Alles-Rot-/Sofort-Grün“ betrieben werden, in den letzten Jahren
die Rotlichtverstöße und Unfallhäufungen vermehrt. Zur
Realisierung von „Alles-Rot-/Sofort-Grün-Schaltungen“ an den
Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet sind nach Angabe des Landesbetriebs
umfangreiche Aufrüstungsarbeiten erforderlich. Es müssen zusätzliche
Erfassungssysteme installiert werden, die den Verkehr aus allen Richtungen
erfasst, um ein automatisches Umschalten der Lichtsignalanlagen bei Annäherung
der Fahrzeuge mit den jeweiligen zulässigen Geschwindigkeiten zu gewährleisten. Durch die
Stadt Wermelskirchen muss die notwendige Planung hierfür erstellt werden. Die
Kosten hierfür betragen ca. 25.000,-- €. Die Kosten
für die Nachrüstung der Lichtsignalanlagen liegen für den Landesbetrieb bei ca.
130.000,-- € (Hardware). Für die Umsetzung der Planung entstehen dem
Landesbetrieb weitere Kosten in Höhe von ca. 30.000,-- € (Software). Durch den Landesbetrieb
Straßenbau wird eine Umstellung auf das Steuerungsverfahren
„Alles-Rot-/Sofort-Grün-Schaltung“ nicht befürwortet. Deshalb kann
nach einer verkehrlichen Anordnung des
Steuerungsverfahrens „Alles-Rot-/Sofort-Grün-Schaltung“ durch die
Stadt Wermelskirchen nicht damit gerechnet werden, dass die Realisierung dieser
Maßnahme beim Landesbetrieb Straßenbau eine hohe Priorität haben wird. Im
städtischen Haushalt stehen für 2010 keine Mittel für die Aufstellung einer
Planung zur Umsetzung des genannten Steuerungsverfahrens zur Verfügung. Wenn der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen einen Beschluss über ein neues Steuerungsverfahren
durchführt können die Planungskosten für das Jahr 2011 angemeldet werden.
Weiterhin müsste von Seiten der Stadt Wermelskirchen die Wichtigkeit einer
solchen Maßnahme herausgestellt werden um beim Landesbetrieb eine höhere
Priorität zu erzielen.
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