Vorlage - RAT/1919/2010  

 
 
Betreff: Kreisverkehr B51 / Belten
hier: Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG vom 20.02.2010
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
05.07.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG vom 20.02.2010 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 19.04.2010 eingebracht.

 

Bisheriger Sachstand

Wie im Antrag beschrieben haben die Fraktionen von CDU und FDP, WNKUWG und Büfo mit Schreiben von 12.02.2007 den Bürgermeister aufgefordert, Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in Gummersbach aufzunehmen, um die Durchführbarkeit zur Errichtung eines Kreisverkehrs zu prüfen. Nachfolgend ergab sich ein umfangreicher Schriftwechsel zwischen dem Landesbetrieb den genannten Fraktionen und dem Verkehrsministerium. Der Landesbetrieb hat mit dem Schreiben vom 07.03.2008 eine negative Stellungnahme für den genannten Kreisverkehr gegeben.

 

Machbarkeitsstudie

Die Verwaltung hat aufgrund der Anfrage eine Machbarkeitsstudie für einen Kreisverkehr im genannten Kreuzungsverkehr durchgeführt. In Anlage  1 ist ein möglicher kleiner Kreisverkehr (Durchmesser 32,00 m) dargestellt der in die jetzt vorhandene Kreuzungsfläche projektiert worden ist. Hierbei ist festzustellen, dass die drei Kreuzungsarme (B 51 in Richtung Innenstadt, B 51 in Richtung Remscheid und K3 in Richtung Remscheid) planungstechnisch mittels einer „Tropfenform“ gut angebunden werden können. Die Gemeindestraße „Elbringhausen“ ist hingegen unzureichend berücksichtigt.

 

Weitergehend fand am 29.01.2009 ein Planungsgespräch mit den Verkehrsplanern des Landesbetriebes und der Stadt Wermelskirchen zu diesem Projekt statt. In Anlage 2 ist der Sachverhalt des Gespräches dargestellt.

 

Planungsgrundlagen

Die von der Stadt gemessene Verkehrsbelastung für diesen Bereich der B 51 beträgt rd. 15.000 -19.000 Fahrzeuge. Die Kreisstraße K3 hat einen Wert von rd. 6.000 – 9.000 Fahrzeugen und die Gemeindestraße Elbringhausen rd. 1.000 – 2.000 Fahrzeugen. (Anzahl von Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden)

 

Die Kreuzungsanlage Neuenhöhe / Wüstenhof / Elbringhausen ist lichtsignalgesteuert, diese LSA (Lichtsignalanlage) ist eingebunden in das Gesamtkonzept der grünen Welle der gesamten B 51. Für den Fall, dass an dieser Kreuzung ein Kreisverkehr errichtet wird, resultierten für die benachbarten LSA (Kreuzung Im Belten und Emil-Lux-Straße) keine geregelten Zulaufmengen mehr. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die LSA “Im Belten“ (hier: Fahrspur von Richtung Remscheid in Richtung WK) dem ungeregelte Verkehrsmengen zufließen würden. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Rückstaulängen vergrößern. Darüber hinaus bedeutet das, dass die Lichtsignalanlage Neuenhöhe/Emil-Lux-Straße als Einzelanlage geschaltet werden müsste, wodurch der Verbund zur grünen Welle entfallen würde.

 

Nach Mitteilung der Kreispolizeibehörde liegt für den Kreuzungsbereich keine besondere Unfallhäufigkeit vor (kein Unfallhäufungspunkt).

 

In den starken Verkehrszeiten (Rushhour) sind in den zuführenden Fahrspuren der B 51 (teilweise auch Elbringhausen und K3) Rückstaumengen zu beobachten. Diese festgestellten Verkehrsmengen könnten verkehrstechnisch mittels eines Kreisverkehrs bewältigt werden. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass auch für den Fußgänger und Radfahrer eine sichere Überquerung der jeweiligen Fahrspur gewährleistet sein muss. Aus diesem Grunde ist im Regelfall die angebundene Straße an den Kreisverkehr mit einer Überquerungsinsel versehen. Dies beinhaltet eine sichere Querungsmöglichkeit für  Fußgänger/Radfahrer. Mit der Nutzung des vorhandenen Bestandes des Kreuzungsbereiches ist eine Anbindung der Straße “Elbringhausen“ einschließlich einer Trennungsinsel/Querungsinsel nicht möglich. Um diese Situation zu verbessern müsste eine von den beiden anliegenden Häuser (HS 24 oder 26) oder evtl. beide abgerissen werden. Dieser Sachverhalt könnte im Zusammenhang mit einer weitergehenden Planung geklärt werden. Gleichwohl ist die Frage Eigentumerwerbs durch die Stadt der planerischen Überarbeitung des Vorhabens voran zu stellen.

 

Die geschätzten Gesamtkosten betragen für die Errichtung eines Kreisverkehrs an der genannten Kreuzung rd. 400.000 – 600.000 €. Hinzuzurechnen ist gegebenenfalls noch ein Abriss von einem Haus bzw. evtl beide Häuser.

 

Hinweis:

Im Zusammenhang mit der Planung des Fahrradweges auf der Bahntrasse 411 plant die Stadt Wermelskirchen zurzeit den Abriss des alten Brückenbauwerkes über die Straße Elbringhausen. Bei einem Neubau der Brückenanlage könnte die vorh. Einschnürung der Straße beseitigt werden. Diese Planungsvariante wird im Zusammenhang mit der Förderung von der Bezirksregierung noch geprüft.

 

Durchführbarkeit

Aufgrund der dargestellten Planungsgrundlagen wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßenbaulastträger der B 51) und der Rheinisch-Bergischer Kreis (Baulastträger der K3) keine Kosten an einem solchen Projekt tragen. Die Kosten für die Durchführung eines neuen Kreisverkehres müsste in diesem Fall die Stadt Wermelskirchen alleine tragen.

 

Ein Umbau der bestehenden Kreuzungsanlage ist planerisch und bautechnisch durchführbar. Inwieweit die Baukosten im Rahmen des § 8 KAG (kommunales Abgabengesetz) umlagefähig sind, muss noch geprüft werden.

Aufgrund der örtlichen und verkehrlichen Situation müsste man von einer Bauzeit von 12 Monaten ausgehen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift