Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt: Der
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG
vom 20.02.2010 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und
Umweltfragen am 19.04.2010 eingebracht. Bisheriger
Sachstand Wie im
Antrag beschrieben haben die Fraktionen von CDU und FDP, WNKUWG und Büfo mit
Schreiben von 12.02.2007 den Bürgermeister aufgefordert, Kontakt mit dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW in Gummersbach aufzunehmen, um die Durchführbarkeit
zur Errichtung eines Kreisverkehrs zu prüfen. Nachfolgend ergab sich ein
umfangreicher Schriftwechsel zwischen dem Landesbetrieb den genannten
Fraktionen und dem Verkehrsministerium. Der Landesbetrieb hat mit dem Schreiben
vom 07.03.2008 eine negative Stellungnahme für den genannten Kreisverkehr
gegeben. Machbarkeitsstudie Die
Verwaltung hat aufgrund der Anfrage eine Machbarkeitsstudie für einen
Kreisverkehr im genannten Kreuzungsverkehr durchgeführt. In Anlage 1 ist ein möglicher kleiner Kreisverkehr
(Durchmesser 32,00 m) dargestellt der in die jetzt vorhandene Kreuzungsfläche projektiert
worden ist. Hierbei ist festzustellen, dass die drei Kreuzungsarme (B 51 in
Richtung Innenstadt, B 51 in Richtung Remscheid und K3 in Richtung Remscheid)
planungstechnisch mittels einer „Tropfenform“ gut angebunden werden
können. Die Gemeindestraße „Elbringhausen“ ist hingegen
unzureichend berücksichtigt. Weitergehend
fand am 29.01.2009 ein Planungsgespräch mit den Verkehrsplanern des
Landesbetriebes und der Stadt Wermelskirchen zu diesem Projekt statt. In Anlage
2 ist der Sachverhalt des Gespräches dargestellt. Planungsgrundlagen Die von der
Stadt gemessene Verkehrsbelastung für diesen Bereich der B 51 beträgt rd. 15.000
-19.000 Fahrzeuge. Die Kreisstraße K3 hat einen Wert von rd. 6.000 – 9.000
Fahrzeugen und die Gemeindestraße Elbringhausen rd. 1.000 – 2.000
Fahrzeugen. (Anzahl von Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden) Die
Kreuzungsanlage Neuenhöhe / Wüstenhof / Elbringhausen ist lichtsignalgesteuert,
diese LSA (Lichtsignalanlage) ist eingebunden in das Gesamtkonzept der grünen
Welle der gesamten B 51. Für den Fall, dass an dieser Kreuzung ein Kreisverkehr
errichtet wird, resultierten für die benachbarten LSA (Kreuzung Im Belten und
Emil-Lux-Straße) keine geregelten Zulaufmengen mehr. Das hätte erhebliche
Auswirkungen auf die LSA “Im Belten“ (hier: Fahrspur von Richtung
Remscheid in Richtung WK) dem ungeregelte Verkehrsmengen zufließen würden. Es
ist damit zu rechnen, dass sich die Rückstaulängen vergrößern. Darüber hinaus bedeutet
das, dass die Lichtsignalanlage Neuenhöhe/Emil-Lux-Straße als Einzelanlage
geschaltet werden müsste, wodurch der Verbund zur grünen Welle entfallen würde. Nach
Mitteilung der Kreispolizeibehörde liegt für den Kreuzungsbereich keine besondere
Unfallhäufigkeit vor (kein Unfallhäufungspunkt). In den
starken Verkehrszeiten (Rushhour) sind in den zuführenden Fahrspuren der B 51
(teilweise auch Elbringhausen und K3) Rückstaumengen zu beobachten. Diese
festgestellten Verkehrsmengen könnten verkehrstechnisch mittels eines
Kreisverkehrs bewältigt werden. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass auch
für den Fußgänger und Radfahrer eine sichere Überquerung der jeweiligen
Fahrspur gewährleistet sein muss. Aus diesem Grunde ist im Regelfall die angebundene
Straße an den Kreisverkehr mit einer Überquerungsinsel versehen. Dies
beinhaltet eine sichere Querungsmöglichkeit für
Fußgänger/Radfahrer. Mit der Nutzung des vorhandenen Bestandes des
Kreuzungsbereiches ist eine Anbindung der Straße “Elbringhausen“
einschließlich einer Trennungsinsel/Querungsinsel nicht möglich. Um diese
Situation zu verbessern müsste eine von den beiden anliegenden Häuser (HS 24
oder 26) oder evtl. beide abgerissen werden. Dieser Sachverhalt könnte im
Zusammenhang mit einer weitergehenden Planung geklärt werden. Gleichwohl ist
die Frage Eigentumerwerbs durch die Stadt der planerischen Überarbeitung des
Vorhabens voran zu stellen. Die
geschätzten Gesamtkosten betragen für die Errichtung eines Kreisverkehrs an der
genannten Kreuzung rd. 400.000 – 600.000 €. Hinzuzurechnen ist
gegebenenfalls noch ein Abriss von einem Haus bzw. evtl beide Häuser. Hinweis: Im
Zusammenhang mit der Planung des Fahrradweges auf der Bahntrasse 411 plant die
Stadt Wermelskirchen zurzeit den Abriss des alten Brückenbauwerkes über die
Straße Elbringhausen. Bei einem Neubau der Brückenanlage könnte die vorh.
Einschnürung der Straße beseitigt werden. Diese Planungsvariante wird im
Zusammenhang mit der Förderung von der Bezirksregierung noch geprüft. Durchführbarkeit Aufgrund
der dargestellten Planungsgrundlagen wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW
(Straßenbaulastträger der B 51) und der Rheinisch-Bergischer Kreis
(Baulastträger der K3) keine Kosten an einem solchen Projekt tragen. Die Kosten
für die Durchführung eines neuen Kreisverkehres müsste in diesem Fall die Stadt
Wermelskirchen alleine tragen. Ein Umbau
der bestehenden Kreuzungsanlage ist planerisch und bautechnisch durchführbar.
Inwieweit die Baukosten im Rahmen des § 8 KAG (kommunales Abgabengesetz)
umlagefähig sind, muss noch geprüft werden. Aufgrund
der örtlichen und verkehrlichen Situation müsste man von einer Bauzeit von 12
Monaten ausgehen. Anlage/n:
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