Vorlage - RAT/1921/2010  

 
 
Betreff: Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein "Einkaufszentrum" im Bereich des ehemaligen "Ring-Kaufhauses" zwischen Telegrafenstraße und Brückenweg.
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
05.07.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.07.2010 
7. Sitzung des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich BP Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße"  
Plangebiet BP Nr. 23 B "Innenstadt"  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ gemäß § 2 BauGB für den Planbereich, wie in dem dieser Sitzungsvorlage unter Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Ziel des Planes ist die Entwicklung und planungsrechtliche Sicherung eines Einkaufszentrums, das auf mehreren Ebenen eine großflächige Einzelhandelsnutzung und die erforderlichen Stellplätze beinhalten soll.

Der Rat der Stadt hebt gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss vom 02.06.1989 für den ursprünglich in diesem Bereich geplanten Bebauungsplan Nr. 23 B „Innenstadt“ auf.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

 

Seit Schließung des ehemaligen „RING-Kaufhauses“ an der Telegrafenstraße wird von der euco Ring KG aus Bochum das Ziel verfolgt, für den Standort zwischen der Telegrafenstraße und dem Brückenweg die Voraussetzungen zur Realisierung eines Einkaufzentrums mit zwei Einzelhandelsebenen und zwei Parkebenen zu entwickeln.

 

Angestrebt wird eine Verkaufsfläche von ca. 8.500 m². Dabei soll in der Obergeschossebene (von der Ebene Telegrafenstraße aus betrachtet) ein Vollsortimenter mit Lebensmitteln etabliert werden. Im Gespräch sind sowohl ein Verbrauchermarkt als auch SB-Warenhauskonzepte (z.B. REWE, EDEKA, KAUFLAND).

In der Erdgeschossebene soll ein Fachmarktcenter mit den Segmenten Bekleidung, Schuhe, Drogerie und Unterhaltungselektronik entstehen.

 

Gutachten zu den strukturellen Auswirkungen des Projekts auf den örtl. Einzelhandel

 

Bedingt durch die Dimensionierung des Projektes und die dadurch zu erwartenden Auswirkungen hat die Stadt im Rahmen der Vorprüfung zu diesem Projekt ein entsprechendes Gutachten zur Verträglichkeit des Einkaufszentrums mit den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen in Auftrag gegeben.

 

Im Ergebnis kommt das Gutachten zu der Aussage, dass das geplante Einkaufszentrum die Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungsbereiches „Wermelskirchen Innenstadt“ sowie zentrale Versorgungsbereiche benachbarter Städte und Gemeinden nicht gefährdet.

 

Das Projekt wird gemäß Gutachten Kaufkraftzuflüsse nach Wermelskirchen hervorrufen. Die Handelszentralität würde dadurch von 75 % auf 85% gesteigert.

 

Andererseits hat das Projekt auch Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Innenstadt. Es ist mit Betriebsaufgaben im Lebensmitteleinzelhandel an anderer Stelle in der Innenstadt zu rechnen. Gleichermaßen sind Entwicklungsperspektiven für die Standorte Loches-Platz und Marktbereich / Kaufpark als geringer einzustufen.

 

Das Gutachten besagt aber auch, dass das geplante Einkaufszentrum nur mit einem leistungsfähigen Anbieter im Segment Lebensmittel in der beabsichtigten Dimensionierung ökonomisch darstellbar ist. Ohne SB-Warenhaus und Verbrauchermarkt ließen sich die anderen Absatzformen nicht für den Standort Wermelskirchen realisieren.

 

Der Standort des ehemaligen RING-Kaufhauses wird gemäß Gutachten als der optimale Entwicklungsstandort zur Realisierung einer nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung mit maximalem Zentralitätsgewinn für die Stadt Wermelskirchen bewertet.

 

Zur Regelung der Entwicklung dieses Einzelhandelsschwerpunktes empfiehlt der Gutachter dringend die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes.

Hier sollten vor allem die verkehrlichen Anbindungen für Parken und Andienung, die Festlegung des Baukörpers und die maximale Gesamtverkaufsfläche auf 8.500 m²  planungsrechtlich gesichert werden.

 

Ziel ist, eine hochwertige Einzelhandelsimmobilie mit städtebaulicher Qualität zu realisieren, die der Telegrafenstraße in diesem Bereich ein positives Gesicht verleiht.

 

Der Gutachter empfiehlt dazu auch, durch städtebauliche Verträge die Gestaltung des Objekts und mögliche sortimentsspezifischen Verkaufsflächen in einem begleitenden Vertragwerk (zum B-Plan) zu regeln.

 

Schaffung von Planrecht

 

Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens wird vorgeschlagen, für den Bereich zwischen der Telegrafenstraße und dem Brückenweg, wie in dem zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtplan dargestellt (Anlage 1), einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen, um die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung eines Einkaufzentrums an dieser Stelle planungsrechtlich zu regeln.

 

Für dieses Gebiet bis zum Rathaus, wurde bereits am 02.06.1989 ein Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan Nr. 23 B gefasst.

Dieses Verfahren wurde nicht zu Ende geführt. Insofern wird hier mit einem neuen Aufstellungsbeschluss der Bereich neu abgegrenzt und die Bezeichnung des Planes geändert (Anlage 2).

 

Die Planungsleistungen (Planerstellung / Fachgutachten u.a.) werden von der euco Ring KG erbracht. Dies soll über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Die verwaltungstechnischen Leistungen (Sitzungsvorlagen / Vorbereitung Beschlüsse u.a.) im Rahmen des Planverfahrens werden von der Stadt erbracht.

 

Die nächsten Bearbeitungsschritte:

 

- frühzeitige Beteiligung der TÖB, Behörden und Nachbarkommunen

- Bürgerbeteiligung

- Erarbeitung der erforderlichen Gutachten und Fachplanungen

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.         Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Einkaufzentrum Telegrafenstraße“

 

2.         Übersichtsplan zum ursprünglichen Plangebiet und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 23 B

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich BP Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße" (851 KB)      
Anlage 2 2 Plangebiet BP Nr. 23 B "Innenstadt" (756 KB)