Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81
„Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ gemäß § 2 BauGB für den
Planbereich, wie in dem dieser Sitzungsvorlage unter Anlage 1 beigefügten
Übersichtsplan dargestellt. Ziel
des Planes ist die Entwicklung und planungsrechtliche Sicherung eines Einkaufszentrums,
das auf mehreren Ebenen eine großflächige Einzelhandelsnutzung und die erforderlichen
Stellplätze beinhalten soll. Der
Rat der Stadt hebt gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss vom 02.06.1989 für
den ursprünglich in diesem Bereich geplanten Bebauungsplan Nr. 23 B
„Innenstadt“ auf. Sachverhalt: Ausgangslage Seit
Schließung des ehemaligen „RING-Kaufhauses“ an der Telegrafenstraße
wird von der euco Ring KG aus Bochum das Ziel verfolgt, für den Standort
zwischen der Telegrafenstraße und dem Brückenweg die Voraussetzungen zur Realisierung
eines Einkaufzentrums mit zwei Einzelhandelsebenen und zwei Parkebenen zu
entwickeln. Angestrebt
wird eine Verkaufsfläche von ca. 8.500 m². Dabei soll in der Obergeschossebene
(von der Ebene Telegrafenstraße aus betrachtet) ein Vollsortimenter mit
Lebensmitteln etabliert werden. Im Gespräch sind sowohl ein Verbrauchermarkt
als auch SB-Warenhauskonzepte (z.B. REWE, EDEKA, KAUFLAND). In
der Erdgeschossebene soll ein Fachmarktcenter mit den Segmenten Bekleidung,
Schuhe, Drogerie und Unterhaltungselektronik entstehen. Gutachten
zu den strukturellen Auswirkungen des Projekts auf den örtl. Einzelhandel Bedingt
durch die Dimensionierung des Projektes und die dadurch zu erwartenden
Auswirkungen hat die Stadt im Rahmen der Vorprüfung zu diesem Projekt ein
entsprechendes Gutachten zur Verträglichkeit des Einkaufszentrums mit den
vorhandenen Einzelhandelsstrukturen in Auftrag gegeben. Im
Ergebnis kommt das Gutachten zu der Aussage, dass das geplante Einkaufszentrum
die Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungsbereiches
„Wermelskirchen Innenstadt“ sowie zentrale Versorgungsbereiche
benachbarter Städte und Gemeinden nicht gefährdet. Das
Projekt wird gemäß Gutachten Kaufkraftzuflüsse nach Wermelskirchen hervorrufen.
Die Handelszentralität würde dadurch von 75 % auf 85% gesteigert. Andererseits
hat das Projekt auch Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Innenstadt. Es
ist mit Betriebsaufgaben im Lebensmitteleinzelhandel an anderer Stelle in der
Innenstadt zu rechnen. Gleichermaßen sind Entwicklungsperspektiven für die
Standorte Loches-Platz und Marktbereich / Kaufpark als geringer einzustufen. Das
Gutachten besagt aber auch, dass das geplante Einkaufszentrum nur mit einem
leistungsfähigen Anbieter im Segment Lebensmittel in der beabsichtigten
Dimensionierung ökonomisch darstellbar ist. Ohne SB-Warenhaus und
Verbrauchermarkt ließen sich die anderen Absatzformen nicht für den Standort
Wermelskirchen realisieren. Der Standort
des ehemaligen RING-Kaufhauses wird gemäß Gutachten als der optimale
Entwicklungsstandort zur Realisierung einer nachhaltigen
Einzelhandelsentwicklung mit maximalem Zentralitätsgewinn für die Stadt
Wermelskirchen bewertet. Zur
Regelung der Entwicklung dieses Einzelhandelsschwerpunktes empfiehlt der
Gutachter dringend die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes. Hier
sollten vor allem die verkehrlichen Anbindungen für Parken und Andienung, die
Festlegung des Baukörpers und die maximale Gesamtverkaufsfläche auf 8.500
m² planungsrechtlich gesichert werden. Ziel
ist, eine hochwertige Einzelhandelsimmobilie mit städtebaulicher Qualität zu
realisieren, die der Telegrafenstraße in diesem Bereich ein positives Gesicht
verleiht. Der
Gutachter empfiehlt dazu auch, durch städtebauliche Verträge die Gestaltung des
Objekts und mögliche sortimentsspezifischen Verkaufsflächen in einem
begleitenden Vertragwerk (zum B-Plan) zu regeln. Schaffung
von Planrecht Aufgrund
der Ergebnisse des Gutachtens wird vorgeschlagen, für den Bereich zwischen der
Telegrafenstraße und dem Brückenweg, wie in dem zu dieser Sitzungsvorlage
beigefügten Übersichtplan dargestellt (Anlage 1), einen qualifizierten
Bebauungsplan aufzustellen, um die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die
weitere Entwicklung eines Einkaufzentrums an dieser Stelle planungsrechtlich zu
regeln. Für
dieses Gebiet bis zum Rathaus, wurde bereits am 02.06.1989 ein
Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan Nr. 23 B gefasst. Dieses
Verfahren wurde nicht zu Ende geführt. Insofern wird hier mit einem neuen Aufstellungsbeschluss
der Bereich neu abgegrenzt und die Bezeichnung des Planes geändert (Anlage 2). Die
Planungsleistungen (Planerstellung / Fachgutachten u.a.) werden von der euco
Ring KG erbracht. Dies soll über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Die
verwaltungstechnischen Leistungen (Sitzungsvorlagen / Vorbereitung Beschlüsse
u.a.) im Rahmen des Planverfahrens werden von der Stadt erbracht. Die
nächsten Bearbeitungsschritte: -
frühzeitige Beteiligung der TÖB, Behörden und Nachbarkommunen -
Bürgerbeteiligung -
Erarbeitung der erforderlichen Gutachten und Fachplanungen Anlage/n: 1. Übersichtsplan
zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Einkaufzentrum
Telegrafenstraße“ 2. Übersichtsplan
zum ursprünglichen Plangebiet und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.
23 B
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