Vorlage - RAT/0219/2003  

 
 
Betreff: Straßenbenennungen
hier: Gewerbegebiet "Ostringhausen"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Federführend:Bauverwaltungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
22.09.2003 
40. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
06.10.2003 
41. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Erschließungstraßen im neuen Gewerbegebiet “Ostringhausen” gemäß dem anliegenden Plan wie folgt zu benennen:

 

1.         Haupterschließung      (Planstraße 1)                         Feilenhauerstraße

 

2.         die abzweigenden Straße (Planstraße 2)                   Bandwirkerstraße

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Da Rahmen- und Erschließungsvertrag mit der WestGKA Düsseldorf zur Beschlußfassung anstehen, können auch die Erschließungsstraßen des neuen Gewerbegebietes benannt werden.

 

Wermelskirchen ist , neben seinem Image als Stadt der Rollen, auch eine Bandwirker- und Feilenhauerstadt. Gerade im Bereich Hünger, Neuenflügel und der Niederhonschaft waren diese Betriebe in jahrzehntelanger Tradition verwurzelt. Leider sind diese beiden Industriezweige heute kaum moch vorhanden.

 

Durch die Namensgebung im neuen Gewerbegebiet “Ostringhausen” soll an diese Gegebenheiten erinnert werden. Auch hat dies den Vorteil, dass die Straßennamen im neuen Gewerbegebiet nicht zu sehr den Namen des Gewerbegebietes “Albert-Einstein-Straße” ähneln und verwechslungsfrei aufzufinden sind.

 

Daher schlägt die Verwaltung folgende Benennungen vor gem. dem anliegenden Plan:

 

 

1.                  Haupterschließungsstraße (Planstraße 1)                 Feilenhauerstraße

 

2.                  die abzweigenden Straße  (Planstraße 2)                  Bandwirkerstraße

 

 

Da die Vermarktung des Gewerbegebietes noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist nicht davon auszugehen, dass vor der Kommunalwahl bereits dort Personen gemeldet werden, d. h. dass der Wahlausschuss der Stadt Wermelskirchen nicht wegen dieser Benennungen erneut tagen muss.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Plan

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift