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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr beschließt, die Erschließungstraßen im neuen Gewerbegebiet
“Ostringhausen” gemäß dem anliegenden Plan wie folgt zu benennen: 1. Haupterschließung (Planstraße 1) Feilenhauerstraße 2. die abzweigenden Straße (Planstraße 2) Bandwirkerstraße Sachverhalt: Da Rahmen- und Erschließungsvertrag mit der WestGKA Düsseldorf zur Beschlußfassung anstehen, können auch die Erschließungsstraßen des neuen Gewerbegebietes benannt werden. Wermelskirchen ist , neben seinem Image als Stadt der Rollen, auch eine Bandwirker- und Feilenhauerstadt. Gerade im Bereich Hünger, Neuenflügel und der Niederhonschaft waren diese Betriebe in jahrzehntelanger Tradition verwurzelt. Leider sind diese beiden Industriezweige heute kaum moch vorhanden. Durch die
Namensgebung im neuen Gewerbegebiet “Ostringhausen” soll an diese
Gegebenheiten erinnert werden. Auch hat dies den Vorteil, dass die Straßennamen
im neuen Gewerbegebiet nicht zu sehr den Namen des Gewerbegebietes
“Albert-Einstein-Straße” ähneln und verwechslungsfrei aufzufinden
sind. Daher schlägt
die Verwaltung folgende Benennungen vor gem. dem anliegenden Plan: 1.
Haupterschließungsstraße (Planstraße 1) Feilenhauerstraße 2.
die abzweigenden Straße
(Planstraße 2) Bandwirkerstraße Da die
Vermarktung des Gewerbegebietes noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist
nicht davon auszugehen, dass vor der Kommunalwahl bereits dort Personen
gemeldet werden, d. h. dass der Wahlausschuss der Stadt Wermelskirchen nicht
wegen dieser Benennungen erneut tagen muss. Anlage/n: Plan
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