Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren:
Der Arbeitskreis für Stadtentwicklung hat am 21.06.10 im Rahmen der untersuchten Gewerbeflächen im Stadtgebiet einvernehmlich festgestellt, dass die kleinere im FNP dargestellte Gewerbefläche (G) „Am Rosenacker“ aus der weiteren Untersuchung potenzieller Gewerbeflächen herausgenommen wird. Eine Umwandlung in gemischte Baufläche (M) oder Wohnbaufläche (W) sollte vorgenommen werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse:
Mit dem Aufstellungsbeschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosenacker“ wird das Verfahren eingeleitet. Die detaillierte Bearbeitung möglicher Darstellungen hinsichtlich eines Wohn- oder Mischgebietes wird seitens des Planungsamtes untersucht und gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) landesplanerisch mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.
Die Gebietsabgrenzung umschließt die im verbindlichen Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbefläche zwischen den Straßen „Herrlinghausen“ und „Im Rosenacker“. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung in Anlage 1.
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 73 „Am Rosenacker“ wird das Verfahren eingeleitet. Die Bearbeitung der Ausweisungen hinsichtlich der Nutzung, der Gebäudestandorte und der Erschließung sind weiter zu detaillieren.
Die Gebietsabgrenzung umschließt den gesamten Bereich zwischen den Straßen „Herrlinghausen“ und „Im Rosenacker“ einschließlich der Verkehrsflächen und der bestehenden Wohnbebauung im Einmündungsbereich der o. g. Straßenzüge. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung in Anlage 2.
Beide Verfahren sollen im Parallelverfahren erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Weiteres Verfahren:
Nach Bearbeitung und weiterer Detaillierung der Planungsentwürfe erfolgen die landesplanerische Abstimmung und die Beratung im Fachausschuss. Der nächste Verfahrensschritt beinhaltet den Beschluss zum Inhalt der Planentwürfe und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.
Anlage/n:
Anlage 1: Gebiet der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosenacker“ Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Am Rosenacker“
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