Vorlage - RAT/0221/2003  

 
 
Betreff: Stadtentwicklung Innenstadt
hier: Ausnahme vom Beschluß des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 10.03.2003
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:Dez. III
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Heider, W.
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
22.09.2003 
40. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, für die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels im Bereich der Thomas-Mann-Straße eine Ausnahme vom Beschluß vom 10.02.2003 zuzulassen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 10.02.2003 hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschlossen, zentrenrelevanten Einzelhandel, insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, auf dem Bereich der Innenstadt zu konzentrieren.

 

Grund dafür ist der Wille der Stadt, den Kernbereich der Innenstadt zu stärken und ein Ausbluten durch Abwandern von Ankeranbietern "auf die grüne Wiese" möglichst zu verhindern. Als Abgrenzung des Innenstadtbereiches hat der Ausschuß, auf Vorschlag der Verwaltung, mangels anderer Plangrundlagen den Bereich des Masterplanes für die Innenstadtentwicklung gewählt.

 

Die ostwärtige Grenze dieses Bereiches verläuft parallel zur Anbindung zur B 51 n an die Thomas-Mann-Straße. Dies hat zum Ergebnis, daß der im Bereich der Thomas-Mann-Straße angesiedelte ALDI-Markt noch den Anforderungen des Beschlusses genügt, die von der Stadt auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände, jenseits des Durchstiches Thomas-Mann-Straße, gelegenen Flächen jedoch aus dem Innenstadtbereich herausfallen.

 

Der Verwaltung liegen zur Zeit Bauvoranfragen zweier Interessenten für diese letztgenannte Fläche zur Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelsverbrauchermarktes vor. Die Verwaltung ist der Auffassung, das bei Abwägung aller Belange aus stadtplanerischer Sicht die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels an dieser Stelle vertretbar ist.

 

Die Erschließung des Geländes vom Durchstich Thomas-Mann-Straße aus ist durch ein Fachgutachten, daß einer der Interessenten vorgelegt hat, nachgewiesen worden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr eine Ausnahme des vorbezeichneten Beschlusses zuzulassen, da die fragliche Fläche unmittelbar jenseits der von der Verwaltung seinerzeit vorgeschlagenen Grenze liegt und die Auswirkungen auf die Entwicklung der Innenstadt vertretbar erscheinen.

 

Ein Nebenaspekt des Entscheidungsvorschlages der Verwaltung, ist die derzeitige finanzielle Situation der Stadt, die eine Verwertung der ursprünglich aus der Not heraus erworbenen Flächen geboten erscheinen läßt.


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift