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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß
für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, für die Ansiedlung eines
Lebensmitteleinzelhandels im Bereich der Thomas-Mann-Straße eine Ausnahme vom
Beschluß vom 10.02.2003 zuzulassen. Sachverhalt: In seiner
Sitzung vom 10.02.2003 hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr
beschlossen, zentrenrelevanten Einzelhandel, insbesondere aus dem
Lebensmittelbereich, auf dem Bereich der Innenstadt zu konzentrieren. Grund dafür
ist der Wille der Stadt, den Kernbereich der Innenstadt zu stärken und ein Ausbluten
durch Abwandern von Ankeranbietern "auf die grüne Wiese" möglichst zu
verhindern. Als Abgrenzung des Innenstadtbereiches hat der Ausschuß, auf
Vorschlag der Verwaltung, mangels anderer Plangrundlagen den Bereich des
Masterplanes für die Innenstadtentwicklung gewählt. Die ostwärtige
Grenze dieses Bereiches verläuft parallel zur Anbindung zur B 51 n an die
Thomas-Mann-Straße. Dies hat zum Ergebnis, daß der im Bereich der
Thomas-Mann-Straße angesiedelte ALDI-Markt noch den Anforderungen des Beschlusses
genügt, die von der Stadt auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände, jenseits des
Durchstiches Thomas-Mann-Straße, gelegenen Flächen jedoch aus dem
Innenstadtbereich herausfallen. Der Verwaltung
liegen zur Zeit Bauvoranfragen zweier Interessenten für diese letztgenannte
Fläche zur Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelsverbrauchermarktes vor.
Die Verwaltung ist der Auffassung, das bei Abwägung aller Belange aus
stadtplanerischer Sicht die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels an
dieser Stelle vertretbar ist. Die
Erschließung des Geländes vom Durchstich Thomas-Mann-Straße aus ist durch ein
Fachgutachten, daß einer der Interessenten vorgelegt hat, nachgewiesen worden. Die Verwaltung
empfiehlt dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr eine Ausnahme des
vorbezeichneten Beschlusses zuzulassen, da die fragliche Fläche unmittelbar
jenseits der von der Verwaltung seinerzeit vorgeschlagenen Grenze liegt und die
Auswirkungen auf die Entwicklung der Innenstadt vertretbar erscheinen. Ein
Nebenaspekt des Entscheidungsvorschlages der Verwaltung, ist die derzeitige
finanzielle Situation der Stadt, die eine Verwertung der ursprünglich aus der
Not heraus erworbenen Flächen geboten erscheinen läßt.
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