Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von den im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2007 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 83 (2) GO NRW zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage aufgeführt.
In einigen Bereichen wurden Mittel außerplanmäßig aus rein formalen Gründen bereitgestellt, da es sich nicht um tatsächlich zusätzliche Aufwendungen handelt, sondern um eine geänderte Darstellung im Vergleich zum Haushaltsplan, z. B. Zuführung an Pensions-/Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger. Diese waren in den Personalaufwendungen berücksichtigt, sind aber als Versorgungsaufwendungen auszuweisen. Gleiches gilt für einen Teilbereich der Ersatzbeschaffungen von beweglichem Vermögen, wo tatsächlich keine Einzelbewertung vorgenommen wurde, sondern ein Festwert gebildet wurde. Dies führte zwar zu höheren Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dafür waren die bilanziellen Abschreibungen in diesen Bereichen entsprechend geringer.
Die Vorlage entspricht den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage erfolgt im Rahmen der o. a. Wertgrenze. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
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