Vorlage - RAT/1957/2010  

 
 
Betreff: Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2007
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1953/2010
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.09.2010 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
20.09.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
ÜPL_Vorlage September 10 für 2007  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO  NRW Kenntnis von den im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2007 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 83 (2) GO NRW zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage aufgeführt. 

 

In einigen Bereichen wurden Mittel außerplanmäßig aus rein formalen Gründen bereitgestellt, da es sich nicht um tatsächlich zusätzliche Aufwendungen handelt, sondern um eine geänderte Darstellung im Vergleich zum Haushaltsplan, z. B. Zuführung an Pensions-/Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger. Diese waren in den Personalaufwendungen berücksichtigt, sind aber als Versorgungsaufwendungen auszuweisen. Gleiches gilt für einen Teilbereich der Ersatzbeschaffungen von beweglichem Vermögen, wo tatsächlich keine Einzelbewertung vorgenommen wurde, sondern ein Festwert gebildet wurde. Dies führte zwar zu höheren Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dafür waren die bilanziellen Abschreibungen in diesen Bereichen entsprechend geringer.

 

Die Vorlage entspricht den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage erfolgt im Rahmen der o. a. Wertgrenze.   

Anlage/n:

Anlage/n:

Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÜPL_Vorlage September 10 für 2007 (17 KB)      
Stammbaum:
RAT/1889/2010   Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1953/2010   Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1957/2010   Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2007   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/2023/2010   Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/2085/2011   Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich