Vorlage - RAT/1960/2010  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2009
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
07.10.2010 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.10.2010 
9.Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2009 per 31.12.2009 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 68.101.871,12ab.

 

2.               Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 201.696,19 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

3.               Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 29.07.2010 vorbehaltlose Entlastung.

 

4.               Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Ab dem 01.01.1998 wird die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebs­ähnlicher Rechtsform durchgeführt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2009 ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Da die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Städtischen Abwasserbetriebes gem. § 27 Eigen­betriebsverordnung (EigVO) ab dem 01.01.2006 nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erfolgt, sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auch für den Jahresabschluss anzuwenden.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 37 GemHVO aus:

 

1.                  der Ergebnisrechung,

2.                  der Finanzrechnung,

3.                  den Teilrechnungen,

4.                  der Bilanz und

5.                  dem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2009 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes und des Prüfberichtes 2009 mit den o.g. Anlagen wird den Ausschussmitgliedern des Betriebsausschusses und ihren Stellvertretern zugestellt. Die Ratsmitglieder erhalten den Geschäftsbericht mit dieser Vorlage. Den Fraktionen wird je 1 Exemplar des Prüfungsberichtes übergeben.

 

Gemäß § 26 EigVO sowie § 15 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen. Die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses wurde innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt. Die Vorlage des Jahresabschlusses erfolgt hiermit in der nächsten,  möglichen Sitzung des Betriebsausschusses.

 

 

2. Jahresergebnis 2009

 

Der Wirtschaftsplan 2009 weist als Ergebnis in der Planung einen Gewinn von 246.500 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2009 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von

 

201.696,19 €

 

 

Dies begründet sich insbesondere auch dadurch, dass

-          aufgrund der Auflösungsverpflichtung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich aus dem Jahr 2006 ein Überschuss im Jahr 2009 entstand, welcher nur zum Teil einem neuen Sonderposten zugeführt werden musste,

-          bei den Erstattungen von Grundstückshausanschlusskosten bereits durchgeführte Maßnahmen abgerechnet werden konnten.

 

 

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ hat für 2009 mit einer Überdeckung beim Schmutzwasser in Höhe von 152.563,00 € und beim Nieder­schlagswasser mit einer Überdeckung von 37.111,40 € abgeschlossen. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind Überdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Nach den NKF-Vorschriften muss in Höhe der Überdeckung ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden. Die Bildung eines Sonderpostens wirkt sich im Jahresabschluss 2009 ertragsmindernd bei den Abwasserbeseitigungsgebühren aus. Der Ausgleich der Überdeckung in den Folgejahren führt zu einer Inanspruchnahme des Sonderpostens, der dann ertragswirksam aufgelöst wird.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Fäkalienabfuhr“ schloss mit einer Unterdeckung in Höhe von 3.811,75 € bei den Kleinkläranlagen und von 36.589,52 € bei den Festen Gruben ab. Die Unterdeckung im Bereich Kleinkläranlagen konnte durch die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich komplett ausgeglichen werden. Im Bereich Feste Gruben konnte dies nur zum Teil gelingen.

 

Bezüglich der Abweichungen zwischen Ergebnis und Planung bei wesentlichen Positionen des Wirtschaftsplanes wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen.

 

 

3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne. Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirt­schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschafts­prüfer/eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender Beschlussfas­sung im Betriebsausschuss am 09.09.2009 erfolgt. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit Dr. Heilmaier und Partner wurde der Prüfungsvertrag am 20.11./25.11.2009 abgeschlossen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre Prüfung beendet. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Betriebsausschuss­mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Aus­fertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 07.10.2010 wird ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2009 erläutern.

 

Ein Exemplar des Prüfungsberichtes wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Diese hat sich bereits mit Schreiben vom 01.09.2010 den Ausführungen und Bemerkungen des Prüfungsberichtes angeschlossen. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeinde­prüfungsanstalt ihren abschließenden Prüfungsvermerk.

 

Nach § 4 der Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft.

 

 

4. Gewinnverwendung/Verlustabdeckung

 

Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des Wirtschaftsjahres 2009 in Höhe von 201.696,19 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Nach § 5 Abs. 5 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss. Für den Betriebsausschuss selbst ist gem. § 4 EigVO eine Entlastung durch den Rat der Stadt erforderlich.

 

 

5. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2009 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

1.              Jahresabschluss

2.              Gewinnverwendung

3.              Entlastung der Betriebsleitung

4.              Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 

Zu 1. und 2. hat der Betriebsausschuss beratende und empfehlende Funktion,

zu 3. entscheidet er in eigener Zuständigkeit,

zu 1., 2. und 4. entscheidet der Rat

 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift