Vorlage - RAT/0222/2003  

 
 
Betreff: Ergänzungen und Änderungen zum ÖPNV-Einsparkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Winterfahrplan 2003/2004;
Ersatz des Linienverkehrs auf der Strecke 239/240 (Bereich Hilgen-Dabringhausen) durch ein TaxiBus Angebot
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Weiß, Bernd   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
22.09.2003 
40. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Stellungnahme des Bürgermeisters zur beabsichtigten Umstellung des Verkehrs auf einem Teilabschnitt der Linie 639/640 (Hilgen - Dabringhausen) zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, erneut die unzureichende und viel zu späte Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an den geplanten Fahrplanänderungen in einer schriftlichen Stellungnahme an den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises ausdrücklich zu rügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Über die in der Beschlussvorlage RAT/0109/2003 dargestellten Ergänzungen und Änderungen zum ÖPNV-Einsparkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises hat dieser am 09.09.2003 eine weitere geplante Änderung zum Fahrplanwechsel am 14.12.2003 mitgeteilt.

 

Auf der Grundlage von Fahrgastzählungen der Linie 239/240 ist beabsichtigt, mangels geringer Fahrgastnachfrage die Busbedienung durch ein TaxiBus-Angebot zu ersetzen. Bezüglich näherer Einzelheiten wird auf den anliegenden Aktenvermerk des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 09.09.2003 verwiesen.

 

Der Kreis schlägt vor, die Fahrten von montags bis freitags analog dem Busfahrplan mit Taxibussen durchzuführen. Samstags und sonntags ist kein Ersatzverkehr vorgesehen. Wie jedoch die Fahrgastzählungen am Wochenende belegen, besteht nach Auffassung der Stadtverwaltung ein nicht unerheblicher Bedarf (insbesondere im Zusammenhang mit Ausflugsverkehr im Bereich des Eifgentals). Daher sollte der Ersatzverkehr grundsätzlich an allen Wochentagen und an den Wochenenden ohne Einschränkung durchgeführt werden.

 

Im Übrigen ist erneut der formelle Verfahrensablauf zu beanstanden. Aufgrund der knappen Frist zur Stellungnahme ist eine ausführliche Beratung sowie die Entwicklung alternativer Lösungen nicht möglich. Nach Auffassung der Verwaltung wäre eine frühzeitige Einbindung (z.B. durch Bekanntgabe der Überprüfung, Vorlage der Zählergebnisse und Beteiligung an den Abstimmungsgesprächen) im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der ÖPNV-Planung auch hier geboten gewesen.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift