Vorlage - RAT/1967/2010  

 
 
Betreff: Vorbereitung der gemeinsamen Einrichtung zur Umsetzung des SGB II;
Abschluss einer Vereinbarung zur Abordnung des Personals zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
20.09.2010 
8. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
SGB II-Vertrag_WK-RBK-KAS  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Landrat des Rheinisch - Bergischen Kreises die Vereinbarung über die Personalabordnung sowie die Nebenabrede mit der Geschäftsführung der K-A-S Rhein-Berg und dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises entsprechend der beiliegenden Mustervereinbarung abzuschließen.

 

Der Beauftragungsvertrag zwischen der Kommune und der K-A-S Rhein-Berg wird zum 31.12.2010 aufgelöst.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Die gemeinsam von der Agentur für Arbeit, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen in 2005 gebildete Arbeitsgemeinschaft „Kooperation Arbeit und Soziales Rhein-Berg“ (K-A-S) hat ihre Aufgaben der Integration in das Arbeitsleben und der Leistung der Grundsicherung erfolgreich umgesetzt.

 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12. 2007, dass die Arbeitsgemeinschaften nicht verfassungskonform sind, entstand über zwei Jahre eine erhebliche Verunsicherung über die zukünftige Organisationsstruktur. So war im Koalitionsbeschluss der Bundesregierung die getrennte Aufgabenwahrnehmung der beiden Träger vorgesehen.

 

Es ist zu begrüßen, dass nach langem Ringen und vielen Aktivitäten im politischen Raum zwischenzeitig eine sachgerechte Lösung für die Neuorganisation des SGB II gefunden wurde. Die Leistungsgewährung aus einer Hand ist durch eine Grundgesetzänderung und begleitende einfachgesetzliche Regelungen sichergestellt worden.

 

Am 14.06.2010 hat der Kreistag (Drucksachennummer 8/01/0071) beschlossen, zusammen mit der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach dauerhaft eine gemeinsame Einrichtung zu bilden. Diese Einrichtung wird den Namen Jobcenter Rhein-Berg tragen (§ 6d SGB II).

 

Die bisher von den Kommunen im Wege der Beauftragung wahrgenommenen Aufgaben des SGB II fallen auf die gesetzlichen Träger - Rheinisch-Bergischer Kreis und Bundesagentur für Arbeit - zurück. Eine Beauftragung wie bisher ist nicht mehr möglich. Die Beauftragungsverträge zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und der K-A-S Rhein-Berg sind zum 31.12.2010 aufzulösen.

 

Personal

 

Die bis zum 31.12.2010 in der K-A-S tätigen Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit und des Kreises werden mit Wirkung zum 1. Januar 2011 der gemeinsamen Einrichtung per Gesetz für die Dauer von fünf Jahren zugewiesen. Für das Personal der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde keine gesetzliche Regelung getroffen.

 

Um die Arbeit des Jobcenters sicherzustellen und für die kommunalen Personalhaushalte eine Lösung zu finden, hat der Rheinisch-Bergische Kreis den Kommunen angeboten, angelehnt an das bereits seit 2008 mit der Stadt Bergisch Gladbach praktizierte Verfahren, das kommunale Personal für die Dauer von fünf Jahren im Wege der Abordnung zu übernehmen und von dort der gemeinsamen Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

 

Die beiliegende Mustervereinbarung, gleichfalls an die zurzeit bereits bestehende Vereinbarung mit der Stadt Bergisch Gladbach angelehnt, soll daher mit allen acht Kommunen geschlossen werden. Die Vereinbarung wird seitens der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises mitgetragen.

 

Die gemeinsame Einrichtung übernimmt mit dem Personal auch die Finanzierung der Personalkosten und der damit verbundenen Personalverwaltungsaufgaben. Da die Detailregelungen des BMAS zum Abrechnungsverfahren noch nicht vorliegen, enthält die Mustervereinbarung in § 3 eine generelle Formulierung sowie eine Nebenabrede zwischen der K-A-S Rhein-Berg, der Stadt/Gemeinde und dem Rheinisch-Bergischen Kreis.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Vertragsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SGB II-Vertrag_WK-RBK-KAS (14 KB)