Vorlage - RAT/1980/2010  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße"
Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung)
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
04.10.2010 
Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I: B´Planentwurf, Planzeichnung (Teil A)  
zu Anlage I: B´Planentwurf, Textfestsetzungen (Teil B)  
Anlage II: Bergruendung (einschl. Anlagen 1 + 2)  
Anlage III: Verfahrensübersicht B´Plan Nr. 81 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die vorgestellten Inhalte für die Bürgerversammlung zur Kenntnis und beschließt die geplante Vorgehensweise.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen hat in seiner Sitzung am 27.09.10 beschlossen, zu dem Thema „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ eine nicht öffentliche Sondersitzung am 04.10.10 durchzuführen.

 

Diese Sitzung dient zur Vorbereitung der am 11.10.10 geplanten öffentlichen Erörterung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81.

 

Zur Verdeutlichung des Verfahrensstandes und der Bedeutung dieses Verfahrensschrittes ist im Folgenden zunächst eine einfache Übersicht der einzelnen Verfahrensschritte aufgelistet und dabei besonders hervorgehoben, an welchem Punkt das Verfahren gerade steht.

 

 

Allgemeines Verfahrensschema zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

 

1.              Aufstellungsbeschluss

 

2.               Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

3.              Frühzeitige der TÖB und Nachbargemeinden

 

4.              Frühzeitige Beteiligung der Dienstellen im Haushaltsstelle

 

5.              Frühzeitige Bürger- bzw Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung oder einer anderen Form der Unterrichtung und Erörterung

 

Hier:               als öffentliche Bürgerversammlung am 11.10.10 und einer zusätzlichen Auslegung der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen (bis zum 05.11.2010)

 

-           Der Zeitpunkt einer solchen Öffentlichkeitsbeteiligung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Dies bedeutet, dass einerseits bereits ausreichend Informationen vorhanden sein müssen, um die Öffentlichkeit zu unterrichten und mit ihr zu diskutieren und andererseits sich die Planung noch nicht so weit verfestigt haben darf, dass eine Diskussion keinen Sinn mehr macht.

-           Gemäß LexisNexis (Wissensmanagement NW): Die Auslegung während Ferienzeit ist unschädlich: zustimmend: OVG Lüneburg, 12.04.1985 - 6 C 2/83, BRS 44, Nr. 19; Es ist grundsätzlich unschädlich, wenn in den Auslegungszeitraum ein oder mehrere Feiertage fallen: zustimmend: OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 1 MN 229/08, LNR 2009, 10375

-           Änderungen des Plans nach der frühzeitigen Beteiligung bedürfen keiner erneuten Erörterung es sei denn, dass die Änderungen so gravierend sind, dass das Verfahren faktisch mit einem völlig neuen Plan weitergeht.

-           Das Absehen von der frühzeitigen Beteiligung (…) sowie sonstige Fehler bei der frühzeitigen Beteiligung sind unbeachtlich, da § 3 Abs. 1 BauGB nicht in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB nicht aufgeführt ist. (§ 214 – Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des FNP und der Satzungen nach dem BauGB)

 

6.              Beratung der eingegangenen Bedenken

 

7.               Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

8.              Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

 

9.              Benachrichtigung der TÖB über Auslegung

 

10.              Öffentliche Auslegung

 

 

 

11.              Abwägung der Bedenken und Anregungen

 

12.              Satzungsbeschluss

 

13.              Benachrichtigung über Abwägung (TÖB/Bürger/Sonstige)

 

14.              Öffentliche Bekanntmachung; Rechtskraft

 

 

 

 

Geplanter Ablauf und Vorstellung des Projekts im Rahmen der öffentlichen Bürgerversammlung am 11.10.2010

 

1.              Einführung in die Versammlung und Moderation des Abends durch die Verwaltung

 

2.              Darstellung der städtebaulichen Rahmenbedingungen durch das Büro Stadtplanung

Zimmermann

 

3.              Darstellung des Objekts und der geplanten äußeren Gestaltung durch den

Architekten Herrn Passloer

 

4.              Darstellung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der geplanten Einzelhandelsangebote durch die euco Ring KG, Bochum

 

5.              Allgemeine Rückfragen und Diskussion

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Unterlagen zum Bebauungsplan gemäß frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB):

Anlage I              Bebauungsplanentwurf Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“

                            Planzeichnung (Teil A) und Textliche Festsetzungen (Teil B)

Anlage II              Entwurfsbegründung einschließlich

                                          Anlage 1              „Lage im Stadtgebiet“

                                          Anlage 2              „Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81“

Anlage III              Verfahrensübersicht B´Plan Nr. 81

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I: B´Planentwurf, Planzeichnung (Teil A) (656 KB)      
Anlage 2 2 zu Anlage I: B´Planentwurf, Textfestsetzungen (Teil B) (18 KB)      
Anlage 3 3 Anlage II: Bergruendung (einschl. Anlagen 1 + 2) (1267 KB)      
Anlage 4 4 Anlage III: Verfahrensübersicht B´Plan Nr. 81 (97 KB) PDF-Dokument (154 KB)