Vorlage - RAT/1991/2010  

 
 
Betreff: Anerkennung der "Realschulkinder-Mittagsbetreuung Rk-Mb Unternehmergesellschaft (haftungsbeschänkt)" als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.11.2010 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss erkennt die

 

"Realschulkinder-Mittagsbetreuung Rk-Mb Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"

 

für die Durchführung der pädagogischen Mittagsbetreuung / Ganztagsangebote an der Realschule in Wermelskirchen als Träger der freien Jugendhilfe auf der Grundlage des § 75 SGB VIII an.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 führt die "Realschulkinder-Mittagsbetreuung Rk-Mb Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" die pädagogische Übermittagsbetreuung / die Ganztagsangebote an der Städt. Realschule in Wermelskirchen durch.

 

Als Träger der Maßnahme werden die Aufgaben auf der Grundlage des zwischen der Stadt Wermelskirchen, der Schulleitung und der Gesellschaft geschlossene Kooperationsvertrages vom 07.01./18.02.2010 unter Beachtung des Runderlasses

 

„Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; pädagogische Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.07.2008

 

durchgeführt.

 

Die Realschulkinder-Mittagsbetreuung Rk-Mb Unternehmergesellschaft  (haftungsbeschränkt)" hat nunmehr die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII beantragt.

 

Hiernach können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden,  wenn sie

 

1.              auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des „ 1 tätig sind,

2.              gemeinnützige Ziele verfolgen,

3.              aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

4.              die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Die „Realschulkinder-Mittagsbetreuung Rk-Mb Unternehmergesellschaf (haftungsbeschränkt)"

erfüllt die vorstehenden genannten Voraussetzungen des § 75 SGB VIII und kann daher vom Jugendhilfeausschuss als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden.

 

Insbesondere ist zu beachten, dass die „Realschulkinder-Mittagsbetreuung Rk-Mb Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" die Aufgaben bereits seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 erfolgreich durchführt. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorgenannten Kooperationsvereinbarung in Verbindung mit dem genannten Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.