Vorlage - RAT/1994/2010  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.11.2010 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation Straßenreinigung 2011_Anlage 1_  
Nachtragssatzung Straßenreinigung 2011_Anlage 2_  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2011 zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungs-gebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                                          2,40 € (bisher 1,95 €)

nur Winterdienst je lfd. Meter                                                        1,35 € (bisher 0,90 €)

 

Der Rat beschließt im Gebührenhaushalt „Winterdienst“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 13.961 € zu entnehmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2011 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Kehr­dienst" (Produkt 12.05.01) und "Winter­dienst" (Produkt 12.05.02) vor.

 

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßen­reinigungs­gesetz NRW in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz NRW sowie die Straßenrei­nigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunal­­abgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2011 ausgeglichen gestaltet.

 

Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

 

·              Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

·              Winterwartung­ auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

 

Kehrdienst

 

Der Ausgleich des  Gebührenhaushaltes kann unter Beibehaltung der Gebühr von 1,05  je laufendem Meter erreicht werden.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnis 2007 (Ausgleich spätestens in 2010)

- 12.662

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

verbleiben aus 2007

- 12.662

 

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

- 18.846

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

verbleiben aus 2008

- 18.846

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

-2.814

Verrechnet mit Überschuss Vorjahre

1.850 €

verbleiben aus 2009

- 964

 

 

Zwischensumme

- 32.472

 

 

Vortrag in Kalkulation 2010

12.662 €

Vortrag in Kalkulation 2011

18.846 €

 

 

verbleibende Ausgleichsverpflichtung (in 2012)

- 964

 

Das Defizit aus 2007 in Höhe von 12.662  wurde in der Kalkulation 2010 berücksichtigt. Das Defizit des Jahres 2008 ist in die Kalkulation 2011 eingestellt worden. Das verbleibende Defizit aus 2009 (nach Verrechnung von Überschüssen aus Vorjahren) in Höhe von 964 € muss spätestens in der Kalkulation 2012 ausgeglichen werden.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2010 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Bei gleich bleibenden Veranlagungsmetern und auch ansonsten nahezu gleich bleibenden Ansätzen ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine gleich bleibende Gebühr für den Kehrdienst je laufenden Meter.

 

 

Winterdienst

 

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes kann nur unter Erhöhung der Gebühr um 0,45 € von bislang 0,90 auf jetzt 1,35 je laufendem Meter erreicht werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnis 2007 (Ausgleich spätestens in 2010)

232.299

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre (Restdefizit 2004)

- 64.221 €

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre (Defizit 2005)

-48.918 €

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre (Defizit 2006)

-65.733 €

verbleiben aus 2007

53.427

 

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

137.180

verrechnet mit Defizit aus 2009

-123.219 €

verbleiben aus 2008

13.961 €

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

-123.219

verrechnet mit Überschuss 2008

123.219 €

verbleiben aus 2009

0 €

 

 

Zwischensumme

67.388

 

 

Vortrag in Kalkulation 2010

- 53.427 €

Vortrag in Kalkulation 2011

- 13.961 €

 

 

verbleibende Ausgleichsverpflichtung

0

 

Nach Verrechnung mit den Unterdeckungen der Vorjahre verbleibt aus dem Jahr 2007 eine Überdeckung in Höhe von 53.427 €, welche in die Kalkulation 2010 eingestellt wurde. Die Überdeckung des Jahres 2008 in Höhe von 137.180 wird mit dem Defizit 2009 verrechnet. Es verbleibt ein Überschussvortrag von 13.961 €, welcher in die Kalkulation 2011 eingestellt worden ist.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2010 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Schwieriger gestaltet sich jedoch die Berücksichtigung der extrem schwankenden Witterung im Winter: So waren beispielsweise die Winter 2004/2005 und 2005/2006 sehr streng und lang; der Winter 2006/2007 fiel wiederum sehr mild aus. Die Winter 2008 und 2009 waren eher durchschnittlich, Anfang 2010 wiederum sehr extrem. Um die Auswirkung dieser wetterbedingten Schwankungen auf die Gebühren berücksichtigen zu können, werden mehrere Jahre zur Ermittlung von Durchschnittswerten herangezogen. Die sich hieraus ergebenen Ansätze insbesondere für die Unternehmerkosten, Sachaufwendungen und für die Leistungen des Betriebshofes bilden die Grundlage für die Kalkulation 2011. Angepasst an die Entwicklung der vergangenen Jahre wurden hier die Leistungen des Betriebshofes, der Unternehmerkosten und des Streumaterials.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

?              Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 (Anlage 1)

?              2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 (Anlage 2)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Straßenreinigung 2011_Anlage 1_ (125 KB)      
Anlage 2 2 Nachtragssatzung Straßenreinigung 2011_Anlage 2_ (22 KB)