Vorlage - RAT/2001/2010  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
29.11.2010 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation Wochmarkt 2011_Anlage_1  
Kalkulation Jahrmarkt 2011_Anlage_2  
Anlagenachweis Jahrmärkte _Anlage 3_  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 2.034sowie der freiwilligen Gebührenrücklage einen Betrag in Höhe von 5.000zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2011 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 02.02.02) und "Jahrmärkte" (Produkt 02.02.03) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:

 

·           Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,

·           Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

 

Wochenmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2007(Ausgleich spätestens in 2010)

- 2.620

Verrechnet mit Ergebnissen

0

verbleiben aus 2007

- 2.620

 

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

- 3.867

Verrechnet mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2008

- 3.867

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

- 3.766

verrechnet mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2009

- 3.766

 

 

Zwischensumme

- 10.253

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2010

2.620

Vortrag in der Kalkulation 2011

3.867

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

- 3.766 €

 

             

Die Unterdeckung des Jahres 2007 in Höhe von 2.620 ist in der Gebührenkalkulation 2010, die Unterdeckung des Jahres 2008 (3.867 €) in der Kalkulation 2011 berücksichtigt. Die Unterdeckung des Jahres 2009 ist spätestens 2012 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2010 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.

 

 

Jahrmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann aufgrund einer Verrechnung mit einer Überdeckung aus Vorjahren und unter Inanspruchnahme der freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von insgesamt 7.034 € unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden.

 

Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2007(Ausgleich spätestens in 2010)

- 5.952 €

verrechnet mit freiwilliger Gebührenrücklage

5.952 €

verbleiben aus 2007

0 €

 

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

2.297

Verrechnet mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2008

2.297

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

2.415

verrechnet mit Ergebnissen

- 381 €

verbleiben aus 2009

2.034

 

 

Zwischensumme

4.331

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2010

- 2.297

Vortrag in der Kalkulation 2011

- 2.034

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

0

             

 

Nach Verrechnung aller Überschüsse und Defizite der Vorjahre verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2009 in Höhe von 2.034, welche in der Kalkulation 2011 berücksichtigt wird.

 

In 2006 wurde der Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ anteilig mit den Baukosten „Neugestaltung Schwanenplatz“ in Höhe von 107.179,48 € belastet. Die Buchung von Baukosten erfolgt grundsätzlich im Vermögenshaushalt, sodass sie im Zuge der Ermittlung der Kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung ihre Berücksichtigung finden. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung wird hierbei der Nettowert (92.396,10 €) zugrunde gelegt.

 

Die sich ergebende Steuererstattung in Höhe von 14.783,38 € wurde einer freiwilligen Gebührenrücklage zugeführt und dient dem Ausgleich des Gebührenhaushaltes in kommenden Jahren. Aufgrund einer Neuberechnung im Rahmen der Jahreserklärung 2007 und der Berücksichtigung weiterer Baukostenabrechnungen erhöht sich der Erstattungsbetrag und damit auch die freiwillige Gebührenrücklage um 8.732 €. Eine Ausgleichsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Sinne des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht.

 

Der Bestand der freiwilligen Gebührenrücklage hat sich wie folgt entwickelt:

 

Rücklagenbestand zum 31.12.2006

14.783 €

Zuführung in 2007

8.723 €

Fehlbetrag 2005

- 4.053

Fehlbetrag 2007

- 5.952 €

Entnahme Kalkulation 2010

- 2.103

Entnahme Kalkulation 2011

- 5.000

Verbleiben

6.398

 

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2010 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Der Gebührenbedarf bleibt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Veranlagungsmeter haben sich gegenüber der Kalkulation 2010 nicht verändert.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·      Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

·      Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)

·      Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Wochmarkt 2011_Anlage_1 (153 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulation Jahrmarkt 2011_Anlage_2 (139 KB)      
Anlage 3 3 Anlagenachweis Jahrmärkte _Anlage 3_ (36 KB)