Vorlage - RAT/2010/2010  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neuenflügel/Bremsenfeld"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 "Klimaschutzsiedlung Neuenflügel"
hier: Vorbereitung zur Aufstellung der Bauleitplanung
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
06.12.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Vorplanung Klimaschutzsiedlung  
Anlage 2 Präsentation "Klimaschützende Siedlungsentwicklung"  
Anlage 3 Protokoll der Auswahlkommission  
Anlage 4 Gebiet der 35. FNP-Änderung  
Anlage 5 Geltungsbereich des vorh. B'Planes Nr. 82  
Anlage 6 Projektinfo der Firma DIG Wuppertal  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt, das Verfahren zur Bauleitplanung „Klimaschutzsiedlung Neuenflügel“ zum nächst möglichen Ausschusstermin mit dem dann vorzulegenden Antrag des Vorhabenträgers und den Aufstellungsbeschlüssen einzuleiten.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Die Firma DIG Wuppertal hat von 2005 bis 2010 erfolgreich einen Solarpark in Wuppertal-Katernberg gebaut. Diese Art des Bauens und die Ausführung werden bei den Kunden derzeit sehr gut angenommen. Aus diesen und anderen Bauprojekten wurde die Erfahrung gemacht, dass viele Familien mit ihren Angehörigen „Alt und Jung“ zwecks gegenseitiger Hilfe in nächster Nähe miteinander wohnen möchten.

Außerdem nimmt das Thema Klimaschutzsiedlung und Nebenkostenreduzierung für alle Familien immer mehr an Bedeutung zu.

 

Die Verantwortlichen von DIG Wuppertal, Marion und Uwe Kaletka, sowie der Solararchitekt Markus Küssner haben sich vorgenommen, aus den vorliegenden Erfahrungen in Wuppertal etwas Neues zu planen und zu bauen. Die Themen Klimaschutz, betreutes Wohnen, Familienzusammenführung und Generationenwohnen sollen sich darin wiederfinden.

 

 

Bisherige Bearbeitung

 

Nach ersten Planungen war der nächste Schritt, für das o. g. Anliegen ein passendes Grundstück zu finden. Das Grundstück im „Neuenflügel“ in Wermelskirchen entspricht genau diesen Vorstellungen. Es ist ein gut geeignetes Südgrundstück mit zentraler Anbindung an den Autobahnanschluss und an die Innenstadt von Wermelskirchen.

Die Landesinitiative „Energie Region NRW“ hat im Oktober 2009 das Förderprojekt „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ ins Leben gerufen.

 

Eine grundstücksbezogene Vorplanung (siehe Anlage 1) wurde mit dem Dezernenten und der Umweltbeauftragten der Stadt Wermelskirchen im Juni 2010 abgestimmt und man entschied sich, den Antrag auf Anerkennung einer Klimaschutzsiedlung beim Land NRW zu stellen, um die Umwandlung einer MI-Fläche in eine W-Fläche stadtkonzeptionell begründen zu können.

 

 

Anerkennung zur Klimaschutzsiedlung

 

Am 24.06.10 wurde nach einer ausführlichen Präsentation des geplanten Projektes aus Wermelskirchen (siehe Anlage 2) durch die „Energie Region NRW“ die Anerkennung ausgesprochen und der Status “Klimaschutzsiedlung in Planung“ für den Bereich „Neuenflügel“ vergeben.

 

Die Auswahlkommission kam zu dem Ergebnis, dass die Wärmeversorgung auf Biomassebasis in Verbindung mit der Holzbauweise der Wohngebäude eine vorbildliche Lösung im Sinne des Klimaschutzes darstellt. Die Kommission begrüßte die überzeugende Projektvorstellung. Die bereits im Vorfeld stattgefundene enge Kooperation aller Beteiligten wurde sehr positiv beurteilt. Das Projekt erhielt somit den o. g. Status (siehe Anlage 3).

 

 

Schaffung von Planungsrecht

 

Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches aller bisher Beteiligten wurde im September 2010 mit dem Planungsamt die mögliche weitere Form des Verfahrens zur erforderlichen Bauleitplanung gemeinsam festgelegt:

 

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Plangebiet der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neuenflügel/Bremsenfeld“ liegt im Ortsteil Neuenflügel nördlich der L 157, zwischen der bestehenden Wohnbebauung der Straßen Sellscheid und Am Bremsenfeld.

Hier wurde die Darstellung der „Fläche für die Landwirtschaft“ mit der 14. Änderung des FNP 2004 in eine „Gemischte Baufläche“ geändert. Für die geplante Klimaschutzsiedlung wäre die Darstellung in eine „Wohnbaufläche“ erforderlich.

Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches der 35. Änderung des FNP kann sich noch geringfügig zum Aufstellungsbeschluss verändern und erfolgt dann durch die Planzeichnung (Anlage 4).

 

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBB)

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Klimaschutzsiedlung Neuenflügel“ liegt im Ortsteil Neuenflügel nördlich der L 157, zwischen der bestehenden Wohnbebauung der Straßen Sellscheid und Am Bremsenfeld.

Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches kann sich noch geringfügig zum Aufstellungsbeschluss verändern und erfolgt durch die Planzeichnung (Anlage 5).

 

Beide Verfahren würden im Parallelverfahren seitens des Planungsamtes erarbeitet und durchgeführt.

 

 

Rechtsstatus des (VBB)

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 (2) Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet sich vom üblichen Bebauungsplan in folgender Weise:

Der Vorhabenträger muss mit dem Aufstellungsbeschluss einen Antrag für sein Vorhaben vorlegen. Er muss vorab eine wirtschaftliche und zeitliche Risikokalkulation des Projektes bis zur Realisierung vornehmen.

 

Hierzu gehört für das Verfahren:

·         Referenzen / Bonität

·         alle Planungskosten und Gutachten

·         Durchführungsvertrag, Bürgschaft, Realisierungszeitraum des Vorhabens

für die Ausführung:

·         Ausführungsplanung

·         Realisierung der Erschließung, ökologischer Ausgleich

·         geplante Art der Vermarktung (von Einzelgrundstücken oder Wohngebäuden)

 

Das Risiko trägt ausschließlich der Vorhabenträger. Kommt eine Realisierung der Klimaschutzsiedlung nicht zu Stande, ist das Planrecht ohne Schadensersatzansprüche an die Stadt verwirkt. Eine Überleitung in allgemeingültiges Planrecht ist nicht möglich.

 

 

Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens

ist zum Aufstellungsbeschluss für den StuV und Rat mit folgendem Inhalt erforderlich:

·         Lageplan mit städtebaulichem Konzept

·         Projektbeschreibung

·         Unterlagen wie Ansichten, Schnitte

·         Erfahrungsnachweis, Referenzobjekte

·         Nachweis der Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke

·         Bonitätsnachweis

 

Folgende Textinhalte des Antrags sind wichtig:

·         „Weitere Einzelheiten der Planung sollen während des Verfahrens unter Zuhilfenahme notwendiger Gutachten und der Umweltprüfung mit den Fachabteilungen des Baudezernats der Stadtverwaltung und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden.

·         Mir/ Uns ist bekannt, dass der Rat der Stadt Wermelskirchen den Bebauungsplan nicht als Satzung beschließen kann, falls im weiteren Planverfahren schwerwiegende Probleme auftreten sollten, die nicht in die Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu bewältigen sind. Mir/ Uns ist ferner bekannt, dass der VBB entschädigungsfrei aufgehoben werden kann, wenn der zum VBB gehörende Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb einer vertraglich bestimmten Frist umgesetzt wird.

·         Ebenso ist mir bekannt, dass ein Wechsel des Vorhabenträgers der Zustimmung des Rates der Stadt bedarf.

·         Sämtliche Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übernehme ich/übernehmen wir als Antragsteller /Vorhabenträger“.

 

 

Verfügbarkeit der Grundstücksfläche

 

Für die Realisierung der Klimaschutzsiedlung werden die bestehenden Grundstückseigentümer in einer Gesellschaft zusammengeführt. Ein örtlicher Rechtsanwalt vertritt die Grundstückseigentümer in allen juristischen Fragen. Die zu gründende Gesellschaft für dieses Vorhaben „Klimaschutzsiedlung“ benötigt jedoch ein klares Votum des Fachausschusses Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen, um den erforderlichen finanziellen Rückhalt auf den Weg zu bringen und absichern zu können.

 

 

Die Vorstellung des Projektes und das weitere Verfahren

 

Diese Vorstellung der bisherigen Bearbeitung und der aktuelle Sachstand der geplanten Klimaschutzsiedlung „Neuenflügel“ dienen der Entscheidungsfindung dieses Fachausschusses. Die umweltbewusste städtebauliche Entwicklung Wermelskirchens bietet gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz. Die Möglichkeit zur Neuansiedlung von Bürgern aus den Ballungszentren und ein generationsübergreifendes Zusammenleben werden absehbaren Zuspruch finden. Das digitale Projektinfo der Firma DIG Wuppertal (siehe Anlage 6) ist beigefügt.

 

Das Verfahren wird nicht eher mit dem noch zu entwickelnden Antrag des Vorhabenträgers und den Aufstellungsbeschlüssen eingeleitet, bevor nicht eine Beratung um die Klimaschutzsiedlung in dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen durchgeführt wurde.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt, das Verfahren zur Bauleitplanung „Klimaschutzsiedlung Neuenflügel“ zum nächst möglichen Ausschusstermin mit dem dann vorzulegenden Antrag des Vorhabenträgers und den Aufstellungsbeschlüssen einzuleiten.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage 1              Vorplanung der Klimaschutzsiedlung in Wermelskirchen

Anlage 2              Präsentation „Klimaschützende Siedlungsentwicklung“

Anlage 3              Protokoll der Auswahlkommission

Anlage 4              Gebiet der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neuenflügel/Bremsenfeld“

Anlage 5              Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Klimaschutzsiedlung Neuenflügel“

Anlage 6              Projektinfo der Firma DIG Wuppertal

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Vorplanung Klimaschutzsiedlung (582 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Präsentation "Klimaschützende Siedlungsentwicklung" (2305 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Protokoll der Auswahlkommission (145 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Gebiet der 35. FNP-Änderung (462 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Geltungsbereich des vorh. B'Planes Nr. 82 (647 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 Projektinfo der Firma DIG Wuppertal (561 KB)