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Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuß nimmt den Planungsbereich 1. –
Jugendarbeit – Teilfachplanung 1.1 Freizeitsituation der 10- bis unter
18-jährigen Kinder und Jugendlichen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, den Punkt 6. der
Teilfachplanung (Zusammenfassung der Maßnahmen) umzusetzen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die entsprechenden Handlungsschritte durchzuführen. Sachverhalt: Die v. g. Teilfachplanung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Kinder- und
Jugendparlament der Stadt Wermelskirchen erstellt worden. Die Vertreter des Kinder- und Jugendparlamentes haben sich in diesem
Zusammenhang intensiv mit der Jugendfreizeitsituation in Wermelskirchen
beschäftigt und die Bedarfsermittlung sowie die Maßnahmenplanung maßgeblich
mitgestaltet. Die Teilfachplanung konnte hier insbesondere von der Sichtweise der
Vertreter des Kinder- und Jugendparlamentes profitieren. Das KiJuPaWk hat im
Rahmen der Planung eine schriftliche Befragung der 10- bis unter 18-jährigen
Kinder und Jugendlichen durchgeführt, um den Bedarf an Maßnahmen feststellen zu
können. Die erzielten Befragungsergebnisse und die sich daraus ergebende
Maßnahmenplanung sind wesentliche Bestandteile der vorliegenden Bedarfsplanung. Insgesamt dient die Teilfachplanung der Schaffung eines bedarfsgerechten
öffentlichen Freizeitangebotes für die 10- bis unter 18-jährigen Kinder und
Jugendlichen in Wermelskirchen. Darüber hinaus wird auf den Text der als Anlage
beigefügten Teilfachplanung verwiesen. Als Planungsergebnis bleibt der nachstehend aufgeführte Maßnahmenkatalog
festzuhalten (s. a. Seite 33 der Teilfachplanung):
Die Bedarfsplanung ist mit der Arbeitsgemeinschaft “Jugendarbeit” (§ 78 KJHG) und mit dem Unterausschuß “Jugendhilfeplanung” erörtert und abgestimmt worden (s. a. Seite 33 und 34 Nr
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