![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt nachträglich den Teilausbau der Straße “Forthausen“ (Stichweg) auf der Basis der geringfügig erweiterten und in der Sitzung erläuterten Ausbaupläne. Sachverhalt:
Der Ausbaubeschluss für das Bauvorhaben Straßenbau der Ortslage Forthausen wurde am 10.05.2004 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mit der Beschlussvorlage RAT/0100/2004 gefasst. Der Plan zum Ausbaubeschluss vom 10.05.2004 ist in der Anlage 1 (2 Seiten) dargestellt. Der Ausbaubereich umfasst den Hauptzug und den Stichweg der Ortslage Forthausen.
Der Straßenbau in Forthausen (Hauptzug und Stichweg) erfolgte in 2006. In der Entwurfsplanung in 2004 wurde der Stichweg ohne Wendehammer geplant, da der geplante Grunderwerb für den Wendehammer (gestrichelt dargestellt) seinerzeit noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Im Zuge der weiteren Planung und dem Fortschritt der Baumaßnahme konnte mit dem Eigentümer Einigung über den Erwerb einer für die Wendeanlage notwendigen Fläche am Ende der Stichstraße erzielt werden. Die Arbeiten für den Wendehammer wurden bei der Ausschreibung bereits berücksichtigt und sind in den Ausbaukosten enthalten.
Die Erweiterung ist im beigefügten Lageplan Anlage 2 dargestellt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |