Vorlage - RAT/0229/2003  

 
 
Betreff: Einleitung eines Satzungsverfahrens für eine Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslage Vorder- und Hinterhufe
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
06.10.2003 
41. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
03.11.2003 
28. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung und Durchführung eines Satzungsverfahrens als Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslage Vorder- und Hinterhufe für den in der Plananlage dargestellten Satzungsbereich.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem mit den Sitzungsvorlagen 0116/2003 und 0129/2003 für den StuV am 17.06.03 und Rat am 21.07.03 die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Erstellung von Satzungen (Innenbereich/Außenbereich) nach dem BauGB erläutert und beraten worden sind, steht nunmehr für weitere Ortslagen die Entscheidung an, entsprechende Satzungen zu erlassen.

 

In einer weiteren Bereisung und Bewertung verschiedener Ortsteile in Wermelskirchen mit der Bez. Reg. Köln wurde u.a. auch die Ortslage Vorder- und Hinterhufe begutachtet.

 

Im Ergebnis wurde für die Ortslage im Protokoll der Bereisung folgendes festgehalten und mit der Bez. Reg. abgestimmt:

 

 

Vorderhufe/Hinterhufe

 

Bei dieser Ortslage, die inzwischen baulich als Einheit betrachtet wird, handelt es sich zweifelsfrei um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Die Darstellung im FNP ist gegeben und es bestehen keine Bedenken hier eine Klarstellungssatzung (deklaratorisch) nach § 34 (4) 1 BauGB zu erlassen.

 

Es ist nicht beabsichtigt weitere Außenbereichsflächen in die Satzung einzubeziehen.

 

Einzige Ausnahme ist ein Grundstück im Südwesten von Hinterhufe (Gerhards). Die Einbeziehung dieses Grundstücks kann auf Grund der baulichen Vorprägung erfolgen, die OLB hat dazu bereits seine Zustimmung zu einem früheren Zeitpunkt erteilt und dies in diesem Termin nochmals bestätigt.

 

Ergebnis:       Die Klarstellungssatzung kann erlassen werden und Bedarf keiner Genehmigung. Für das Grundstück Gerhards müßte eine Ergänzungssatzung damit verbunden werden und, da die Fläche nicht im FNP dargestellt ist, von der Bez. Reg. genehmigt werden. (Aufhebung Landschaftsschutz)

 

 

Auf Grund dieser Bewertung kann der Bürgermeister empfehlen ein Satzungsverfahren nach § 34 BauGB für für die Ortslage Vorder- und Hinterhufe einzuleiten bzw. durchzuführen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Übersichtplan zum Satzungsbereich Vorder- und Hinterhufe