Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.001 (24.000,- €), 006.003.002 (40.000,- €), 006.003.003 (50.000,- €) und 006.003.004 (92.000,- €) sowie 006.003.005 (51.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 155.000,- €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der Gewerbesteuer. Sachverhalt:
Im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird folgende Mittelbereitstellung für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NW erforderlich:
Produkt 006.003.001 24.000,- € Produkt 006.003.002 40.000,- € Produkt 006.003.003 50.000,- € Produkt 006.003.004 92.000,- € Produkt 006.003.005 /Einnahmen - 51.000,- € 155.000,- €
Im Produkt 006.003.001 (Förderung der Erziehung in der Familie) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 24.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz: 73.900,- €) durch mehrere weitere Hilfegewährung in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Weiterhin wurde zum ersten Mal eine sozialpädagogische Hilfe (Sozialpädagogisch begleitetes Wohnen gem. § 13 Abs. 3 SGB VIII) gewährt.
Im Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen kumuliert mit den noch zu erwartenden Einnahmen um 40.000,- €. Davon entfallen 117.850,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 3.055.800,- €) und 184.550,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz: 130.300,- €). Weiterhin werden in diesem Produkt, wie bereits erwähnt, Einnahmen i.H.v. ca. 262.400,00 € erwartet.
Begründet sind die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in diesem Produkt durch eine im letzten Jahr verstärkte Zunahme an Hilfegewährungen und durch die Übernahme von stationären und ambulanten Hilfen aufgrund von Zuzügen/Zuständigkeitswechseln. Die Zahlen der gewährten Hilfen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten Verfahren gewährt werden.
Die Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) erhöhen sich um 50.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz: 330.000,- €). Diese sind bedingt durch die unten ersichtliche Zunahme an ambulanten Hilfen, insbesondere im Bereich der Schulbegleitung von autistischen Kindern.
* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten Verfahren gewährt werden.
Im Produkt 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen kumuliert mit den noch zu erwartenden Einnahmen um 92.000,- €, davon entfallen 49.000,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 880.000,- €) und 51.800,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz: 90.100,- €). Weiterhin werden in diesem Produkt, wie bereits erwähnt, Einnahmen i.H.v. ca. 8.700,- € erwartet.
Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind ebenfalls durch eine Steigerung der Hilfegewährungen und der Übernahme von Hilfen aufgrund von Zuzügen/ Zuständigkeitswechseln bedingt:
* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand).
Die Erträge und Einnahmen im Produkt 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) erhöhen sich um 51.000,- €. Diese sind bedingt durch eine in mehreren Einzelfällen lange Dauer der Inobhutnahmen, bei der der hiesige Jugendhilfeträger nur örtlich zuständig war. Daraus resultierend besteht ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber anderen Trägern, vgl. § 89b SGB VIII.
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in allen Produkten sachlich unabweisbar, da ein Rechtsanspruch auf diese Hilfen besteht.
Über die Deckung der restlichen/überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 155.000,- € ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu entscheiden.
Eine vorherige Beratung im Jugendhilfeausschuss ist aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich, da die nächste vorgesehene Sitzung erst Ende Februar 2011 erfolgen wird.
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