Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Stellenplan für das Jahr 2011. Sachverhalt: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2011 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen wurde am 31.01.2011 in den Rat der Stadt eingebracht. Der beigefügte Stellenplanentwurf 2010 enthält die fortgeschriebene Aufstellung und zusammenfassende Darstellung der Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte.
Der Stellenplan weist für den Kreis der Tarifbeschäftigten erstmals zwei unterschiedliche Tabellen aus, da für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial und Erziehungsdienst seit 01.11.2009 besondere Eingruppierungsbestimmungen gelten.
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes hatten ursprünglich die Absicht, zeitgleich mit dem Inkrafttreten des TVöD auch ein neues Eingruppierungsrecht in Kraft zu setzen. Dies ist aufgrund der Komplexität der Vergütungsordnung des BAT aus Zeitgründen nicht gelungen. Daher war zunächst vereinbart worden, dass bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD (mit Entgeltordnung) die bis dahin maßgebenden Eingruppierungsregelungen des BAT über den 30. September 2005 hinaus fortgelten.
Im Rahmen der Tarifrunde 2008 hatten die Gewerkschaften jedoch im Vorgriff auf die neue Entgeltordnung Forderungen nach einer finanziellen Aufwertung der Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes gestellt. Diese Forderungen waren mit dem geltenden Tarifvertragssystem nur dadurch in Einklang zu bringen, dass neue Tabellenwerte für diese Beschäftigten entwickelt worden sind. Hierdurch war es möglich, die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst von den anderen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes abzugrenzen und mögliche rechtliche Auswirkungen auf die noch zu verhandelnde neue Entgeltordnung zum TVöD auszuschließen.
Die Verwaltung hat bei der Personalkostenplanung für das Jahr 2011 ihre Bestrebungen intensiviert, durch eine aufgabenkritische und kostenbewusste Personalpolitik einen spürbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Trotz notwendiger personeller Aufstockungen im Feuerschutz und Rettungsdienst sowie anstehenden Besoldungs- und Tariferhöhungen, ist es der Verwaltung gelungen, zum zweiten Mal in der jüngeren Geschichte unserer Stadt die Personalkosten spürbar zu senken und damit ein Ausnahmestellung unter den nordrhein-westfälischen Kommunen einzunehmen.
Die Bemühungen zur Personalkostenreduzierung werden auch in den kommenden Jahren zunehmend auf schwierigere Rahmenbedingen treffen, da aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Gültigkeit der Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG für den feuerwehrtechnischen Dienst mit weiteren personellen Aufstockungen in diesem Bereich gerechnet werden muss. Die bestehenden Schichtpläne sind dabei bis 31.12.2013 soweit zu überarbeiten, dass im Rahmen des 24-Stunden-Dienstes eine wöchentliche Höchstarbeitszeit (incl. Bereitschaftsanteil) von 48 Stunden nicht überschritten wird. Anlage/n: Stellenplanentwurf 2011
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