Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die überarbeitete und dieser Vorlage beigefügte Neufassung der „Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen“.
Sachverhalt:
Nach seiner Gründung im August 2006 hat sich der Beirat für Menschen mit Behinderung (BMB) eine Satzung gegeben.
Die mittlerweile langjährige praktische Arbeit des BMB zeigt jedoch die Notwendigkeit einer Modifizierung dieser Satzung. Die Erfahrungen, die der Beirat seit seiner Gründung gesammelt hat, fließen in die neue vorliegende Satzung mit ein.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Vereinfachung der Neuwahl, Nachbesetzung und Vertretung gelegt. Die Fluktuation, bedingt durch Krankheit, Tod usw. und fehlende konkrete Regelungen zur Nachbesetzung, erschwerten es dem BMB in der Vergangenheit, den Mitgliederbestand auf der vorgesehenen Anzahl konstant zu halten.
Darüber hinaus soll die erst im März 2009 in Kraft getretene und völkerrechtlich verbindliche UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung mit berücksichtigt werden. Diese sieht einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Menschen mit Behinderung vor.
Integration wird durch das neue Leitbild der Inklusion ersetzt. Nicht (mehr) der behinderte Mensch muss sich anpassen, damit er in der Gesellschaft dabei sein kann. Stattdessen muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen. Eine inklusive Gesellschaft bezieht behinderte Menschen mit ihren Bedürfnissen von Anfang an ein und grenzt sie nicht aus. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird anerkannt und wertgeschätzt.
Aus den genannten Gründen wurde die Satzung von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Beirates und der Verwaltung überarbeitet und präsentiert sich nun in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.
Anlage/n:
Neufassung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskrichen
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