Vorlage - RAT/2060/2011  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung des ehrenamtlichen Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Beirat für Menschen mit Behinderung Vorberatung
Sozialausschuss Vorberatung
17.02.2011 
Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.02.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
28.03.2011 
13. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
11021401 Neufassung Satzung BMB Stand 14.02.11 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die überarbeitete und dieser Vorlage beigefügte Neufassung der „Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen“.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach seiner Gründung im August 2006 hat sich der Beirat für Menschen mit Behinderung (BMB) eine Satzung gegeben.

 

Die mittlerweile langjährige praktische Arbeit des BMB zeigt jedoch die Notwendigkeit einer Modifizierung dieser Satzung. Die Erfahrungen, die der Beirat seit seiner Gründung gesammelt hat, fließen in die neue vorliegende Satzung mit ein.

 

Besonderes Augenmerk wurde auf die Vereinfachung der Neuwahl, Nachbesetzung und Vertretung  gelegt. Die Fluktuation, bedingt durch Krankheit, Tod usw. und fehlende konkrete Regelungen zur Nachbesetzung, erschwerten es dem BMB in der Vergangenheit, den Mitgliederbestand auf der vorgesehenen Anzahl konstant zu halten.

 

Darüber hinaus soll die erst im März 2009 in Kraft getretene und völkerrechtlich verbindliche  UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung mit berücksichtigt werden. Diese sieht einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Menschen mit Behinderung vor.

 

Integration wird durch das neue Leitbild der Inklusion ersetzt. Nicht (mehr) der behinderte Mensch muss sich anpassen, damit er in der Gesellschaft dabei sein kann. Stattdessen muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen. Eine inklusive Gesellschaft bezieht behinderte Menschen mit ihren Bedürfnissen von Anfang an ein und grenzt sie nicht aus. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird anerkannt und wertgeschätzt.

 

Aus den genannten Gründen wurde die Satzung von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Beirates und der Verwaltung überarbeitet und präsentiert sich nun in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Neufassung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskrichen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11021401 Neufassung Satzung BMB Stand 14.02.11 (37 KB) PDF-Dokument (119 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift