Vorlage - RAT/2088/2011  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung 2011/2012 bis 2016/2017 mit Prognose bis zum Schuljahr 2026/2027
Weiterführende Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
17.03.2011 
12. Sitzung des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt:

 

1.              das Gebäude der Städtischen Realschule Wermelskirchen in der Rot-Kreuz-Straße wegen nicht finanzierbarer PCB-Sanierungskosten grundsätzlich durch Umzug der Schule freizuziehen und andere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, sobald dieses möglich ist,

 

2.              den Umzug der Realschule wegen der stadtweit sinkenden Schülerzahlen voraussichtlich spätestens zum Schuljahr 2018/2019 zu ermöglichen,

 

3.              die Verwaltung zu beauftragen, ein Fachgremium einzurichten, welches ein Konzept für die zukünftige Entwicklung der Haupt- und Realschule vor Umzug der Realschule erarbeitet und dieses Konzept zu gegebener Zeit politisch entscheiden lässt,

 

4.              die sich im Gesamtzusammenhang ergebende Raum-/Gebäudeverteilungsfrage im Rahmen des unter vorstehender Ziffer 3. genannten Konzeptes über die zukünftige Entwicklung der Haupt- und Realschule klären zu lassen

 

              und

 

5.              die Verwaltung darüber hinaus zu beauftragen, eine Alternativlösung für die Über-Mittag-Betreuung in der Realschule in Zusammenarbeit mit der Schulleitung zu erarbeiten.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.                Ausgangssituation

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung ist bis zum Schuljahr 2013/2014 fortgeschrieben worden. Eine darüber hinausgehende Fortschreibung war ursprünglich für das Jahr 2012 für die Zeit ab dem Schuljahr 2014/2015 vorgesehen.  Die aktuellen Entwicklungen im Bereich PCB-Problematik in Verbindung mit der Mensathematik bei der Realschule sowie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Hauptschule machen eine sofortige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen ab 2011/2012 mit einer langfristigen Prognose erforderlich.

 

2.              Schulentwicklungsplanung 2011/2012 bis 2019/20 mit Prognose bis 2026/2027

              Vorab-Bewertung für den Bereich der weiterführenden Schulen

Die Schulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2026/2027, die auch einen tendenziellen Ausblick bis zum Jahr 2030 ermöglicht, ist von der Verwaltung für den Bereich der weiterführenden Schulen unter Beachtung folgender Annahmen durchgeführt worden:

 

-          Entwicklung Schülerzahlen gem. Prognose bis 2030 (Stand: Feb. 2011) lt. it.nrw (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik)

-          Übergangsquoten auf weiterführende Schulen gleichbleibend

-          Rücklaufquoten innerhalb der Jahrgänge gleichbleibend

-          Klassenbildungswerte lt. Schulgesetz

 

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die für die weitere Betrachtung sehr maßgebliche Entwicklung der Schülerzahlen gem. Prognose des it.nrw (vorher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte als sehr zuverlässig anzusehen ist.

 

Ingesamt bleibt festzuhalten, dass sich Schülerzahlen im Planungszeitraum voraussichtlich stark rückläufig entwickeln werden. Größere Rückgänge sind insbesondere im Bereich des Städtischen Gymnasiums (u. a. Abitur nach 12 Jahren in Kombination mit stark sinkenden Schülerzahlen) und bei der Städtischen Hauptschule (u. a. stark sinkende Nachfrage in Kombination mit stark sinkenden Schülerzahlen) zu erwarten. Die Schülerzahlen der Realschule werden voraussichtlich relativ konstant bleiben.

 

Der Rückgang der Schülerzahlen wird im Betrachtungszeitraum mit den Jahren zu nicht mehr genutzten Räumlichkeiten führen, die stadtweit im Jahr 2011/2012 ca. 14 Klassenräume, im Jahr 2020/2021 ca. 38 Klassenräume und im Jahr 2029/2030 voraussichtlich ca. 59 Klassenräume betragen werden.

 

Über die weitere Nutzung dieser Räumlichkeiten ist daher zu entscheiden.

 

3.                  Weitere Vorgehensweise

 

Um im Rahmen der weiteren Schritte eine verbindliche, konsequente und für alle Beteiligten nachvollziehbare Vorgehensweise entwickeln zu können, schlägt die Verwaltung die Orientierung an der Beantwortung der nachstehenden Fragestellungen vor:

 

1.      Was ist erforderlich?

Da die mittelfristig erforderliche PCB-Sanierung des Realschulgebäudes in der Rot-Kreuz-Straße über den städtischen Haushalt nicht finanziert werden kann, ist das Freiziehen dieses Gebäudes und die damit verbundene Unterbringung der Realschule in anderen Räumlichkeiten erforderlich, sobald dieses möglich ist.

 

2.      Wann ist dieses erforderlich?

Lt. der Vorab-Bewertung der Schulentwicklungsplanung für den Bereich der weiterführenden Schulen ergibt sich in den kommenden Schuljahren folgende Raumsituation:

 

Schuljahr

Klassenraumbedarf Realschule

abzüglich voraussichtlich freie Klassenräume Hauptschule

abzüglich voraussichtlich freie Klassenräume Gymnasium

Differenz

2011/’12

25

8

1

-16

2012/’13

25

11

6

-8

2013/’14

26

10

7

-9

2014/’15

27

12

10

-5

2015/’16

28

12

11

-5

2016/’17

28

14

12

-2

2017/’18

28

12

14

-2

2018/’19

27

12

15

0

2019/’20

26

13

15

+2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gem. der vorstehenden Aufstellung ist davon auszugehen, dass spätestens im Schuljahr 2018/2019 stadtweit genügend Klassenräume zur Verfügung stehen, um den dann voraussichtlichen Klassenraumbedarf der Realschule abdecken zu können. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass im Bereich des Gymnasiums ab 12 nicht mehr benötigten Klassen das derzeit vom Gymnasium genutzte Schulgebäude Schillerstraße (Dörpfeldschule) zur Verfügung gestellt werden kann.

 

3.      Welche Entwicklung sollen Haupt- und Realschule zukünftig nehmen?

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der Umzug der Realschule nicht ohne eine Lösung für die Hauptschulzukunft diskutierbar ist.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, mit den Beteiligten vor Umzug der Realschule ein Konzept für die zukünftige Entwicklung der Haupt- und Realschule im Rahmen eines einzurichtenden Fachgremiums zu erarbeiten und dann politisch entscheiden zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass eine sachliche und fachlich umfassend begleitete Diskussion im Rahmen eines solchen Gremiums möglich ist und zu einer optimalen Gestaltung der Haupt- und Realschulzukunft führen wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der hier geführten Beratungen auch zu einem früheren Umzugstermin von Teilen der Realschule führen können, sofern dieses möglich und pädagogisch sinnvoll ist.

 

4.      Wie können die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden?

Um den Umzug der Realschule umsetzen zu können, sind verschiedene Szenarien unter Einbeziehung der dann freien Räumlichkeiten denkbar. Eine abschließende Entscheidung hierüber kann allerdings erst nach Vorliegen des unter der vorstehend genannten Ziffer 3. Konzeptes für die Haupt- und Realschulzukunft getroffen werden. Das Konzept muss entsprechende Entscheidungsvorschläge beinhalten.

 

Mit Blick auf die nicht mehr an das Realschulgebäude anzubauende Mensa ist darüber hinaus eine Alternativlösung für die Über-Mittag-Betreuung in der Realschule in Zusammenarbeit mit der Schulleitung zu entwickeln.


Anlage/n: