Vorlage - RAT/2093/2011  

 
 
Betreff: Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2010 gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2010
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1962/2010
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
31.03.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 31.12.2010 für das Wirtschaftsjahr 2010 zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2009 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2010 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage  Drucksachen-Nr. RAT/1732/2009 ver­wiesen.

 

In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.

 

 

Darstellung des Zwischenberichtes

 

Bereits mit dem Zwischenbericht zum 30.06.2010 erfolgte eine Umstellung der Darstellung des Zwischenberichtes auf die Gegebenheiten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Der Abwasserbetrieb wurde bereits zum 01.01.2006 auf die Regelungen des NKF umgestellt. Daher wird die Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen bis zum 31.12.2010 – wie der Wirtschaftsplan – nunmehr in entsprechender Form des Gesamtergebnisplans und der relevanten Auszüge des Gesamtfinanzplanes dargestellt. Zur weiteren Entwicklung der einzelnen Baumaßnahmen wird auf die Vorlage zum Bericht zum Bauinvestitionscontrolling (RAT/2092/2011) verwiesen.

 

 

 

  1. Ergebnisrechnung

 

Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr 2010 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden,  welcher Jahresgewinn sich für 2010 ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Kostenerstattungen, Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.

 

Ein Gewinn in nicht unerheblicher Höhe ist jedoch bereits jetzt absehbar. In der Ergebnisrechnung ist ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 2.560 T € ausgewiesen. Die Zahlung dieses Betrages erfolgte erst Ende Dezember 2010. Der Betrag resultiert aus der einmaligen Erstattung der Abwasserabgabe für den Zeitraum 1999 bis 2002. Der genaue Betrag bzw. die endgültige Zuordnung zu den einzelnen Position der Ergebnisrechnung erfolgt jedoch erst im Rahmen des noch aufzustellenden Jahresabschlusses.

 

Die genannten Aufwendungen und Erträge fallen nicht gleichmäßig bzw. linear je Quartal an. Daher wurden bei einigen Positionen der anteilige Planwert zugrunde gelegt. Diese Eingriffe werden bei den entsprechenden Positionen erläutert.

 

Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen können dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 entnommen werden.


 

 

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

-Erträge-

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Hierunter werden die Erträge aus der Auflösung der Investitionszuschüsse ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 2 % der Ursprungsbeträge. Da es sich in der Regel um die Auflösung von Zuschüssen aus Vorjahren handelt, erfolgt eine Berücksichtigung in Höhe des Wirtschaftsplanansatzes.

 

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die Benutzungsgebühren sowie die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge dargestellt. Die Benutzungsgebühren werden überwiegend durch die beiden Wasserversorger BEW und Wasserversorgungsverband Dabringhausen erhoben und im Wirtschaftsjahr in monatlichen Abschlägen an den SAW weitergeleitet. Hieraus ergeben sich noch keine endgültigen Rückschlüsse der tatsächlichen Ergebnisse im Jahresabschluss 2010, da die endgültige Abrechnung der BEW noch nicht vorliegt. Gleiches gilt für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren, die über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben werden.

Die Auflösung der Beiträge sowie der Sonderposten für den Gebührenausgleich erfolgt ebenfalls in Höhe des Wirtschaftsplanansatzes.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Unter dieser Position werden die Erstattung der geleisteten Arbeitsstunden der Kanalkolonne für die Stadt, Erstattungen des Wupperverbandes (Betriebskosten, kalkulatorische Kosten für übernommene Bauwerke) sowie die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse zusammengefasst. Bei den Arbeitsleistungen der Kanalkolonne wurde der Wirtschaftsplanansatz berücksichtigt, da die Abrechnung der tatsächlich für die Stadt geleisteten Arbeitsstunden (insbesondere Winterdienst) erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2010 erfolgt.

Die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse werden im Ergebnisplan erfasst, da die Leistung "Herstellung von Grundstückshausanschlüssen" gegenüber Dritten nicht zu einer Vermögensbildung führt. Hier ist jedoch ein zeitlicher Verzug möglich zwischen Aufwendungen und Erträgen. Im laufenden Wirtschaftsjahr konnte bisher bei dieser Position deutlich mehr eingenommen werden, als auf der Aufwandsseite verausgabt wurde. Es handelt sich also z.T. um Erstattungen von Leistungen aus Vorjahren.

 

Sonstige Ordentliche Erträge

Bei dieser Position werden die „Bußgelder“, „Säumniszuschläge“ sowie „Weitere sonstige ordentliche Erträge“ erfasst. Hierunter sind wiederum die früheren Haushaltsstellen „Ersatz Schadensfälle“ sowie die „Vermischten Einnahmen“ enthalten. Ferner beinhaltet diese Position die ertragswirksame Auflösung der freiwilligen Gebührenrücklage (Spareinlage) bei der Kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“. Bei dieser Position erfolgte eine Berücksichtigung in Höhe des Wirtschaftsplanansatzes.

 

Aktivierte Eigenleistungen

Bei den aktivierten Eigenleistungen werden die Personalaufwendungen im Rahmen der Kostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen für vermögenswirksame Maßnahmen aktiviert. Es handelt sich um die Eigenleistungen, die seitens des Tiefbauamtes für Kanalbaumaßnahmen des investiven Finanzplanes erbracht werden. Die zu aktivierenden Eigenleistungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den im Finanzplan berücksichtigten Investitionen. Da die Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen erst im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen werden kann, werden diese mit dem Ansatz im Wirtschaftsplan berücksichtigt.

 

Summierung Ordentliche Erträge

Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 31.12.2010 erreicht (100,6 %).

 

 


- Aufwendungen-

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Hierunter werden Aufwendungen für Sanierungen, Energie, Unternehmerkosten (Fäkalienabfuhr), Abwasserabgabe sowie der Aufwand für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen nachgewiesen. Gegenüber dem Wirtschaftsplansatz reduziert sich der geplante Aufwand um rund 370.000 €. Abweichungen weisen insbesondere die Positionen Sanierungsaufwand (- 74.000 €) sowie Aufwand für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen (- 180.000 €) auf. Daneben erfolgen bisher geringe Veranlagungen zur Abwasserabgabe (- 70.000 €). Hierfür sind im Rahmen des Jahresabschlusses eventuell noch Rückstellungen zu bilden. Weiter zu beachten ist, dass die tatsächlichen konsumtiven Sanierungskosten erst im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellt werden können, da die Zuordnung erst unter Berücksichtigung aller bewertungsrechtlichen Aspekte vorgenommen werden kann.

 

Auch unter Berücksichtigung dieser Informationen ist das derzeit ausgewiesene Jahresergebnis nur unter Vorbehalt aussagekräftig.

 

Bilanzielle Abschreibungen

Hierbei wurden die geplanten Abschreibungen berücksichtigt, da es sich einerseits um eine klassische Jahresabschlussbuchung handelt, andererseits der Betrag weitestgehend aus Abschreibungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände besteht.

 

Transferaufwendungen

Hierunter sind die Abschlagszahlungen an den Wupperverband erfasst. Da es sich um Abschläge handelt, liegt hier bisher ebenfalls planmäßiger Vollzug vor.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Unter dieser Position werden u.a. die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen, die Erstattung an andere Gemeinden sowie die sonstigen Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial, Arbeits- und Schutzkleidung etc.) ausgewiesen. Rund 75 % des Gesamtansatzes nimmt die Personal- und Sachkostenerstattung ein. Auch hier werden vierteljährliche Abschlagszahlungen vorgenommen. Insgesamt ist daher auch hier ein planmäßiger Vollzug gegeben. Die endgültige Abrechnung 2010 bleibt jedoch abzuwarten.

 

Summierung Ordentlicher Aufwand

Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 31.12.2010 zu 93,4 % erreicht.

 

 

- Finanzergebnis -

 

Finanzerträge

Aufgrund der Einheitskasse der Stadt Wermelskirchen erfolgt die Ermittlung der Finanzerträge (Liquiditätsüberschuss Anteil SAW) erst im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

Hierunter sind die bisherigen Aufwendungen für zu leistende Kreditzinszahlungen erfasst.

 

Summierung Finanzergebnis

Der Planansatz wird zum 31.12.2010 zu 90,7 % erreicht.


Ordentliches Ergebnis

Wie bereits festgestellt, ist grundsätzlich ein planmäßiger Vollzug im Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen zu vermelden. Dies drückt sich im ordentlichen Ergebnis bzw. dem Jahresergebnis – Stand 31.12.2010 – aus. Derzeit wird ein Jahresergebnis in Höhe von 1.077.363,43 € (Planansatz: 390.900 €) ausgewiesen. Allerdings muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass dieser Wert noch mit einigen Unsicherheiten behaftet ist. Hierzu müssen die Jahresabschlussbuchungen abgewartet werden. Insbesondere stehen noch eventuell zu bildende Rückstellungen sowie die Positionen Außerordentlicher Aufwand (Abschreibung des Restbuchwertes bei Abgang – investive Sanierung) und die endgültigen Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte aus. Hier bleibt der tatsächliche Wasserverbrauch (Auswirkung auf Gebühreneinnahmen Schmutzwasser) des größten Wasserversorgers abzuwarten. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass Aufwands- und Ertragsbuchungen für das Jahr 2010 noch bis zum 31.03.2011 (Buchungsschluss) erfolgen können.

 

Außerordentliches Ergebnis

Hierunter ist ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 2.560 T € ausgewiesen.  Die Zahlung dieses Betrages erfolgte erst Ende Dezember 2010. Der Betrag resultiert aus der einmaligen Erstattung der Abwasserabgabe für den Zeitraum 1999 bis 2002. Der genaue Betrag bzw. die endgültige Zuordnung zu den einzelnen Position der Ergebnisrechnung erfolgt jedoch erst im Rahmen des noch aufzustellenden Jahresabschlusses.

 

Jahresergebnis

Aufgrund der vorgenannten Umstände ergibt sich zurzeit ein vorläufiges Jahresergebnis von 3.637.964,12 €. Dieses Ergebnis wird sich mit Sicherheit durch noch vorzunehmende Jahresabschlussbuchungen verändern. Allerdings kann aus heutiger Sicht von einem deutlich höheren Gewinn als ursprünglich geplant (390.900 €) ausgegangen werden.

 

 

 

  1. Finanzrechnung

 

In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. dort gebucht. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2010 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestiti­onen (Kanalbaumaßnahmen) IV. Quartal 2010“  (DS-Nr. RAT/2092/2011) verwiesen.

 

 

 

 

 

Erläuterungen zur Finanzrechnung

 

Auf eine Darstellung der konsumtiven Ein- und Auszahlungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

 

 

- Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -

 

Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten

Unter dieser Position werden insbesondere die Beiträge ausgewiesen. Hier bleibt festzuhalten, dass der Planansatz deutlich übertroffen wird. Dies liegt an der Heranziehung von mittlerweile abgeschlossenen Maßnahmen, welche bereits für das Jahr 2009 eingeplant waren, durch die Verschiebung von Baumaßnahmen aber erst jetzt veranlagt werden konnten.

 

- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Diese Position ist zum 31.12.2010 nur zur 20,1 % oder rund 390.000 € ausgeschöpft. Hierbei sind zusätzlich noch voraussichtliche Übertragungen (Vorlage nächster Betriebsausschuss) in Höhe von rund 750.000 € zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben sich Verschiebungen von Maßnahmen ergeben, welche im Wirtschaftsplan 2011 neu veranschlagt wurden. Ein weiterer und sehr wichtiger Grund ist außerdem, dass Maßnahmen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden in geringerem Umfang und damit günstiger realisiert werden können oder gar nicht realisiert werden müssen.

 

 

Erläuterungen zu Kreditaufnahmen

Bisher wurde ein Kredit in Höhe von 1.000.000 € bei der NRW.Bank aufgenommen (Zinssatz 3,93 %, Tilgung 2 % bei 27 Jahren Laufzeit). Die Kreditermächtigung beläuft sich auf insgesamt 2.107.300 € (Wirtschaftsplanansatz 1.707.300 € sowie 400.000 € aus Übertragungen aus 2009. Für die o.g. noch vorzunehmenden Ermächtigungsübertragungen  aus dem Jahr 2010 wird – im Gegensatz zur Vergangenheit – keine weitere Kreditermächtigung des Jahres 2010 übertragen.

 

 

 

  1. Mehrausgaben (Mehraufwand/Mehrauszahlungen)

Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 € des Ansatzes im Finanzplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

 

Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Es liegt im Jahr 2010 keine Anzeige von außerplanmäßigem(r) Aufwand/Auszahlung vor.

 

 

  1. Änderung des Wirtschaftsplanes

 

In 2010 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig.

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

-das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder

 

-zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes) erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

 

-im Vermögensplan (Finanzplan) weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

 

-eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.

 

 

 

  1. Schlussbemerkung

 

Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2010 - mit Ausnahme der Erstattung der Abwasserabgabe - grundsätzlich planmäßig. Das endgültige Ergebnis bleibt abzuwarten, da sich im Rahmen des Jahresabschlusses noch Änderungen ergeben können. Insofern ist das oben dargestellte Jahresergebnis zum 31.12.2010 ein vorläufiger Wert, der sich noch verändern wird.

 

Bei einigen Maßnahmen der investiven Finanzplanung haben sich allerdings Verschiebungen ergeben, die zu einer Neuveran­schlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2011 geführt haben.


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/1962/2010   1. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2010   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/2093/2011   Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2010 gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2010   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb