Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 der Stadt Wermelskirchen vom 15.12.2010. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 336.519.201,07 €, die Summe der Erträge auf 68.648.948,20 € und die Summe der Aufwendungen auf 69.754.750,13 €.
2. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.105.801,93 € durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken. Der Betrag der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2008 verringert sich somit auf 13.525.988,07 €.
3. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen. Sachverhalt: Die Stadt Wermelskirchen bucht seit dem 01.01.2007 ihre Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 wurde vom Rat der Stadt am 21.09.2009 festgestellt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat der Stadt am 12.07.2010 zugeleitet und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung gem. § 101 Abs. 8 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wermelskirchen bedient.
Am 30.11.2010 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss über den Stand der Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Am 10.03.2011 hat der Rechnungsprüfungsausschuss jeweils einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Lageberichts für das Jahr 2007 der Stadt Wermelskirchen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 101 (3) GO NRW dem Jahresabschluss 2007 der Stadt Wermelskirchen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit den im Bestätigungsvermerk formulierten Hinweisen entsprechend der beigefügten Anlage. Der Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss beizufügen.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss 2007 der Stadt Wermelskirchen vom 15.12.2010 gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2007 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“
Als Anlage ist der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wird den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten.
Anlage/n:
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