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Beschlussvorschlag:
Gem. § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb bestellt der Betriebsausschuss auf Vorschlag der Betriebsleitung für die Betriebsleiterin Verwaltung mit sofortiger Wirkung:
Frau Karina Heinz
als Stellvertreterin. Sachverhalt:
Nach der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen wird auf Vorschlag der Betriebsleitung für die Betriebsleiterin Verwaltung ein Stellvertreter bestellt. Die Bestellung des Stellvertreters der Betriebsleiterin Verwaltung obliegt der Zuständigkeit des Betriebsausschusses. Die Bestellung wird durch den Stellenwechsel des bisherigen stellvertretenden Betriebsleiters Verwaltung notwendig. Neue Sachgebietsleiterin des Sachgebietes „Städtischer Abwasserbetrieb“ ist Frau Karina Heinz.
Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsauschuss vor, für die Betriebsleiterin Verwaltung mit sofortiger Wirkung
Frau Karina Heinz
als Stellvertreterin förmlich zu bestellen. |
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