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Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt den Kanalneubau in der Berufsschulstraße 1 bis11 und die Kanalsanierung in der Berufsschulstraße 12 bis 29 auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiter Planung und die Kanalbaumaßnahmen selbst durchzuführen. Sachverhalt:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt die Berufsschulstraße zwischen Hausnummer 1 bis 11 erstmalig zu kanalisieren. Hiermit soll ein neuer Mischwasserkanal einen stillzulegenden öffentlichen Kanal im privaten Bereich ersetzen und damit die ordnungsgemäße Entwässerung der Grundstücke Berufsschulstraße 1 bis 11 sicherstellen. Weiterhin dient der geplante Mischwasserkanal zur Sicherstellung der bisher in diesem Bereich nicht vorhandenen Straßenentwässerung. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des SAW für das Jahr 2011 eingeplant. Im Straßenbauprogramm ist zeitgleich der Straßenausbau der gesamten Berufsschulstraße vorgesehen. Aus diesem Grunde sind Schäden an der bestehenden privaten und öffentlichen Kanalisation im Bereich der Berufsschulstraße 12 bis 29 vor Straßenausbau zu beheben.
Die Planung des Gesamtobjektes wurde an das Ingenieurbüro Gohl aus Wermelskirchen vergeben. Nach Erarbeitung einer mit allen Projektbeteiligten abgestimmten tragfähigen Lösung, wurden die Bürger durch eine Informationsveranstaltung am 04.11.2010 über den geplanten Kanal- und Straßenbau umfassend unterrichtet. Der Baubeschluss zum Straßenbau ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.04.2011 geplant (RAT/2098/2011).
Die technischen Erläuterungen zur Entwässerungsplanung sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.
In der Anlage ist lediglich ein Übersichtslageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.
Kanalneubau Berufsschulstraße 1 bis 11, Abschnitt Nord ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung) 1 Veranlassung und AufgabenstellungDer Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt die Grundstücke in der Straße Berufsschulstraße zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht entsprechend dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig im öffentlichen Straßenland durch den SAW zu kanalisieren und an die bestehende Kanalisation in der Stockhauser Straße anzuschließen. 2 Örtliche Verhältnisse2.1 Derzeitige Nutzung und Topographie des BaugeländesDer Flächennutzungsplan weist für das nordwestlich der Berufsschulstraße befindliche Gebiet Gemeinbedarfsflächen und südöstlich Wohnbauflächen aus. Das Baufeld weist insgesamt wechselndes Gefälle auf. Im Einzelnen ist dies den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. 2.2 Bestehende AbwasseranlagenInnerhalb der öffentlichen Straßenfläche des zu entwässernden nördlichen Abschnitts der Berufsschulstraße befinden sich keine Abwasseranlagen (ausgenommen eine Kanalhaltung DN300 im Einmündungsbereich zur Stockhauser Straße mit einer Länge von rund 8 m). Das auf den Grundstücken anfallende Abwasser wird zur Zeit über einen privaten Abwasserkanal (auf Privatgrund verlegt) entwässert, zu dem keine detaillierten Informationen vorliegen. Dieser soll nach Inbetriebnahme des neuen Kanals durch die Anlieger zurückgebaut werden, ist jedoch nicht Bestandteil dieser Planung. 2.3 Bevölkerungsverhältnisse und SatzungenDie Bevölkerungsdichte im nördlichen Abschnitt der Berufsschulstraße wird auf 36 Einwohner geschätzt. Das öffentliche Straßenland im nördlichen Abschnitt der Berufsschulstraße befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 33, das Planungsgebiet insgesamt liegt innerhalb einer Innenbereichssatzung gem. §34 BauBG. 2.4 Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder IndirekteinleiterGewerbe- oder Industriebetriebe sind nicht vorhanden. Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt. 3 Technische GrundlagenDie Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Die Grundstücke werden wie vorhanden im Mischsystem entwässert. Das bestehende Entwässerungsverfahren soll beibehalten werden. Eine Versickerung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers. Eine Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer ist gemäß den Forderungen des § 51.a Landeswassergesetz NW durch den Grundstückseigner zu prüfen. 4 Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung4.1 VerfahrensvariantenDie Ableitung des Abwassers kann aufgrund der vorhandenen Topografie im Freispiegelgefälle erfolgen. Eine Untersuchung von Verfahrensvarianten für die Abwasserableitung entfällt.
4.2 TrassenvariantenEine Untersuchung von Trassenvarianten des Kanals entfällt, eine Ableitung des Abwassers ist nur in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Stockhauser Straße möglich. 4.3 AusführungsdetailsEs werden 95 m Kanal DN 300 Stz DIN EN 295-1 und 2 Schachtbauwerke gem. DIN 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 35m Hausanschlussleitungen DN 150 Stz erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen werden im Zuge des geplanten Straßenbaus wiederhergestellt.
5 Zeit- und Kostenplanung5.1 Zeit- und AblaufplanungDie Maßnahme kann kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Bauzeit wird für den reinen Kanalbau innerhalb der Gesamtmaßnahme Berufsschulstraße mit 3-4 Wochen festgelegt. 5.2 Voraussichtliche KostenDie vorberechneten Baukosten für die geplanten Kanalbauarbeiten und die Hausanschlusskanäle betragen 81.505,00,- € einschl. zur Zeit 19% MwSt. gemäß Kostenanschlag. Die im Wirtschaftsplan vorgesehenen finanziellen Ansätze sind ausreichend.
Kanalsanierung Berufsschulstraße 12 bis 29, Abschnitt Süd ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung) 1 Veranlassung und AufgabenstellungDie Stadt Wermelskirchen, Tiefbauamt, plant die Erneuerung der öffentlichen Straßenanlagen in der Berufsschulstraße. Der hier betrachtete Planabschnitt „Berufsschulstraße Süd“ befindet sich zwischen Kattwinkelstraße und Jörgensgasse. Zur Vorbereitung der Baumaßnahme wurden durch den städtischen Abwasserbetrieb Kanal-TV-Untersuchungen beauftragt, die bereits in 2009 durch die Fa. KHT (Untersuchung der Hauptkanäle) und in 2010 durch die Fa. Börsch (Untersuchung der Anschlussleitungen) ausgeführt und dokumentiert wurden. Dabei wurden Schäden festgestellt, deren Behebung Inhalt dieser Planung ist. 2 Örtliche Verhältnisse2.1 Derzeitige Nutzung und Topographie des BaugeländesDer südöstliche Teil der Berufsschulstraße wird durch reine Wohnbebauung geprägt. Im südwestlichen Teil befindet sich eine Berufsschule sowie ein Jugendheim. Dieser Bereich ist gemäß Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die hier vorhandenen und zu sanierenden Entwässerungskanäle dienen der Ableitung von häuslichem und gewerblichem Schmutzwasser und Regenwasser. Das Baufeld weist ein mittleres Gefälle von ca. 7% in Richtung Jörgensgasse auf. 2.2 Bestehende AbwasseranlagenDer zu überplanende Bereich wird derzeit über Kanäle DN 150 bis DN 300 aus Steinzeug entwässert. Die Kanäle werden aufgrund des Ergebnisses der in der Anlage zusammengefassten Kanal-TV-Untersuchung haltungsweise nach ATV-M 149 in die folgenden Zustandsklassen eingeordnet. Zustandsklasse 0 = sofortige Sanierung Zustandsklasse 1 = kurzfristige Sanierung Zustandsklasse 2 = mittelfristige Sanierung Zustandsklasse 3 = langfristige Sanierung Zustandsklasse 4 = keine Sanierung Der Hauptkanal zwischen den Schächten 28567N106 und 28567N107 wird aufgrund des Schadenbildes in Zustandsklasse 0 eingeordnet. Die Anschlusskanäle der Grundstücksentwässerung sind in Schadenklassen 0 bis 4 eingeordnet. 3 Technische GrundlagenDie Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Die Grundstücke werden wie vorhanden im Mischsystem entwässert. Das bestehende Entwässerungsverfahren soll beibehalten werden. 4 Ergebnis der Planung, VariantenuntersuchungIm Rahmen der Planung werden auf Grundlage der erforderlichen baulichen Sanierung sowie der vorgenannten Rahmenbedingungen für die Sanierung von Kanälen die unten dargelegten Änderungen an den bestehenden Kanälen festgelegt. 4.1 VerfahrensvariantenVarianten im Entwässerungsverfahren lassen sich nicht entwickeln. Aufgrund des hohen Befestigungsgrades und der Belastung des Regenwassers durch den innerstädtischen Straßenverkehr kommt als Versickerungsverfahren nur die Versickerung über die belebte Bodenzone infrage. Entsprechende, hierfür nutzbare Flächen stehen jedoch nicht zur Verfügung. 4.2 TrassenvariantenVarianten in der Trassenführung der Hauptkanäle und der Anschlusskanäle ergeben sich nicht, da die bestehenden Anschlusskanäle wieder übernommen werden müssen. 4.3 AusführungsdetailsGemäß Auswertung des vorliegenden Schadensbildes und der hydraulischen Belastung ist lediglich für die Haltung von Schacht 106 nach Schacht 107 und Schacht 108 nach Schacht 109 aus baulicher Sicht ein Handlungsbedarf gegeben.
Aufgrund des Ergebnisses der Vorplanung soll die Sanierung der Haltung von Schacht 106 nach Schacht 107 sowie der Anschlusskanäle durch Erneuerung in offener Bauweise erfolgen.
Aufgrund der Neugestaltung der Straßenoberflächen sowie Neuanordnung der Straßenentwässerung werden alle Anschlussleitungen der Straßenentwässerung im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.
Es werden 49 m Kanal DN 300 Stz DIN EN 295-1 und 2 Schachtbauwerke gem. DIN 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 49 m Hausanschlussleitungen DN 150 und DN 200 Stz erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen werden im Zuge des geplanten Straßenbaus wiederhergestellt.
Weiterhin ist die Sanierung von 2 Schachtbauwerken geplant. 5 Zeit- und Kostenplanung5.1 Zeit- und AblaufplanungDie Maßnahme kann kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Bauzeit wird innerhalb der Gesamtmaßnahme Berufsschulstraße auf 4 Wochen festgelegt. 5.2 Voraussichtliche KostenDie vorberechneten Baukosten für die geplanten Kanalbauarbeiten und die Hausanschlusskanäle betragen 62.475,- € einschl. zur Zeit 19% MwSt gemäß Kostenanschlag. Die im Wirtschaftsplan vorgesehenen finanziellen Ansätze sind ausreichend.
Anlage/n:
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