Vorlage - RAT/2098/2011  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßenbau Berufschulstraße
Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
11.04.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zurückgestellt   
09.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der „Berufsschulstraße“ sowie die erstmalige Herstellung eines Mischwasserkanals und eine Kanalsanierung im Bereich des geplanten Straßenausbaus auf Basis der beigefügten und in der Sitzung erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausbaugrundlage

Der nördliche Teil der Berufsschulstraße soll erstmalig kanalisiert werden. Der bisher vorhandene Kanal in den Privatgärten mit Vorflut in der Stockhauser Straße ist äußerst marode und für betriebliche Zwecke nicht zugänglich und soll daher stillgelegt werden.

Im südlichen Teil ist weiterhin die Sanierung eines rund 48m langen, schadhaften Kanalstückes erforderlich.

In diesem Zusammenhang wird gemäß der gültigen Beschlusslage auch der Straßenbau geplant und durchgeführt. Dieser ist im Straßenausbauprogramm vorgesehen.

Der nördliche Ausbaubereich der Berufsschulstraße liegt im Bereich des B-Plans 33B, der südliche Bereich im unbeplanten Innenstadtbereich (§ 34 BauGB). Die östlichen Bereiche sind im Flächennutzungsplan als Wohngebiete ausgewiesen, auf der westlichen Seite bestehen sie aus Flächen für öffentliche, soziale und kulturelle Zwecke.

 

Planung

 

Die Beauftragung der Gesamtplanung (Straße und Kanal) erfolgte an das Ingenieurbüro Gohl aus Wermelskirchen.

 

Die Planung wurde in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Wermelskirchen auf der Grundlage der Empfehlungen für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) sowie den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO) und anderen einschlägigen DIN-Vorschriften erarbeitet.

 

Die Berufsschulstraße ist eine Anliegerstraße mit einer sehr maroden, ungleichmäßigen Asphaltoberfläche. Randeinfassungen, baulich abgesetzte Gehwege und ausgewiesene Parkflächen sowie ordnungsgemäße Entwässerungssysteme der Straße sind nicht vorhanden.

Das anfallende Oberflächenwasser entwässert zurzeit unkontrolliert in vereinzelt angeordnete Straßenabläufe und in unterhalb liegende Straßenbereiche (Jörgensgasse und Kattwinkelstraße).

 

Bauliche Maßnahmen, die der Geschwindigkeitsreduzierung dienen, sind nicht vorgesehen, da die Berufsschulstraße in einer „Tempo 30 Zone liegt.

 

Gestaltung der Straße

 

Der Ausbau der Straße erfolgt in Breiten von ca. 10m (nördl. Bereich) und ca. 13m (südl. Bereich) auf einer Gesamtlänge von ca. 290 m in Asphaltbauweise (Fahrbahn) und Pflasteroberfläche (Gehwege und Parkflächen). In einem Teilbereich werden gepflasterte Stellplätze angelegt.

Als Einfassungen dienen Bordsteine mit vorgelagerter 2-zeiliger Betonsteinrinne zwischen Fahrbahn und Parkflächen sowie Großpflastersteine vor den Grundstücksgrenzen. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt in den geplanten und in den vorhandenen Mischwasserkanal.

Die Straße soll auch weiterhin mit beidseitigem Richtungsverkehr geführt werden, eine Planungsvariante mit einer Einbahnstraßenregelung wurde verworfen.

Bei der Berufsschulstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße mit Durchgangsverkehr und ist gem. RSTO 01, Tabelle 2, der Bauklasse IV zuzuordnen.

Die Dicke des frostsicheren Straßenaufbaus ist mit ca. 55-60 cm vorgesehen.

Mehrdicken können sich infolge nichttragfähiger Bodenverhältnisse ergeben, so dass ein zusätzlicher Bodenaustausch erforderlich wird.

 

Bürgerinformation

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 04.11.2010 im kleinen Ratssaal des Bürgerzentrums der Stadt Wermelskirchen statt.

Die betroffenen Eigentümer wurden über die vorgesehene Maßnahme und die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros informiert. Das Büro hat in der Bürgerveranstaltung 2 Ausbauvarianten vorgestellt. Die hier vorliegende Variante erhielt die Zustimmung von einem großen Teil der Mehrheit.

 

 

Zum Zeitpunkt der Bürgerinformation war die Straßenkategorie noch nicht zweifelsfrei rechtlich geklärt und damit die zu tragendenen Anteile der Bürger am Straßenbau. Zu diesem Zeitpunkt lag auch nur die Kostenschätzung des Ingenieurbüros vor. Daher konnten noch keine verlässlichen Angaben zu den Erschließungsbeiträgen gemacht werden.

 

Über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge werden die Anlieger mit einem separaten Informationsschreiben nach Ermittlung genauerer Kosten im Frühjahr 2011 informiert.

Die rechtliche Prüfung des Bauverwaltungsamtes hat ergeben, dass es sich hier um eine Anliegerstraße (nach § 8 KAG) handelt.

 

Grunderwerb für den Ausbau ist nur in einem kleinen Bereich notwendig, in dem sich auch bereits jetzt schon öffentliche Straßenfläche befindet.

 

Weiterhin wurden die Anlieger über die Kanalbauplanung und die neu zu erstellenden Hausanschlussleitungen informiert (einschl. Kanalanschlussbeitrag und Hausanschlusskosten). Im Betriebsausschuss am 31.03.2011 wird der Baubeschluss für den Kanal gefasst (siehe RAT/2097/2011).

 

Kosten

 

Der bisherige Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt 790.000 € auf dem Auftragssachkonto

I 12115018 01000 7852000.

In den Kosten ist auch ein Anteil der Kanalbaukosten (Straßenflächenentwässerung) enthalten.

 

Kostenaufstellung:

 

Baukosten               765.000

Ing.-Leistungen              55.000

Nebenkosten (Vermess. etc.)                        15.000 €

              --------------

Summe              835.000

 

Nach den Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling darf in der Stufe IV (Entwurfsplanung) eine Abweichung von +/- 20% auftreten.

Der bisherige Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt 790.000 €, die jetzige Kostensumme beträgt 835.000 €. Die Abweichung beträgt rd. 6 %.

 

Aufgrund der jetzt vorliegenden Planung und Kostenberechnung ergeben sich  Mehrkosten, die gemäß GemHVO (§ 29, neu § 24) dem Rat der Stadt Wermelskirchen nicht mitgeteilt werden müssen, da die Mehrkosten unter 50.000 € liegen.

Hinweis: Die geplante Ausschreibung soll im Frühjahr 2011 erfolgen, hieraus ergibt sich eine genauere Kostenaufstellung.

 

 

Weiterer Projektablauf

 

Unter der Voraussetzung der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr, wird die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben. Die Ausschreibung und Vergabe könnten im Frühjahr 2011 erfolgen. Der Baubeginn ist für Mai/Juni 2011 geplant.

 

Die Bauzeit für den Kanal- und Straßenbau wird auf ca. 10-12 Monate geschätzt.

 

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger nach der Ausschreibung ein entsprechendes Informationsschreiben.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 12115018 01000 7852000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

835.000

EUR

790.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

 

                                                                                     Die Deckung soll im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit erfolgen!

 

Datum, Unterschrift