Vorlage - RAT/2112/2011  

 
 
Betreff: Schulgasse;
Widmung für den öffentlichen Verkehr
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Thomas, Jennifer
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
09.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.05.2011 
14. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Schulgasse  
Übersichtsplan Schulgasse  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß § 6 StrWG NRW eine Teilfläche der Schulgasse, Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 13, Flurstücke 239 (Teilstück) und 462 (Teilstück) als öffentliche Straße zu widmen. Es wird keine Beschränkung der Widmung auf eine bestimmte Benutzungsart, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise festgelegt.

 

Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zeitgleich mit der Realisierung des Einkaufszentrums „Marktpassage“ wurde die Schulgasse ausgebaut und in Teilen als Fußgängerzone hergestellt. Ein Teil der Schulgasse wurde 1984 entwidmet und auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

Der Investor beabsichtigt derzeit, eine zweite Zufahrt über den fußläufigen Bereich vom Parkplatz zu ermöglichen und baulich anzupassen.

 

Seit 2004 wurde die Zufahrt in die Schulgasse und damit auch in die Tiefgarage „Kaufpark“ über den Parkplatz (ehemals Lidl) technisch befahrbar. Die geänderte Verkehrssituation wurde mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und aus verkehrlicher Sicht für sinnvoll und wünschenswert erachtet. Da die Verkehrssicherheit durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt wird, kann dieser Verkehrsversuch zur Dauerlösung umgesetzt werden.

 

Diese bereits seit einigen Jahren bestehende Verkehrssituation ist nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) rechtlich zu sichern.

 

Der bisherige Teilbereich fußläufige Verbindung von der Schulgasse zur Stockhauser Straße, teilweise durch das Bauvorhaben überbaut (Tunnel), bleibt erhalten.

 

Nach § 6 StrWG NRW sind derartige Änderungen des Widmungsinhaltes durch Widmungsverfügung festzulegen. Die vorhandene fußläufige Teilfläche der Schulgasse wird erneut durch Widmung als öffentliche Straße festgelegt. Eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise wird nicht festgelegt.

 

Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Anlage:

Anlagen:

Übersichtsplan

Lageplan der zu widmenden Verkehrsanlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Schulgasse (301 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtsplan Schulgasse (129 KB)