Vorlage - RAT/2117/2011  

 
 
Betreff: Einführung des Schülertickets ab Beginn des Schuljahres 2011/2012
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
05.07.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.07.2011 
15. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, das SchülerTicket ab Beginn des Schuljahres 2011/2012 in Wermelskirchen einzuführen und beauftragt die Verwaltung mit dem Partnerunternehmen RVK (Regionalverkehr Köln GmbH) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

Gleichzeitig wird der von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern für den Freizeitanteil des SchülerTickets zu zahlende Eigenanteil gem. § 2 Absatz 3 der Schülerfahrtkostenverordnung auf 6,00 € (2. Geschwisterkind: 3,00 €/mtl., ab dem 3. Geschwisterkind: 0,00 €/mtl.) festgesetzt.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Schülertransportes ist die Stadt Wermelskirchen auf der Grundlage der Schülerfahrtkostenverordnung verpflichtet, allen freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schülern, die wirtschaftlichste Beförderungsmöglichkeit im Rahmen des Schulbesuches kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Diese wirtschaftlichste Beförderung erfolgt derzeit im Rahmen der Bereitstellung eines sog. SchülerjahresTickets, welches die Fahrten zu schulischen Zwecken mit Bussen der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) als Partnerunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) im jeweils eingetragenen Geltungsbereich ermöglicht.

 

Die Regionalverkehr Köln GmbH hat der Stadt jetzt mitgeteilt, dass dieses SchülerjahresTicket ab Beginn des Schuljahres 2011/2012 entfällt und ab diesem Zeitpunkt nur noch ein sog. SchülerTicket angeboten wird.

 

Dieses neue SchülerTicket ersetzt alle bisher genutzten Fahrausweise und tritt - sofern es eingeführt wird - auch für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler an die Stelle des bisherigen SchülerjahresTickets. Das SchülerTicket ist derzeit für die SchülerInnen der Sekundarstufe I und II an den weiterführenden Schulen (Klassen 5-10 bzw. 11-13) erhältlich.

 

Im Gegensatz zum bisher zur Verfügung gestellten SchülerjahresTicket kann das SchülerTicket sowohl für Schul- als auch für Freizeitzwecke eingesetzt werden und berechtigt zu täglichen, beliebig häufigen Fahrten in allen Bussen und Bahnen innerhalb des Verbund­ta­rif­­gebietes der VRS - auch an unterrichtsfreien Tagen, in den Ferien sowie an den Wo­chen­­­enden.

 

Für diese Zusatzleistung im Freizeitbereich ist von den freifahrtberechtigten Schülern, im Unterschied zur bisherigen Regelung, ein monatlicher Betrag in Höhe von derzeit 6,00 € an das befördernde Unternehmen zu entrichten (2. Geschwisterkind: 3,00 €/mtl., ab dem 3. Geschwisterkind: 0,00 €/mtl.).

 

Die Einführung eines SchülerTickets sowie der von freifahrtberechtigten Schülern und Schülerinnen zu zahlende Eigenanteil gem. Schülerfahrtkostenverordnung muss vom Schulträger der jeweiligen Schule beschlossen werden.

 

Für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass das neue SchülerTicket - sofern es eingeführt wird - als wirtschaftlichste Beförderungsart gem. Schülerfahrtkostenverordnung gilt, das SchülerjahresTicket ersetzt und eine Freifahrt-Alternative dazu nicht mehr angeboten werden kann.

 

Alle freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler haben dann nur noch die Möglichkeit, ein solches SchülerTicket in Verbindung mit der Zuzahlung in Höhe von derzeit 6 / 3 € monatlich zu nutzen, um eine von der Stadt finanzierte Schulbusbeförderung zu erhalten. Lehnen die Freifahrtberechtigten den Erwerb des SchülerTickets und damit die Zuzahlung ab, haben sie gegenüber dem Schulträger keinen Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrausweises oder auf Erstattung der Schulwegkosten.

Das SchülerTicket kann darüber hinaus auch von den nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule als Selbstzahler zum Preis von derzeit monatlich 23,90 € erworben werden.

 

Besonderheiten:

Grundschulen erhalten ab 2011/2012 automatisch das sog. zuzahlungsfreie „PrimaTicket“, welches dem bisherigen SchülerjahresTicket entspricht und nur für Schulzwecke verwendet werden darf. Grundschulen können sich aber jederzeit anstelle des PrimaTickets für die Einführung des SchülerTickets entscheiden. Diese Entscheidung gilt dann für die ganze Schule. Eine Kombination zwischen PrimaTicket und SchülerTicket ist nicht möglich.

 

Für Schüler, die im Grenzbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen (z. B. in Remscheid) und in Wermelskirchen zur Schule gehen, gibt es auch ein ÜT SchülerTicket VRS/VRR (Übergangsticket für die Nutzung in zwei unterschiedlichen Verkehrsverbünden). Das ÜT VRS/VRR SchülerTicket gibt es für Selbstzahler derzeit zum Preis von 23,90 Euro /mtl. und für Freifahrberechtigte und Geschwisterkinder in der Reihenfolge ihres Alters für 6,00, 3.00 bzw. 0,00 Euro je Monat.

Schüler/innen, die in Wermelskirchen wohnen und in Wermelskirchen eine Schule besuchen, können dieses ÜT SchülerTicket nicht erwerben.

 

Grundvoraussetzung für die Einführung des SchülerTickets ist die vertragliche Zusicherung des Schulträgers, weiterhin die Kostenanteile je freifahrtberechtigtem Schüler an das Verkehrsunternehmen zu entrichten, die bereits vor Einführung des SchülerTickets gezahlt worden sind. Eine Veränderung der vom Schulträger für die Beförderung der freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler zu zahlenden Beträge ergibt sich somit nicht.

 

Zusammengefasst ergibt sich - mit Blick auf die Einführung eines SchülerTickets - folgende Situation:

 

-              Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler:

 

-              Die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler können - im Vergleich zur bisherigen Regelung - das Ticket auch in ihrer Freizeit und an den Wochenenden nutzen.

 

-              Durch diese Zusatzleistung im Freizeitbereich erhöhen sich die monatlichen Kosten für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler, die bisher das Schülerjahresticket genutzt haben, von 0 € monatlich auf derzeit 6 € bzw. 3 € mtl..

 

-              Diese Erhöhung betrifft auch die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler, die diese Zusatzleistung (Nutzung in der Freizeit/am Wochenende) nicht benötigen.

 

-              Eine Alternative dazu kann dann nicht mehr angeboten werden. Bei Ablehnung haben die Freifahrtberechtigten gegenüber dem Schulträger keinen Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrausweises oder auf Erstattung der Schulwegkosten.

 

-              Nicht freifahrtberechtigte Schüler/Selbstzahler:

 

-              Freiwillige Nutzung eines SchülerTickets während in der Schul- und Freizeit zum Preis von derzeit 23,90 möglich.

 

-              Besonderheiten für Grundschulen:

 

-              Grundschulen erhalten automatisch ein zuzahlungsfreies PrimaTicket, welches nur für Schulzwecke eingesetzt werden darf, können sich aber jederzeit für die Einführung eines SchülerTickets entscheiden.

 

-              Stadt Wermelskirchen als Schulträger:

 

-                                               Keine Veränderung der bisherigen Situation.

 

Die Einführung des SchülerTicktes war bereits in der Vergangenheit möglich und ist von der Verwaltung zweimal bei den betroffenen Eltern abgefragt worden (letztmalig im Jahr 2007). In beiden Fällen hat sich eine Mehrheit der Eltern gegen eine Einführung des SchülerTickets ausgesprochen. Da seinerzeit die Möglichkeit bestanden hat, das bisherige Schülerjahresticket weiter zu nutzen und zwischen den beiden Ticketarten auszuwählen, konnte seinerzeit auf die Einführung des SchülerTickets verzichtet werden.

 

Das Schülerjahresticket wird jetzt von der RVK / dem VRS nicht mehr angeboten (Ausnahme: Grundschulen), so dass eine für die Stadt finanzierbare Alternative zur Einführung des SchülerTicktes nicht mehr besteht.

 

Die theoretisch denkbare Abrechnung von teureren Einzelfahrkarten würde zu nicht finanzierbaren Mehrkosten in Höhe von rd. 80.000 € pro Jahr und bei rd. 1.000 Erstattungsfällen zu einem nicht leistbaren Verwaltungsaufwand führen. Die theoretisch denkbare Verzicht auf den „6 € / 3 € Eigenanteil für den Freizeitbereich des SchülerTickets würde zu nicht finanzierbaren Mehrkosten in Höhe von rd. 70.000 € pro Jahr führen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das SchülerTicket mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 in Wermelskirchen mit einem von den Nutzern zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von 6 € bzw. 3 € verbindlich für alle weiterführenden Schulen einzuführen.

Grundschulen erhalten automatisch das zuzahlungsfreie PrimaTicket. Sofern sich eine Grundschule für das SchülerTicket zukünftig entscheidet, ist auch an dieser Grundschule die Einführung des SchülerTickets möglich.