Vorlage - RAT/2122/2011  

 
 
Betreff: Bennenung von 2 stellvertretenden Schiedsmännern oder Schiedsfrauen
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hemmerich, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.05.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.05.2011 
14. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der bisherige stellvertretende Schiedsmann, Herr Günter Luchtenberg, wird für eine weitere Wahlperiode von 5 Jahren für das gesamte Stadtgebiet Wermelskirchen zum stellvertretenden Schiedsmann benannt.

Anstelle des ausgeschiedenen stellvertretenden Schiedsmannes, Herr Holger Kowalewske, wird Frau Sandra Irene Meese für eine Wahlperiode von 5 Jahren als stellvertretende Schiedsfrau für das gesamte Stadtgebiet Wermelskirchen benannt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Durch Beschluss des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 19.06.2006 wurden die Herren Günter Luchtenberg und Holger Kowalewske zu stellvertretenden Schiedsmännern für den einheitlichen Bezirk Wermelskirchen benannt. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Wermelskirchen vom 31.07.2006 wurde diese Benennung für die Dauer von 5 Jahren bestätigt. Diese Frist läuft am 31.07.2011 aus.

Mit Schreiben vom 01.04.2011 wurde bei beiden Herren die Bereitschaft zur Fortführung dieses Ehrenamtes nachgefragt.

Lediglich Herr Luchtenberg erklärte sich bereit, für dieses Ehrenamt weiterhin zur Verfügung zu stehen.

Für die vakante Aufgabe des stellvertretenden Schiedsmannes liegt der Verwaltung nur eine Bewerbung, Frau Sandra Irene Meese, In der Brache 4, 42929 Wermelskirchen, vor.

Diese Bewerberin ist nach Einschätzung der Verwaltung geeignet, als stellvertretende Schiedsfrau eingesetzt zu werden.

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen entsprechend zu benennen.

Nach der Wahl soll die Bestätigung und eidliche Verpflichtung zur Übernahme dieses Ehrenamtes durch das Amtsgericht Wermelskirchen für die Dauer von 5 Jahren erfolgen.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift