Vorlage - RAT/0195/2003/1  

 
 
Betreff: Neufassung der Kuratoriumsordnung für das Kuratorium des Ev. Altenzentrums "Haus Vogelsang"
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-WilliAktenzeichen:50/01
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.10.2003 
39. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
03.11.2003 
28. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Kuratoriumsordnung für das Kuratorium des Ev. Altenzentrums Haus Vogelsang unter Einbeziehung der in der 22. öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 18.09.2003 - TOP 3 – beratenen und von diesem einstimmig empfohlenen Veränderungen/Ergänzungen.

 

Die Neufassung der Kuratoriumsordnung ist der Niederschrift nachzutragen.

 

Zusätzliche Änderungsvorschläge des Hauses Vogelsang/der Rheinischen Gesellschaft für Innere Mission und Hilfswerk, die inhaltlich die jetzt getroffenen Regelungen tangieren (ausgenommen redaktionelle Änderungen), sind einer erneuten Beratung im Sozialausschuss zuzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Dem Sozialausschuss wurden in dessen 21. nichtöffentlicher Sitzung am 22.07.2003 (TOP 2) die seit Bestehen des Ev. Altenzentrums “Haus Vogelsang” in Trägerschaft der Rheinischen Gesellschaft für Innere Mission und Hilfswerk GmbH in Düsseldorf existierenden und verschiedentlich geänderten Kuratoriumsordnungen vorgelegt.

 

Schließlich befand sich bei diesen Unterlagen als Anlage 5 der zur Beratung und Beschlussfassung im Kuratorium anstehende Entwurf einer neuen Ordnung (dieser Vorlage nochmals beigefügt).

 

Lt. Ausschuss sollten die Unterlagen zunächst einer Beratung in den Fraktionen zugeführt werden und die Verwaltung wurde beauftragt, bis zum 18.09.2003 ein Prüfungsergebnis vorzulegen.

 

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass einer Verabschiedung der neuen Kuratoriumsord-nung in der vorliegenden Fassung keine Bedenken entgegenstehen.

 

Insbesondere im Bereich des § 3 - Aufgabenbereiche - geht sie nach Prüfung und Abstimmung mit der Heimaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe davon aus, dass der Auftragserfüllung namentlich durch  E m p f e h l u n g e n  u. a. in den Bereichen Heimleben, Personalangelegenheiten und Finanzen hinreichend Rechnung getragen wird. Explizit sollte angesichts der Autonomie der Einrichtung auf die Verankerung z. B. weitergehender Mitwirkungsrechte verzichtet werden.

 

In der 22. öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 18.09.2003 - TOP 3 - wurden darüber hinaus weitergehende Veränderungen/Ergänzungen beraten. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Vermerk des Vorsitzenden des Kuratoriums, Herrn Stadtdirektor a. D. Störtte, vom 12.09.2003 hingewiesen, der die Einzelheiten zusammenfasst.

 

Die diesem Vermerk beigefügte Neufassung der Kuratoriumsordnung (Änderungen/Ergänzungen sind in kursiv und fett ersichtlich) wurde vom Sozialausschuss schließlich einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt zur Beschlussfassung empfohlen, wobei zu berücksichtigen ist, dass evtl. weitere Änderungsvorschläge des Hauses Vogelsang bzw. der Rheinischen Gesellschaft einfließen können.

Anlage/n:

Anlagen:

 

01.              Vermerk des Kuratoriumsvorsitzenden Herrn Stadtdirektor a. D. Störtte vom 12.09.2003

02.              Neufassung der Kuratoriumsordnung unter Berücksichtigung der Beratungen im Sozialausschuss am 18.09.2003

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift