Vorlage - RAT/2137/2011  

 
 
Betreff: Benutzungs- und Gebührensatzungen über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern
a) Aufhebung der Satzungen in der Fassung jeweils der 15. Nachtragssatzung vom 25.09.2008
b) Erlass einer neuen Satzung
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
15.06.2011 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.07.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.07.2011 
15. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
11052701 501-00-2011 Neue Satzung Uebergangshaeuser PDF-Dokument
11052602 Berechn.Benutz.Geb. Nebenk.Ü.-Heime Asylbewerber  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt

 

a)      die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzungen über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern vom 11.12.1990 - Benut­zungs- und Gebührensatzungen  - in der jeweiligen Fassung der 15. Nachtragssatzung vom 25.09.2008

 

b)      den Erlass der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührensatzung – in der Fassung vom

 

Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist beigefügt.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit wurde der Bereiche der Unterbringung von Aussiedlern und aus­län­dischen Flüchtlingen getrennt geführt.

 

Aufgrund der stark rückläufigen Zuweisungs­zahlen von Aussiedlern ist es nicht mehr notwendig, für diesen Personenkreis gesonderte Übergangsheime und somit eine eigene Satzung vorzuhalten. In der Vergangenheit führte dies bereits zur Auflösung des Standortes für Aussiedler im Igelweg.

 

Da aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass in der Zukunft noch vereinzelt Aussiedler zugewiesen werden, erfolgt eine Zusammenfassung der Satzungen und Unterbringungs­ka­pa­zitäten.

 

Die zusammengefasste neue Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Weiterhin wurden die Gebühren für die Übergangsheime aufgrund des Beschlusses des Sozialausschusses vom 25.07.2008 überprüft. Eine Änderung bzw. Anpassung erfolgt auf­grund geringfügiger Abweichungen nicht.

 

Die genaue Berechnung kann der Anlage entnommen werden.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-          Entwurf der neuen Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen

-          Berechnung der Benutzungsgebühren und Nebenkosten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11052701 501-00-2011 Neue Satzung Uebergangshaeuser (34 KB) PDF-Dokument (54 KB)    
Anlage 2 2 11052602 Berechn.Benutz.Geb. Nebenk.Ü.-Heime Asylbewerber (25 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift