Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
a) die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzungen über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern vom 11.12.1990 - Benutzungs- und Gebührensatzungen - in der jeweiligen Fassung der 15. Nachtragssatzung vom 25.09.2008
b) den Erlass der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührensatzung – in der Fassung vom
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist beigefügt.
Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde der Bereiche der Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen getrennt geführt.
Aufgrund der stark rückläufigen Zuweisungszahlen von Aussiedlern ist es nicht mehr notwendig, für diesen Personenkreis gesonderte Übergangsheime und somit eine eigene Satzung vorzuhalten. In der Vergangenheit führte dies bereits zur Auflösung des Standortes für Aussiedler im Igelweg.
Da aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass in der Zukunft noch vereinzelt Aussiedler zugewiesen werden, erfolgt eine Zusammenfassung der Satzungen und Unterbringungskapazitäten.
Die zusammengefasste neue Satzung ist als Anlage beigefügt.
Weiterhin wurden die Gebühren für die Übergangsheime aufgrund des Beschlusses des Sozialausschusses vom 25.07.2008 überprüft. Eine Änderung bzw. Anpassung erfolgt aufgrund geringfügiger Abweichungen nicht.
Die genaue Berechnung kann der Anlage entnommen werden. Anlage/n:
- Entwurf der neuen Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen - Berechnung der Benutzungsgebühren und Nebenkosten
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||