Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2012/2012 bis 2013/2014 mit Prognose bis zum Planungsjahr 2017/2018 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit der vorliegenden 7. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung wird die Platzsituation vom Kindergartenjahr 2011/2012 bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 dargestellt und die voraussichtliche Tendenz bis 2017/2018 erläutert.
Die siebte Fortschreibung dieser Kindergartenbedarfsplanung ist
a) durch die gesetzliche Verpflichtung des örtlichen Jugendhilfeträgers, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, welcher Einrichtungsträger im nächsten Kalenderjahr welche Leistung erbringen soll bzw. darf,
b) durch den schrittweisen Ausbau von Betreuungsangeboten bis zu einer Betreuungsquote von ca. 59 % (2- bis 3-jährige) bzw. 30 % (1- bis 2-jährige) und
c) die hiermit in Verbindung stehende Umstrukturierung der Angebote in den bestehenden Kindertageseinrichtungen
geprägt.
Der in den vorangegangenen Planungen skizzierte Geburtenrückgang hat es bereits in den letzten Jahren ermöglicht, die ursprünglich für die Betreuung ab dem dritten Lebensjahr vorgesehenen Kindergartengruppen auch für die Betreuung von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr zu öffnen.
Dieses hat zur Folge, dass bereits im Planungszeitraum mit einer Versorgungsquote von rd. 80 % spätestens ab 2013 für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Platzangebot und für die Betreuung der Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren mit einer Versorgungsquote von rd. 59 % ein umfassendes Platzangebot in den Tageseinrichtungen für Kinder sichergestellt werden kann. Weiter zurückgehende Kinderzahlen ermöglichen es in den kommenden Planungsjahren nebem dem Wegfall von nicht mehr benötigten Kindergartenplätzen für die Altersgruppe der 3- bis 6-jährigen zusätzliche Umstrukturierungen in den Tageseinrichtungen vorzunehmen und damit ab dem Jahr 2013 die Versorgungsquote für die Betreuung der 2- bis 3-jährigen Kindern auf rd. 61 % zu erhöhen. Im Bereich der Betreuungssituation der 1- bis 2-jährigen Kinder ist mit einer Versorgungsquote von rd. 28 % bereits im Jahr 2011 eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt. Von einer Erhöhung dieser Versorgungsquote auf rd. 30 % ist wegen weiter zurückgehenden Kinderzahlen ab dem Jahr 2013 auszugehen. Insgesamt werden die mit der vorliegenden Fortschreitung im Zusammenhang stehenden Maßnahmen (Umstrukturierung und Wegfall von nicht mehr benötigten Plätzen) ab 2013/2014 zu einer Einsparung in Höhe von rd. 14.500 € im Bereich der jährlichen Netto-Betriebskosten führen.
Mit Blick auf die Nachhaltigkeit von derzeit durchgeführten Investitionsmaßnahmen in Kindertagesstätten bleibt festzuhalten, dass - auf Grundlage der Planung - insbesondere die Städt. Kindertagesstätte Wirtsmühle weiterhin als für Kindergartenzwecke gesichert zu betrachten ist.
Eine Ausfertigung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/2012 bis 2013/2014 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
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