Vorlage - RAT/2139/2011  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung 2011/2012 mit Prognose bis 2026/20027
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
05.07.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.07.2011 
15. Sitzung des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur beschließt, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Schulentwicklungsplanung 2011/2012 mit Prognose bis 2026/2027 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die vorliegende Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum vom Schuljahr 2011/2012 mit Prognose bis zum Schuljahr 2026/2027 ist hauptsächlich von der zu erwartenden Umstrukturierung der Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen geprägt.

 

Für die Konsequenzen, die sich

 

a)              aus den sinkenden Schülerzahlen,

b)              der immer weiter schwindenden Akzeptanz der Hauptschule und

c)              der PCB-Problematik in der Realschule

 

ergeben, gilt es, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, die im Detail von einem vom Rat der Stadt einberufenen Fachgremium ausgearbeitet und gestaltet werden sollen.

 

Freie Klassenraumkapazitäten im Bereich der weiterführenden Schulen eröffnen hier Möglichkeiten, die zumindest in räumlicher Sicht zur Problemlösung bis spätestens zum Schuljahr 2018/2019 beitragen werden.

 

Auch im Bereich der Grundschulen sind sinkende Schülerzahlen zu verzeichnen, die die Möglichkeit bieten, kleinere Klassen mit weniger Schülerinnen und Schülern zu bilden.

Sich darüber hinaus ergebende freie Raumkapazitäten in den Grundschulen bieten eine solide Grundlage, um dem stetig steigenden Bedarf im Rahmen der Ganztagsbetreuung auch in Zukunft gerecht werden zu können.

Aus heutiger Sicht ist daher im Bereich der Grundschulen kein Handlungsbedarf zu erkennen.

Dennoch wird die Verwaltung mit dieser Planung insbesondere verpflichtet, während des Planungszeitraumes zu überprüfen, ob die Führung der Grundschulverbünde Am Haiderbach und Dabringhausen/Dhünn auch zukünftig mit dem jeweiligen Teilstandort möglich ist.

 

Mit Blick auf die Nachhaltigkeit von derzeit durchgeführten Investitionsmaßnahmen bei Schulgebäuden bleibt festzuhalten, dass - auf Grundlage der Planung - insbesondere die Gebäudekomplexe

 

-              der Hauptschule,

-              des Grundschulverbundes Am Haiderbach (Standort Tente) und

-              des Grundschulverbundes Dabringhausen/Dhünn (Standort Dabringhausen)

 

bis zum Jahr 2026 als für Schulzwecke gesichert zu betrachten sind. Die Investitionen in den Mensabereich der Realschule im bestehenden Pavillongebäude auf dem Schulhof der Realschule sind darüber hinaus bis zum voraussichtlichen Umzug der Realschule im Jahr 2018/2019 als zweckentsprechend gesichert zu betrachten.

 

Eine Ausfertigung der Schulentwicklungsplanung 2011/2012 mit Prognose bis 2026/2027 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

z. Zt. nicht absehbar

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift