Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt i. S. Baukostenbeteiligung „Pestalozzischule“, die Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung für die Partnerkommunen unabhängig von dem tatsächlichen Gesamtausgabebedarf auf 9.600.000,- € (ohne Anteile für die bereits gesondert gegenfinanzierte Offene Ganztagsgrundschule) festzuschreiben.
Sachverhalt:
Ergänzend zu einer am 24.01.2011 durchgeführten Informationsveranstaltung über das Ergebnis der Voruntersuchung des Bauprojektes „Pestalozzischule“ durch die Firma Zarinfar/Köln, ist den Vertretern der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises durch die Stadt Wermelskirchen folgendes Worst-Case-Szenario erläutert worden:
Für eine abschließende Aussage über den Gesamtausgabebedarf für die Pestalozzischule ist es erforderlich, dass alle Gewerke schlussgerechnet und alle Rechtsstreitigkeiten abgewickelt werden; dies ist derzeit noch nicht der Fall.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Voruntersuchung des Bauprojektes durch die Firma Zarinfar ist den Partnern eine Deckelung der Kosten für die beteiligten Kommunen mit nachstehendem Wortlaut in Aussicht gestellt worden, die vom Rat der Stadt Wermelskirchen durch Beschluss noch bestätigt werden muss
Die Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung für die Partnerkommunen wird unabhängig von dem tatsächlichen Gesamtausgabebedarf auf 9.600.000,- € (ohne Anteile für die bereits gesondert gegenfinanzierte Offene Ganztagsgrundschule) festgeschrieben.
Die Höhe der finanziellen Beteiligung der Kommunen und des RBK ergibt sich aus der dieser Vorlage beigefügten Berechnung.
Darüber hinaus wurde durch die Stadt Wermelskirchen folgende weitere Vorgehensweise bestätigt:
Die Stadt Wermelskirchen wertet das Vorgutachten der Firma Zarinfar weiter aus. Bei ausreichendem Sachverhalt wird geprüft und werden geeignete Maßnahmen ergriffen, die intern wie auch ggf. durch weitere externe Revision schuldhafte Verstöße aufzeigen und diese ggf. auch staatsanwaltlich untersuchen. Falls dadurch monetäre Entlastungen entstehen würden, werden diese selbstverständlich auch zu Gunsten der beteiligten Kommunen verrechnet. Eine zeitnahe Unterrichtung der Partner über die Ergebnisse wurde zugesichert.
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