Vorlage - RAT/2155/2011  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hemmerich, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
11.07.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Zusammenfassung Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rheinisch PDF-Dokument
Rettungswache_WK  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 4 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes fest.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Rettungsgesetz NW (RettG NW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf.

Der derzeit geltende Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde am 08.06.2006 durch den Kreistag beschlossen und ist seit dem 01.07.2006 in Kraft.

 

In diesem Plan sind die Strukturen des Rettungsdienstes (z.B. die Anzahl und Standorte der Rettungswachen mit deren Fahrzeuge) sowie die Qualitätsanforderungen an den Rettungsdienst (z.B. einzuhaltende Hilfsfristen) für den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis zu definieren.

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis als Träger des Rettungsdienstes sieht vor, zum 01.08.2011 eine Neufassung des Bedarfsplanes in Kraft zu setzen und damit den bisherigen Bedarfsplan von 2006 zu ersetzen.

Gemäß § 12 Abs. 3 RettG NW ist der Entwurf des Bedarfsplanes der Stadt Wermelskirchen als Träger einer eigenen Rettungswache am 15.06.2011 zur Stellungnahme zugeleitet worden. Die Verwaltung hat bereits mit Schreiben vom 22.06.2011 zu diesem Entwurf Stellung genommen.

Es wurden keine Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge vorgebracht.

 

Gemäß § 12 Abs. 4 RettG NW ist zwischen dem Kreis als Träger des Rettungsdienstes und der Stadt Wermelskirchen als Träger einer eigenen Rettungswache nach Auswertung der Stellungnahmen Einvernehmen zu erzielen.

Durch die Festsetzungen des neuen Rettungsbedarfsplanes wird die Versorgungssituation in Wermelskirchen verbessert. Daher schlägt die Verwaltung vor, Einvernehmen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis herzustellen.

 

Die Verwaltung hat jeder der im Rat der Stadt Wermelskirchen vertretenen Fraktionen ein Komplettexemplar des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Verfügung gestellt.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Zusammenfassung der Festsetzungen für das Stadtgebiet Wermelskirchen des                                      Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises

Rettungswache Wermelskirchen - Stadtmitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenfassung Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rheinisch (38 KB) PDF-Dokument (114 KB)    
Anlage 2 2 Rettungswache_WK (52 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift