Vorlage - RAT/2172/2011  

 
 
Betreff: Ampelanlage Brückenweg/Eich
Hier: Sachstand
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
07.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen (offen)   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
28.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachstand der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Beschlussfassung in Bezug auf die konkrete Maßnahme ist abzuwarten.

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Ortstermin

Vor der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen vom 04.07.2011 fand um 16.30 Uhr ein Ortstermin mit den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung statt. In diesem Zusammenhang wurden die verschiedenen Aspekte der Planung, sowie deren Vor- und Nachteile dieser Ampelanlage ausführlich diskutiert.

 

Heutige Situation:

Die Signalanlage (LSA) in den Bereichen Balkan-Restaurant / Loches-Platz und vor dem Eingangsbereich Hotel Zur Eich / Musikschule ist mit einer Anforderung für Fußgänger über den Brückenweg und der Gemeindestrasse Eich geschaltet. Bei Anforderung der Fußgänger an der LSA, egal an welcher Stelle der Signalanlage, schalten die entsprechenden Signalgruppen so, dass die Fußgänger an beiden Anlagen „grün“ erhalten. Die Schaltung berücksichtigt ferner, dass der Straßenraum auf dem Brückenweg, zwischen den Überwegen von Fahrzeugen geräumt wird. Hierdurch besteht die Möglichkeit, aus der Telegrafenstraße störungsfrei in den Brückenweg einzubiegen. Das hat erhebliche Vorteile für den Linienverkehr. Der Fahrzeugverkehr hat in beiden Richtungen „grün“ (Dauergrün), wenn keine Fußgängeranforderungen vorliegen.

Durch die Kreispolizeibehörde sind für diesen Straßenabschnitt keine Unfallhäufungen festgestellt worden. Die heutige Signalschaltung wurde mit den Trägern des ÖPNV abgestimmt, sodass eine Optimierung der Fahrpläne erreicht werden konnte.

 

Maßnahme I: Abschaltung der LSA

a)      Ersatz der LSA Telegrafenstraße / Kölner Straße / Brückenweg sowie vor den Bürgerhäusern durch einen Zebrastreifen.

 

Vorteile:

der Individualverkehr wird sich in Stoßzeiten in der Telegrafenstraße zurück stauen, sodass langfristig davon auszugehen ist, dass sich der Verkehr auf den Brückenweg verlagern wird.

 

Nachteile:

Bei Abschaltung der Signalanlage, auch einzelner Teile, muss für den Fußgänger Ersatz geschaffen werden. Das kann in Form von Zebrastreifen erfolgen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine ausreichende Beleuchtung, wie in der Straßenverkehrsordnung in den Verwaltungsvorschriften (VwV) zu § 26, Abs. IV vorgesehen, gewährleistet wird. Die vorhandenen Gehbänder für Menschen mit Behinderungen sind, bei einer Verschiebung des Zebrastreifens Richtung Kreisverkehr (abgestimmt mit der Kreispolizeibehörde) anzupassen. Die Kosten hierfür betragen ca. 3.500,-€.

 

       Kostenpositionen bei Umsetzung:

  - für Abbau der LSA ca. 10.000,-€

              - für Markierung und Beschilderung des Zebrastreifens ca. 2.500,-€

              - für Beleuchtung ca. 32.000,-€

 

      Gesamtkosten Variante / Maßnahme I a) ca. 48.000,-€

 

b)      nur Wegfall der LSA vor den Bürgerhäusern.

 

Vorteile:

die Sicherheit für die Fußgänger bleibt durch den Zebrastreifen erhalten.

 

 

Nachteile:

die Koordinierung der beiden Fußgängerüberwege entfällt, wodurch der Verkehrsablauf des Individualverkehrs erheblich gestört wird. Die Telegrafenstraße bleibt weiterhin für den Durchgangsverkehr interessant.

Bei Abschaltung der Signalanlage, auch einzelner Teile, muss für den Fußgänger Ersatz geschaffen werden. Das kann in Form von Zebrastreifen erfolgen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine ausreichende Beleuchtung, wie in der Straßenverkehrsordnung in den Verwaltungsvorschriften (VwV) zu § 26, Abs. IV vorgesehen, gewährleistet wird. Die vorhandenen Gehbänder für Menschen mit Behinderungen sind, bei einer Verschiebung des Zebrastreifens Richtung Kreisverkehr (abgestimmt mit der Kreispolizeibehörde) anzupassen. Die Kosten hierfür betragen ca. 3.500,-€.

 

 

Kostenpositionen bei Umsetzung:

- für Abbau der LSA (Änderung der kabel- und signaltechnischen Vorgaben)

ca. 11.500,-€

            - für Markierung und Beschilderung des Zebrastreifens ca. 1.250,-€

            - für Beleuchtung ca. 18.000,-€

      - zusätzliche Änderung der Steuerung für die LSA ca. 1.050,-€

 

       Gesamtkosten Variante / Maßnahme I b) ca. 35.300,-€

 

 

Maßnahme II: Abbiegen in die Kölner Straße

 

Um das Abbiegen des Verkehrs aus der Telegrafenstraße in die Kölner Straße zu unterbinden, wird gegenüber den Einmündungen der Telegrafenstraße und Kölner Straße eine durchgezogene Linie markiert (Zeichen 295 Straßenverkehrsordnung, StVO). Die Ausfahrt aus der Telegrafenstraße wird durch die Markierung von sog. Beistrichen gewährleistet. In die Kölner Straße wird das Einbiegen vom Brückenweg aus durch diese Verkehrsregelung untersagt. Der Verkehr in Richtung Kölner Straße muss zum Wenden den Kreisverkehr an der Einmündung Jörgensgasse nutzen.

 

Maßnahme III: Verkehrsversuch

 

Die Maßnahme I und / oder II werden im Rahmen eines Verkehrsversuches für die Dauer von 8 Monaten durchgeführt.

 

Kostenpositionen bei Umsetzung:

-          für Markierung und Beschilderung des Zebrastreifens ca. 2.500,-€

-          die Kosten für ein Beleuchtungsprovisorium müssen noch abgestimmt und ermittelt werden

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift